234 resultados para Goetha, Johann Wolfgang von, 1749-1832


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Joh. Christ. Frh. von Aretin

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Ludwig Geiger

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von Johann Gabriel

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Vorbesitzer: Johann Qwentin von Ortenberg; Jungo Frosch; Bartholomaeusstift Frankfurt am Main

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Boberach: Wiedergegeben sind Bundesakte, Wiener Schlußakte, die Ausnahmegesetze von 1819, 1832, 1834 und 1836, die Beschlüsse über ihre Aufhebung 1848 und folgende Dokumente: Vorläufige Geschäfts-Ordnung der Bundes-Versammlung (14. Nov. 1816), Beschluß über die Vertagung (26. Juni 1817), desgl. (20. Sept. 1819), Geschäftsordnung für die Bundestags-Kommissionen (20. April 1819), Austrägal-Ordnung (16. Juni 1817), Verfahren bei Aufstellung von Austrägal-Instanzen (3. Aug. 1820), Exekutions-Ordnung (3. Aug. 1820), desgl. (9. April 1821), Grundzüge der Kriegsverfassung (11. Juni 1822), Allgemeine Kartell-Konvention (10. Febr. 1831), Geldmatrikel (18. Sept. 1843). Beschluß über Unstatthaftigkeit der Einmischung fremder Mächte in die inneren Angelegenheiten des Bundes

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Boberach: Der Kirche kann es nicht nützen, daß sich ihre Theologen im Streit untereinander verzehren, während der Antichrist vordringt. Die neue politische Entwicklung birgt Gefahren für die Kirche. - Welsch (Projektbearbeiter): Das vorliegende Werk des Freiburger Moraltheologen wurde von der Katholischen Kirche indiziert. Hirscher suchte in den theologischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts den überlieferten christlichen Glauben "ins Wissen zu erheben"; sein Ziel war eine Reform der Kirche "von innen heraus", was ihm mancherlei Verfolgungen seitens der ultramontanen Partei eintrug (LThK, 3. Aufl.)

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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt

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Boberach: Behandelt werden Alexander Freiherr von Soiron, Jakob Venedey, Oskar von Wydenbrugk, Gottlieb Christian Schüler, Heinrich Freiherr von Gagern, Ernst Moritz Arndt, Carl Theodor Welcker, Friedrich Ludwig Jahn, Franz Schuselka, Friedrich Siegmund Jucho, Johann Gustav Moritz Heckscher, Felix Fürst von Lichnowsky, Friedrich Christoph Dahlmann, Anton Ritter von Schmerling, Franz Raveaux, Heinrich Simon, Johann Jacoby, Robert Blum, Johann Erzherzog von Österreich, Louis Cavaignac, Friedrich Hecker, Friedrich von Wrangel, Joseph Wenzel Graf Radetzky, Joseph Freiherr Jellachich von Buszin, Hermann Rollett, Alphonse de Lamartine, Georg Jung, Louis Napoleon, Ernst Alfred Fürst zu Windischgrätz, Ferdinand Freiligrath, Ludwig Kossuth, Emanuel Geibel

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Welsch (Projektbearbeiter): Vorgesehene Verwendung der veranschlagten Grundsteuereinnahmen des Jahres 1849 in den preußischen Provinzen Rheinprovinz und Westfalen (nach Regierungsbezirken)

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Dank des Erzherzogs für die freundliche Aufnahme in Frankfurt

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Johann Paul von Breanl