8 resultados para Übersetzung Deutsch-Französisch

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Der Beitrag zum Thema "Italienisch in den Institutionen" beruht auf der Feststellung von Unterschieden im Vergleich der italienischen Rechts- und Verwaltungssprache, die in den europäischen und in den italienischen Institutionen verwendet wird. Im Gegensatz zu Englisch, Französisch und Deutsch gilt Italienisch auf europäischer Ebene als "kleine", weniger wichtige Sprache. Trotz des Grundsatzes der Gleichstellung der Amtssprachen in der Europäischen Union hat dies Konsequenzen, vor allem hinsichtlich der täglich in den Institutionen verwendeten Arbeitssprachen. Im Mittelpunkt des Beitrages stehen Produktion und Typologisierung von Verwaltungs- und Rechtstexten in den europäischen Institutionen und die für größere sprachliche Einheitlichkeit bereitgestellten Hilfsmittel und Übersetzungshilfen. Danach werden die typischen Unterschiede zwischen "europäischem" und "nationalem" Rechts- und Verwaltungsitalienisch dargestellt. Konkrete Einblicke in die Arbeit zur Verbesserung der Sprachqualität der unterschiedlichen Formen des Italienischen in den Institutionen runden den Beitrag ab. Ziel des zum Zweck der Koordinierung dieser Bemühungen gegründete Expertennetzwerks REI (Rete di eccellenza dell’italiano istituzionale) ist es, Bezugspunkt und Ansprechpartner für alle diejenigen zu sein, welche sich auf europäischer oder nationaler Ebene mit Übersetzung, Terminologie oder dem Verfassen von italienischen Rechts- oder Verwaltungstexten befassen. Das auf Vorschlag der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission gegründete Netzwerk arbeitet in verschiedenen Fachgruppen, an denen Experten aus Forschung und Praxis, Linguisten und Juristen, teilnehmen.

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Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit – mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen – verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.