168 resultados para Drittes Reich
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von Felix A. Theilhaber
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Boberach: Unter Berufung auf die Weissagung aus Kloster Lehnin soll die Einteilung Deutschlands in zwölf Herzogtümer ein mächtiges Reich unter Preußens Führung schaffen. Franken soll wegen seiner zentralen Lage Kronland werden. Als Sitz der Reichsgewalt kommen Bamberg, Nürnberg oder Frankfurt in Frage. Einem Herzogtum Alemannien soll auch die deutsche Schweiz angeschlossen werden, Frankreich den französischen Teil erhalten und dafür das Elsaß zurückgeben. Die deutsche Seemacht sollen die Niederlande werden. Aus den nichtdeutschen Ländern Österreichs soll ein Austroslawisches Reich entstehen. - Wentzke: Die Grundlinien: der Kaiser (Hohenzollern) auf dem Gipfel höchster Macht, die Volksherzöge als treue Stützen des Thrones. Franken Kronland. Österreich wird seinem Berufe, ein großes slavisch-orientalisches Reich zu begründen, nachgehen
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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
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Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund
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Wentzke: Die Verfassung entspricht [...] nicht den Wünschen des Volkes. In der Natur des Bundesstaates liegt kein Grund für eine Sondervertretung der Einzelstaaten, die ja jederzeit das Reichsgericht anrufen können, während wirtschaftliche Sonderinteressen ihren Ausdruck im Volkshause finden. Findet ein Kleinstaat in der Mehrheit der Volksvertretung nicht mehr genug Schutz, so ist er eben zum Untergang reif. Daher der Antrag der Partei, 1. daß alle Kleinstaaten nur als Staatenverbände im Staatenhause vertreten sind; 2. für gleichmäßige Vertretung jedes Staates. - Welsch (Projektbearbeiter): Die Fraktion 'Westendhall' repräsentierte die gemäßigte Linke (republikanisch, Volkssouveränität, keine Vereinbarung der Verfassung mit den Einzelstaaten, allgemeines, gleiches u. direktes Wahlrecht) [Best/Weege, 402]
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Welsch (Projektbearbeiter): Handzettel zur Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zu Ruhe und Ordnung anläßlich "verbrecherischer Excesse" gegen Privatpersonen
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Moritz Straus
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von R. Höinghaus
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Simon Bernfeld