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Resumo:
e-Manufacturing™, das ist die schnelle, flexible und kostengünstige Fertigung von Produkten, Formen/Werkzeugen oder Modellen direkt aus elektronischen Daten. e-Manufacturing™ schließt Rapid Prototyping, Rapid Tooling oder Rapid Manufacturing ein, geht aber zugleich weit über den Gedanken der schnellen Verfügbarkeit hinaus. Zwar wird auch in Zukunft die schnelle Produktentwicklung eine immer wichtigere Rolle spielen, bei der e-Manufacturing™ für ein verkürztes Time to Market sorgt, Entwicklungskosten verringert und zur Risikominimierung beiträgt. Darüber hinaus entstehen aber auch neue Geschäftsmodelle, da Kleinserienproduktion, steigende Variantenvielfalt und eine individualisierte Produktion (Mass Customization) plötzlich möglich und wirtschaftlich sind und sich neue Logistikkonzepte wie (Spare) parts on demand entwickeln. Die neue Konstruktionsfreiheit des Laser-Sinterns ermöglicht neue Produktkonzepte. Minimale Einschränkungen durch das Fertigungsverfahren erlauben funktionelle Integration und die Fertigung des „Unmöglichen“, da kreisförmige und lineare Werkzeugbewegungen das Produktdesign nicht mehr beeinflussen bzw. limitieren. Auch die Fertigungskonzepte unterliegen einem Wandel und werden deutlich flexibler. Werkzeuglose Produktion, losgrößenangepasste Fertigung und dezentrale Fertigung on demand sind die Schlagworte der Zukunft. Der vorliegende Beitrag zeigt Beispiele für den erfolgreichen kommerziellen Einsatz von Laser-Sintern in allen Phasen des Produktlebenszyklus. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der direkten Herstellung von Funktionsteilen in der Serienfertigung. Die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Einführung und Anwendung von e-Manufacturing™ werden diskutiert. Der Beitrag zeigt auf, wie die neuesten technologischen Innovationen im Laser-Sintern, speziell zur Produktivitätssteigerung, das Spektrum der Anwendungsfelder erweitern, in denen dieses Fertigungsverfahren kostengünstige Lösungen bietet.
Resumo:
Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit – mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen – verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.