19 resultados para Koeln
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Über die Karnevalstage verwandelt sich die Kölner Innenstadt jedes Jahr zum Schauplatz einer großen ephemeren Inszenierung. Für kurze Zeit wird für die Zuschauer der "Schull- und Veedelszöch" am Karnevalssonntag und für den großen Rosenmontagszug eine eigene Infrastruktur aus Tribünen, Drängelgittern und Chemietoiletten errichtet, die den öffentlichen Raum in der Innenstadt neu verteilen, Zugänglichkeiten und Hierarchien definieren. In einer Serie von nächtlichen Fotografien widmet sich dieser Beitrag den "architektonischen" Gerüsten des karnevalistischen Massenspektakels.
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Obwohl der Ursprung der europäischen Einigungsgeschichte im wirtschaftlichen Bereich lag, hatte die Integration von Beginn an auch politischen Charakter. Schon die römischen Verträge enthielten Ansätze einer Konstitutionalisierung und auch die Bezeichnung der Verträge als Verfassung wurde seit den 60er-Jahren unter Rechtswissenschaftlern immer gebräuchlicher, auch wenn dies stets umstritten war. Unabhängig vom Streit über den Verfassungsbegriff hat die von den Verträgen gebildete Rechtsordnung jedenfalls inhaltlich Verfassungscharakter. Sie enthält Regelungen, die man gemeinhin mit einer Staatsverfassung verbindet. Die europäische Integration war stets von verfassungsrechtlichen Idealen getragen, weshalb man die Mitgliedstaaten auch als eine Verfassungsrechtsgemeinschaft bezeichnen kann. Bedeutende Weiterentwicklungen erfuhr der Konstitutionalisierungsprozess mit der Konventsmethode und der Erarbeitung der Grundrechte-Charta. Fortgesetzt wurde dieser Prozess mit dem Entwurf über den Verfassungsvertrag für Europa. Da in ihm typische Gehalte einer Verfassung verkörpert sind, verdient er durchaus auch diese Bezeichnung. Auf seiner Basis sollte ein schlanker, übersichtlicher und verständlicher Verfassungstext geschaffen werden, der die Reform und Integration Europas weiter führt und ein Instrument der Identitätsstiftung sein kann.
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In ihrem Grußwort erinnert die Rechtswissenschaftlerin und Prorektorin der Universität zu Köln, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, an die Worte des einstigen Kölner Oberbürgermeisters, Konrad Adenauer, aus dem Jahr 1919, mit denen er Völkerversöhnung und Völkerverständigung als besondere Aufgabe der damals gerade wiedereröffneten Universität zu Köln beschwört. Dauner-Lieb zeigt auf, in welcher vielfätigen Weise die Universität zu Köln heute diesem Anspruch genügt: Neben Austauschprogrammen, EU-geförderten Projekten und vielfältigen weiteren Projekten mit europäischen Fragestellungen weist sie insbesondere auf zwei Studiengänge hin, die an der Philosophischen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gleichzeitig studiert werden und den Studierenden besondere Karriere-Chancen bieten: Der Deutsch-Französische Masterstudiengang Rechtswissenschaft und der Verbundstudiengang Europäische Rechtslinguistik. Sie erwähnt allerdings auch Projekte und Tendenzen der Europäisierung an den Universitäten, die sie mit großer Skepsis betrachtet, darunter den Bologna-Prozess als solchen. Dieser könne zu einem Werteverlust führen, ohne gleichzeitig neue Werte zu schaffen. Damit appeliert Dauner-Lieb an eine kritische Auseinandersetzung der Wissenschaft mit der Europäisierung.
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Der Beitrag schildert an Beispielen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wie sich ausgehend von der Regel, dass jeder Mitgliedstaat das Gemeinschaftsrecht nach eigenem nationalstaatlichen Verwaltungsrecht vollzieht (sog. Vollzugskompetenz der Mitgliedstaaten) in den letzten Jahren gleichwohl Ansätze eines gemeinsamen Europäischen Verwaltungsrechts entwickelt haben. Hierbei werden zunächst die Wirkungsweisen des Effektivitätsgebotes und des Diskriminierungsverbotes erläutert, die als Grund legende Prinzipen dem nationalen Verwaltungsvollzug zugrunde liegen müssen. Daneben erläutert der Beitrag als weitere systematische Grundstrukturen, die für eine gleichmäßige Anwendung des Verwaltungsrechts in allen Mitgliedstaaten kennzeichnend sind, exemplarisch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Grundsatz des Vertrauensschutzes und den Grundsatz der Rechtssicherheit. Im Fazit konstatiert der Verfasser eine durch den EuGH forcierte Rechtsfortbildung, die sich deutlich in Richtung auf ein sich ständig verdichtendes Europäisches Verwaltungsrecht weiterentwickelt.
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Kriterien für die Angemessenheit einer Interpretation gibt es in vielen textbezogenen Wissenschaften. Die Juristen sind auf eine angemessene Interpretation des Gesetzes sogar von der Verfassung her verpflichtet. Die Gesetzesbindung soll eingelöst werden mit dem Kriterium der Wortlautgrenze. Wenn man diese Grenze im Wörterbuch finden will, überschätzt man seine Leistung. Wenn man sie ohne Wörterbuch finden will, unterschätzt man diese. Erst wenn man sich klar macht, dass die Wortlautgrenze nicht im Buch steht, sondern im Streit, kann man die Leistung der Wörterbücher richtig schätzen.
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Erklärtes Ziel des Handwörterbuchs des Europäischen Privatrechts ist daher eine Bestandsaufnahme – eine "strukturierende Sichtung des Normbestands" – im Hinblick auf eine mögliche spätere "Systematisierung von Teilgebieten … und schließlich des Europäischen Privatrechts in seiner Gesamtheit" (Vorwort, S. VI). Daneben betonen die Herausgeber des Handwörterbuchs auch ihre Absicht, mit diesem "dem Leser gerade auf solchen Gebieten eine erste Orientierung zu verschaffen, die ihm nicht durch eigene Forschungen vertraut sind". Dies ist den Herausgebern und den Autoren des Handwörterbuchs in beeindruckender Weise gelungen. Das Werk ist in der Tat ein hervorragender Kompass zur Orientierung auf dem Gebiet des Europäischen Privatrechts, der im Übrigen auch nicht nur dem (Rechts )Forscher, sondern auch dem (Rechts )Praktiker wertvolle Dienste leisten kann.
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Die Verfolgung und Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und die zunehmende justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten in Strafsachen setzen eine verstärkte Einbeziehung von Dolmetschern und Übersetzern voraus. Die Aufgabe des Dolmetschers im Strafverfahren ist nicht zu unterschätzen, jedoch fand seine verantwortungsvolle Rolle in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang kaum Berücksichtigung. Diese Lücke versucht Christian Kranjčić mit seiner 2009 an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg eingereichten Dissertation "... dass er treu und gewissenhaft übertragen werde." Zum Dolmetschen im Strafverfahren zu schließen.
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Der Beitrag zum Thema "Italienisch in den Institutionen" beruht auf der Feststellung von Unterschieden im Vergleich der italienischen Rechts- und Verwaltungssprache, die in den europäischen und in den italienischen Institutionen verwendet wird. Im Gegensatz zu Englisch, Französisch und Deutsch gilt Italienisch auf europäischer Ebene als "kleine", weniger wichtige Sprache. Trotz des Grundsatzes der Gleichstellung der Amtssprachen in der Europäischen Union hat dies Konsequenzen, vor allem hinsichtlich der täglich in den Institutionen verwendeten Arbeitssprachen. Im Mittelpunkt des Beitrages stehen Produktion und Typologisierung von Verwaltungs- und Rechtstexten in den europäischen Institutionen und die für größere sprachliche Einheitlichkeit bereitgestellten Hilfsmittel und Übersetzungshilfen. Danach werden die typischen Unterschiede zwischen "europäischem" und "nationalem" Rechts- und Verwaltungsitalienisch dargestellt. Konkrete Einblicke in die Arbeit zur Verbesserung der Sprachqualität der unterschiedlichen Formen des Italienischen in den Institutionen runden den Beitrag ab. Ziel des zum Zweck der Koordinierung dieser Bemühungen gegründete Expertennetzwerks REI (Rete di eccellenza dell’italiano istituzionale) ist es, Bezugspunkt und Ansprechpartner für alle diejenigen zu sein, welche sich auf europäischer oder nationaler Ebene mit Übersetzung, Terminologie oder dem Verfassen von italienischen Rechts- oder Verwaltungstexten befassen. Das auf Vorschlag der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission gegründete Netzwerk arbeitet in verschiedenen Fachgruppen, an denen Experten aus Forschung und Praxis, Linguisten und Juristen, teilnehmen.
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The book Lingua e diritto: Livelli di analisi brings together contributions by scholars from different fields: anthropology, theory and philosophy of law, comparative law, European law, translation, discourse analysis, pragmatics, morpho-syntax and cognitive linguistics. Contributions deal with a number of issues situated at the interface between language and law: questions of meaning and the interpretation of legal texts, the nature of legal interpretation, problems of ambiguity and vagueness in legal texts, the characteristics of legal language, legal terminology and the multilingualism of European law. As a whole, the book provides insights into a number of different topics and perspectives situated at the interface between language and law. It is of interest both to lawyers and linguists as a valuable and very welcome contribution to the field of legal linguistics.