60 resultados para Nation, Dublin.
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by Barnard van Oven
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Von Alexander Stern
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von F. Heman
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historisch-kritisch nachgewiesen durch G. Fr. Daumer
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von Moses Philippssohn
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Hss. auf d. Titelbl., Sign aus Freimann-Kat.: Jud. Ff. 563
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Boberach: Die Abgeordneten sollen die soziale Frage dadurch lösen, daß sie die Familiengründung durch Verteilung von Land, Förderung verheirateter Handwerksgesellen, progressive Besteuerung der Unverheirateten und Unterstützung der Auswanderung beeinflussen
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Boberach: Die Nationalversammlung soll allein der Nation verantwortlich sein, über die Annahme des Verfassungsentwurfs muß in jedem Einzelstaat durch ein Repräsentativorgan entschieden werden
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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik
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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik
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Boberach: Der preußische Schulgesetzentwurf vom Juli 1848 wird abgelehnt. Die Volksschule soll weiterhin von der Kirche abhängig bleiben. Katholiken und Juden könnten sich auch in einer staatlichen Schule behaupten, aber die evangelischen Gemeinden sind in Gefahr, um den letzten Rest ihrer Wirkungsmöglichkeiten zu kommen
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Boberach: Die Satire richtet s[i]ch gegen das Preußentum des christlich-germanischen Kreises. - Wentzke: Satire - teilweise nicht witzlos - auf das echte Preußentum des christlich-germanischen Kreises
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Boberach: Wie nach dem Entwurf des Siebzehneraus[schus]ses soll die Kaiserwürde dem preußischen König zufallen, aber zahlreiche Einzelheiten des Entwurfs sind unannehmbar, die Grundrechte zu ausgedehnt, die Besetzung aller Offiziersstellen durch das Oberhaus undurchführbar. Nur das Zweikammersystem kann die Fürsten als Oberhaus mit einschließen. Die besonderen Probleme Österreichs werden anerkannt. - Wentzke: Für das Kaisertum der preußischen Krone nach dem Siebzehner-Entwurf, "wenn mir auch die Zuversicht fehlt, daß es so kommen werde". Aber Kritik: Besetzung der Offizierstellen durch das Oberhaus unmöglich; die Gesandtschaften der Einzelstaaten können bleiben. Wünscht als Mitglieder des Oberhauses: die Fürsten, die Mediatisierten, die hohe Geistlichkeit, Verdienst aller Art. Das Unterhaus ist zu groß. Da Einheit mit Österreich bei der Kaiserwahl kaum möglich ist, wären "Zwischenstufen" zu erwägen. - Nachruf auf Friedrich von Gagern
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Welsch (Projektbearbeiter): Versuch des preußischen Königs, sich an die Spitze der revolutionären Nationalbewegung zu stellen ("Preußen geht fortan in Deutschland auf"); Inaussichtstellung einer deutschen Ständeversammlung, einer konstitutionellen Verfassung, von Geschworenengerichten sowie Gleichstellung der Konfessionen