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Rechtsnormen als Texte – Versuch einer Zusammenführung von Rechtstheorie und Linguistik: Rechtstheoretiker sind sich zwar bewusst, dass Recht wesentlich Sprache ist; diese Voraussetzung wird aber in der konkreten Analyse von Rechtsnormen und ihrer Struktur nur selten systematisch berücksichtigt; zumeist wird von der konkreten sprachlichen Form abgesehen oder der einzelne Satz wird als formale Größe absolut gesetzt. Dazu werden auch meist wichtige Erkenntnisse der Linguistik kaum berücksichtigt, etwa grundlegende Differenzierungen wie jene zwischen Satz und Text bzw. Grammatik und Äußerung oder Ausdruck und Inhalt. Dieser Beitrag versucht, Rechtsnormen als geschriebene Texte sui generis, d. h. als sprachliche Objekte, ernst zu nehmen und aus einem textlinguistischen Blickwinkel zu betrachten, durchaus im Horizont der Rechtstheorie und deren Erkenntnisinteresse, und die grundlegenden Eigenschaften von Rechtsnormen aus dieser zweifachen Perspektive deutlicher zu klären, etwa in Bezug auf die innere Struktur von Rechtsnormen, auf eine Typologie von Rechtsnormen, die Bedeutung von einzelnen Normen, das Verhältnis von innerer Struktur und äusserer Form oder die Adressatenfrage.