279 resultados para Werth, Johann, Graf von, 1594-1652.
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Welsch (Projektbearbeiter): Option der Ausweisung von Fremden, die das Gastrecht mißbrauchen
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Welsch (Projektbearbeiter): Verbot ausnahmslos aller öffentlichen "Aufläufe und Zusammenrottungen". Gegen Demonstrationen, die die Sicherheits-Behörden nicht zu zerstreuen in der Lage sind, sollen Nationalgarde und Militär vorgehen. Strafandrohung des schweren Kerkers von 6 Monaten bis zu lebenslänglich, äußerstenfalls tritt das Standrecht in Kraft
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der Auflösung des politischen Central-Comités der Wiener Nationalgarde zugunsten des Sicherheits-Ausschusses
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Welsch (Projektbearbeiter): Ermächtigung der Österreichischen National-Bank durch die niederösterreichische Landesregierung, die Einwechslung von Banknoten auf ein Minimum zu beschränken. Verpflichtung der Kunden zur Annahme von Banknoten
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung der Auflösung der Wiener Akademischen Legion und ihrer Eingliederung in die Nationalgarde. Studierende, die nicht in die Nationalgarde eintreten wollen sind zur Ablieferung ihrer Waffen verpflichtet
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Welsch (Projektbearbeiter): Werbung von Freiwilligen für das Bundeskontingent sowie den Krieg Österreichs gegen Piemont-Sardinien und das revolutionäre Oberitalien
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekräftigung der Kundmachung vom Vortag, daß Arbeiter, die das 24. Lebensjahr vollendet haben zu den Wahlen der Abgeordneten zum konstituierenden Reichstag berechtigt sind
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung, den niederösterreichischen Provinziallandtag erst nach dem Zusammentreten des österreichischen Reichstages am 26. Juni 1848 abzuhalten
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Welsch (Projektbearbeiter): Disziplinarordnung für die 'Mobile Nationalwehr': Androhung des Kriegsrechts in Fällen der Befehlsverweigerung, tätlichen Angriffen auf Vorgesetzte sowie bei Plünderung. Festlegung der Zusammensetzung des Kriegsgerichts
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Welsch (Projektbearbeiter): Gutachten von 18 Abgeordneten des Vereinigten Landtages die Urwahlen zur zukünftigen Preußischen Nationalversammlung betreffend: wahlberechtigt ist demnach jeder männliche preußische Staatsbürger nach Vollendung des 24. Lebensjahres, der sich im Besitz der bürgerlichen Rechte befindet, mindestens 6 Monate in einer bestimmten Gemeinde ansässig ist und keine öffentliche Armenunterstützung bezieht
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Johann Wolfgang von Goethe
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Dank des Erzherzogs für die freundliche Aufnahme in Frankfurt
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Vorbesitzer: Johann Wolfgang von Goethe
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Welsch (Projektbearbeiter): Verbot ausnahmslos aller öffentlichen "Aufläufe und Zusammenrottungen". Gegen Demonstrationen, die die Sicherheits-Behörden nicht zu zerstreuen in der Lage sind, sollen Nationalgarde und Militär vorgehen. Strafandrohung des schweren Kerkers von 6 Monaten bis zu lebenslänglich, äußerstenfalls tritt das Standrecht in Kraft
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Johann Paul von Breanl