105 resultados para öffentliche Verwaltung
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Fingierter Hauptsachtitel. Sammelmappe mit Original-Zeitungsausschnitten überw. aus der Frankfurter und internationalen Presse
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von O. Zielowski
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Boberach: Die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Person sind "christlich und wissenschaftlich" zu begründen und werden einstweilen in der konstitutionellen Monarchie am besten gewährleistet
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Boberach: Die vom Verein errichtete Stiftung soll "durch geistige und materielle Mittel das Familienwohl" fördern, die "Geistes- und Herzensbildung besonders des weiblichen Geschlechts" heben und die "unerschütterliche Anhänglichkeit an das Königshaus" befestigen
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Boberach: Für den in Preußen erforderlichen neuen Verwaltungsorganismus eignet sich Großbritannien als Vorbild
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Boberach: Detaillierte Reformvorschläge für den Geschäftsgang der Behörden sollen dazu beitragen, die alte preußische Beamtenehre wieder erkennen zu lassen
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Welsch (Projektbearbeiter): Steuerlicher Nachlaß bei Lebensmitteln
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der für Korpsfreiwillige zuständigen Auskunftsstelle (Artilleriekaserne am Rennweg)
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Welsch (Projektbearbeiter): Das Ministerium Pillersdorff überläßt dem Provisorischen Ausschuß der Bürger, Nationalgarden und Studenten weitgehend die exekutiven Befugnisse. Im Falle notwendiger Verordnungen die öffentliche Sicherheit betreffend wird das Ministerium den Ausschuß darüber unverzüglich in Kenntnis setzen
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Welsch (Projektbearbeiter): Schriftlich formulierte Vorschläge bezüglich auszuführender öffentlicher Arbeiten sowie der Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiter werden im Rathaus entgegegengenommen
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Welsch (Projektbearbeiter): Verbot des Nacktbadens außerhalb der hierfür vorgesehenen Orte
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Wiener Bevölkerung zur Achtung fremden Eigentums
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Welsch (Projektbearbeiter): Übermittlung eines Gesetzentwurfes an die Preußische Nationalversammlung: die bislang der Regierung unterstehende Domänen- und Forstverwaltung in den Provinzen soll künftig von Beamten ausgeübt werden, deren Ernennung dem König zusteht. Samt Erläuterung der Beweggründe für diesen Gesetzentwurf