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Resumo:
Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere persönliche Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.
Resumo:
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten werden erst seit kurzem zur Erforschung der Wiedergutmachung und der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgewertet. Ins Blickfeld gerieten zum einen die staatlichen Instanzen, die die Ausplünderung der Verfolgten zu verantworten hatten, und zum anderen die Praxis von Wiedergutmachung und Entschädigung im individuellen Einzelfall. Nach dem Erlass entsprechender Gesetze wurden in den einzelnen Besatzungszonen bzw. Bundesländern Entschädigungs- bzw. Rückerstattungsbehörden gegründet, die die Anträge der Betroffenen bearbeiteten. Die daraus entstandenen Einzelfallakten dokumentieren den in dieser Form einzigartigen Versuch, individuellen Schadensersatz zu leisten. Allein für Bayern sind rund 235.000 Entschädigungs- und rund 80.000 Rückerstattungsakten vorhanden. Der Großteil der Entschädigungsakten lagert noch bei der Landesentschädigungsbehörde, die nach wie vor Betroffene betreut. Die bereits in Archiven befindlichen Akten sind unter Einhaltung bestimmter Sperr- und Personenschutzbestimmungen für die Forschung zugänglich.
Resumo:
Die Unterlagen der Finanzverwaltung sind in den letzten Jahren verstärkt als neue Quellengattung in das Blickfeld zeithistorischer Forschungen geraten. Für den Themenkomplex 'Raub und Wiedergutmachung' sind die zeitgenössischen Quellen besonders der Jahre 1933 bis 1945 vor allem wegen ihrer Unmittelbarkeit von großer Bedeutung. Zur verstärkten Nutzung der Finanzakten in der Forschung hat nicht zuletzt die liberaler gehandhabte Archivbenützungspraxis entscheidend beigetragen, die deswegen in diesem Beitrag näher erläutert wird. Zudem werden exemplarisch drei Quellengruppen aus dem Bereich der bayerischen Finanzverwaltung näher beleuchtet: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten. Sie dokumentieren den schrittweisen Vermögensentzug der jüdischen Bevölkerung von der Erfassung über die Entziehung bis zur Verwertung aus der Täterperspektive und werden hier nach Inhalt, Quantität, Aufbau und Aussagewert analysiert. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf die Überlieferung dieser Akten in den staatlichen Archiven Bayerns.