7 resultados para Zerstörung
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Resumo:
In Deutschland werden jährlich die Hornanlagen von geschätzten 2,5 Mio. Kälbern zerstört. Dies ist bei Kälbern bis zum Alter von sechs Wochen ohne Anästhesie erlaubt, obwohl der Eingriff nachweislich starke Schmerzen verursacht. Der vorliegende Artikel fasst das aktuelle Wissen zum Thema zusammen und beschreibt die gesetzlichen Vorgaben anderer Länder zur Schmerzausschaltungspflicht. Weiterhin werden erstmals die Resultate einer aktuellen Umfrage bei allen Nutztierpraktikern (Rückantwortrate 40 %) in der Schweiz aus dem Jahr 2012 zur Delegation der Schmerzausschaltung an Tierhaltende vorgestellt. Auf Grund der aktuellen Literatur wird im Fall, dass auf die Zerstörung der Hornanlage nicht verzichtet werden kann, folgendes Vorgehen empfohlen: Die Hornanlage soll in den ersten 21 Lebenstagen des Kalbes, frühestens 10 Minuten nach Setzen einer Lokalanästhesie mit je 5 ml Procain 2 % pro Seite (Anästhesie des R. cornualis rechts und links) durch lokale Applikation von Hitze mit einem geeigneten Brennstab zerstört werden. Gleichzeitig zur Lokalanästhesie soll Meloxicam (einmalige Injektion von 0,5 mg/kg KGW; subkutan oder intravenös) appliziert werden. Die Einführung einer generellen Schmerzausschaltungsplicht bei der Zerstörung der Hornanlage von Kälbern ist aus Sicht des Tierwohls äußerst wünschenswert. In Deutschland ist heute die Schmerzausschaltung ohne Arzneimittelumwidmung möglich. Seit 2005 ist in der Schweiz die Schmerzausschaltung Pflicht, und seit 2008 besteht die Möglichkeit, die Anästhesie zur Zerstörung der Hornanlage bei Kälbern bis zum Alter von drei Wochen an den ausgebildeten Tierhalter zu delegieren. In allen landwirtschaftlichen Betrieben, welche von 52 % der tierärztlichen Praxen betreut werden, wird heute aus Sicht der antwortenden Nutztierpraktiker keine Zerstörung der Hornanlage bei Kälbern mehr ohne Anästhesie durchgeführt. Eine überwiegende Mehrheit dieser Tierärzte lehnt die Delegationsmöglichkeit der Schmerzausschaltung an Tierhalter nicht ab. Dies zeigt auf, dass dieses Modell eine erfolgversprechende Strategie darstellt, welche gegebenenfalls auch von anderen Ländern zur Umsetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schmerzausschaltungspflicht in Betracht gezogen werden könnte.
Resumo:
Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.
Resumo:
Lösungsansätze für das Dilemma zwischen kleinbäuerlicher Existenzsicherung und Ressourcenschutz Madagaskar ist bekannt für seine hohe natürliche Artenvielfalt, aber auch für die rasche Zerstörung seiner natürlichen Ressourcen. Mit der Ernennung zu einem weltweit bedeutsamen Hotspot der Biodiversität konnte das Interesse von internationalen Geldgebern geweckt werden, welche zunehmend in Programme zum Schutz der Umwelt und der sozioökonomischen Entwicklung investieren
Resumo:
Beim Bau des neuen AlpTransit Lötschberg Basistunnels wurden unter murgangartig verschwemmten Ablagerungen der alten Bergsturzmasse des Kandertals Stillwasserablagerungen mit zahlreichen organischen Resten und Torflagen gefunden. Die 14C-datierten Resultate der Pollen, Makrorest-, Holz- und Holzkohleanalysen ermöglichten eine Rekonstruktion der lokalen bis regionalen Umweltgeschichte. Ein Gewässer, vermutlich ein kleiner See, begann beim Tellenfeld in Frutigen um 8800 kal. Jahre v. Chr. zu verlanden. In der näheren Umgebung wuchs von 8800 v. Chr. bis 8000 v. Chr. ein Föhrenwald (Pinus silvestris), der reichlich mit Hasel (Corylus avellana) und anderen wärmeliebenden Gehölzen (Ulmen, Linden, Eichen; Ulmus, Tilia, Quercus) und Birken (Betula) durchsetzt war. Diese für die Nordalpen sehr frühe Bedeutung der Hasel ist durch 14C-datierte Corylus-Nussfragmente (9310±50 14C BP, 8722–8337 v. Chr.) belegt. Nach 8500 v. Chr. drängte die Hasel die Waldföhre allmählich zurück. Auf Grund der paläoökologischen Resultate muss angenommen werden, dass die Wälder um 7600 v. Chr. durch ein katastrophales Ereignis stark gestört wurden. Als Reaktion darauf kam es zu einer starken Zunahme der Waldbrände und es breiteten sich zuerst Farne und Gräser sowie wenig später Waldföhren aus. Das Gewässer wurde um 7100 v. Chr. durch verschwemmtes Bergsturzmaterial zerstört. Der geomorphologische Befund deutet darauf hin, dass diese Ereignisse in engem Zusammenhang mit dem Hauptbergsturz im Kandertal stehen, der aussergewöhnliche Ausmasse hatte (ca. 800 Millionen m3). Die Zerstörung der lokalen ökosysteme als Folge des Bergsturzes um 7600–7100 v. Chr. fiel in ein frühes holozänes Wärme- und Sonneneinstrahlungsmaximum, in dem es, wie vorgängige Untersuchungen in den Alpen und in anderen Gebirgen belegen, zu überdurchschnittlich vielen Hanginstabilitäten kam.