75 resultados para Das Weisse Band : eine deutsche Kindergeschichte (elokuva)
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nach dem Französischen des Herrn Favart bearbeitet von Franz Xaver Huber. Die Musik ist von Hrn. Franz Xav. Süßmayer, Kapellmeister in wirklichen Diensten der k. k. Theatral-Hof-Direktion
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von einem Proletarier [d.i. Fritz Kemper]
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von Leo Rauchmann [d.i. Jakob Stern]
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von Abraham Levi Mayer
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von Gottlieb August Schüler
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Carl Paasch
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Wilhelm Schäfer
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von Michael Müller-Claudius
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Literaturverz. S. 81 - [82]
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von Davis Trietsch
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Kurt Forstreuter
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Boberach: Die in der Reichsverfassung enthaltenen Bestimmungen über Freiheit und Regierungsgewalt sind mit dem Christentum nicht vereinbar
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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. hat durch seine Politik Chancen Preußens zunichte gemacht. Wenn Deutschland in Stammesprovinzen gegliedert wird, muß das auch für die preußischen Provinzen gelten, in denen die Hohenzollern weiter als Herzöge regieren können. Dann kann der König von Preußen sogar zum nichterblichen Kaiser gewählt werden. - Wentzke: Der Zollverein schien Deutschlands Aufgang in Preußen vorzubereiten: der "launenhafte Dilettantismus" Friedrich Wilhelms IV. verdarb alles. Nicht von Berlin aus kann Deutschland beherrscht werden: von Frankfurt aus herrschte Preußens Überzahl in Deutschland vor. In süddeutsch-liberalem Sinne gegen Griesheim. Befürwortet Zusammenlegung der Kleinstaaten in Stammesprovinzen; folgerichtig wird auch Preußen in seine Provinzen auseinanderfallen, die von den Hohenzollern als Herzöge weiterregiert werden. Die volkstümliche Annäherung an diese Gedanken kann den Preußenkönig vielleicht sogar dahin bringen, daß ihn die Reichsversammlung zum (nicht erblichen) deutschen Kaiser, mit republikanischen Einrichtungen für das Reich, wählt
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Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind