21 resultados para Wohl, JeanetteWohl, JeanetteJeanetteWohl

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Die nachhaltige Veränderung der Gesellschaft stellt die Schule vor neue Herausforderungen und verlangt eine Neuausrichtung ihres Zusammenspiels mit der Familie. Die steigende Nachfrage nach Institutionen der Familien ergänzenden Kinderbetreuung befördert die Einrichtung von schulischen Tagesstrukturen und den Ausbau des Angebots an ­Tagesschulen. Dabei stehen jedoch oft sozial-, wirtschafts- und gleichstellungspolitische Anliegen im Vordergrund, während pädagogische Argumente, die das Wohl des Kindes und die kindliche Entwicklung im Auge haben, leicht vergessen gehen. Wie aber soll eine Tagesschule gestaltet sein, damit auch den Ansprüchen auf optimale Bildung und förderliche Betreuung der Kinder Rechnung getragen wird? Diese Frage steht im Zentrum des vorliegenden Bandes. Er versammelt namhafte Beiträge aus Theorie und Praxis, die der Frage nach der pädagogischen Qualität von Tagesschulen und ganztägigen Bildungseinrichtungen nachgehen.

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Neben einer hohen fachwissenschaftlichen Qualität kommt nicht-kognitiven Faktoren eine wichtige Funktion für Schule und Unterricht zu, da diese gleichermaßen wichtig für einen erfolgreichen Bildungsverlauf sind. Kinder und Jugendliche sollen sich deshalb in der Schule wohl fühlen können. Diese gilt es besonders zu beachten, da die Schule Gefahr läuft, sich zu einer negativen Institution für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln. Die hier vorgestellte Arbeit soll – empirisch gestützt am Beispiel der An- alyse von positiven Einstellungen zur Schule und Freude in der Schule – Hinweise auf relevante Aspekte in Bezug auf die positive Gestaltung von Schule und Unterricht liefern.

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Der oft postulierte Zusammenhang zwischen sozialer Schichtung und Kriminalität ist weder theoretisch abgesichert noch empirisch eindeutig belegt. Ausgehend von der ökonomischen Theorie Gary S. Beckers wird ein erweitertes Modell kriminellen Handelns entwickelt, welches den Einfluss der Schichtzugehörigkeit auf die subjektive Wahrnehmung von Kosten, Nutzen und Entdeckungs-bzw. Erfolgswahrscheinlichkeit krimineller Handlungsalternativen einbezieht. Ferner werden die ebenfalls über die Klassenlage determinierten Anreize (Gelegenheitsstrukturen) und die Internalisierung von Normen („framing“) in das ökonomische Modell integriert. Das Modell wird anhand von Daten aus dem ALLBUS 1990 und 2000 für die Delikte Ladendiebstahl und Steuerbetrug überprüft. Entsprechend den theoretischen Erwartungen kann kein genereller negativer Zusammenhang zwischen Schichtzugehörigkeit und kriminellem Handeln festgestellt werden, wohl aber ein Zusammenhang zwischen Klassenlage und Delikttyp. Sozialstrukturell divergierende Erwartungen hinsichtlich Erfolg einer kriminellen Handlung und Gelegenheitsstrukturen sind bedeutsamer für die Wahl illegaler Handlungsalternativen als Abschreckung durch Strafe oder erwarteter Nutzen aus der Tat. Internalisierte Normvorstellungen machen kriminelle Handlungsalternativen unwahrscheinlich.

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Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab. Kürzlich erstellte der Autor ein rechtsvergleichendes Gutachten, das diese Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext setzt und mit verschiedenen ausländischen Ordnungen vergleicht: Europäische Union, Deutschland, Österreich, Grossbritannien sowie USA. Während der parlamentarische Gegenvorschlag in etwa dem internationalen Standard entspricht und wohl noch etwas weiter geht, kommt die Studie zum Schluss, dass die "Abzocker"-Initiative globale Skurrilitäten enthält und dass ein nationaler Alleingang zu einem Standortnachteil für die Schweiz führen könnte.

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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.

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1944/1945 wurde in Cham-Hagendorn eine Wassermühle ausgegraben, die dank ihrer aussergewöhnlich guten Holzerhaltung seit langem einen prominenten Platz in der Forschung einnimmt. 2003 und 2004 konnte die Kantonsarchäologie Zug den Platz erneut archäologisch untersuchen. Dabei wurden nicht nur weitere Reste der Wassermühle, sondern auch Spuren älterer und jüngerer Anlagen geborgen: eine ältere und eine jüngere Schmiedewerkstatt (Horizont 1a/Horizont 3) sowie ein zweiphasiges Heiligtum (Horizonte 1a/1b). All diese Anlagen lassen sich nun in das in den neuen Grabungen erkannte stratigraphische Gerüst einhängen (s. Beil. 2). Dank der Holzerhaltung können die meisten Phasen dendrochronologisch datiert werden (s. Abb. 4.1/1a): Horizont 1a mit Schlagdaten zwischen 162(?)/173 und 200 n. Chr., Horizont 1b um 215/218 n. Chr. und Horizont 2 um 231 n. Chr. Ferner konnten in den neuen Grabungen Proben für mikromorphologische und archäobotanische Untersuchungen entnommen werden (Kap. 2.2; 3.11). In der vorliegenden Publikation werden der Befund und die Baustrukturen vorgelegt, (Kap. 2), desgleichen sämtliche stratifizierten Funde und eine umfassende Auswahl der 1944/1945 geborgenen Funde (Kap. 3). Dank anpassender Fragmente, sog. Passscherben, lassen sich diese zum Teil nachträglich in die Schichtenabfolge einbinden. Die mikromorphologischen und die archäobotanischen Untersuchungen (Kap. 2.2; 3.11) zeigen, dass der Fundplatz in römischer Zeit inmitten einer stark vom Wald und dem Fluss Lorze geprägten Landschaft lag. In unmittelbarer Nähe können weder eine Siedlung noch einzelne Wohnbauten gelegen haben. Die demnach nur gewerblich und sakral genutzten Anlagen standen an einem Bach, der vermutlich mit jenem Bach identisch ist, der noch heute das Groppenmoos entwässert und bei Cham-Hagendorn in die Lorze mündet (s. Abb. 2.4/1). Der antike Bach führte wiederholt Hochwasser ─ insgesamt sind fünf grössere Überschwemmungsphasen auszumachen (Kap. 2.2; 2.4). Wohl anlässlich eines Seehochstandes durch ein Überschwappen der Lorze in den Bach ausgelöst, müssen diese Überschwemmungen eine enorme Gewalt entwickelt haben, der die einzelnen Anlagen zum Opfer fielen. Wie die Untersuchung der Siedlungslandschaft römischer Zeit rund um den Zugersee wahrscheinlich macht (Kap. 6 mit Abb. 6.2/2), dürften die Anlagen von Cham-Hagendorn zu einer in Cham-Heiligkreuz vermuteten Villa gehören, einem von fünf grösseren Landgütern in diesem Gebiet. Hinweise auf Vorgängeranlagen fehlen, mit denen die vereinzelten Funde des 1. Jh. n. Chr. (Kap. 4.5) in Verbindung gebracht werden könnten. Diese dürften eher von einer der Überschwemmungen bachaufwärts weggerissen und nach Cham-Hagendorn eingeschwemmt worden sein. Die Nutzung des Fundplatzes (Horizont 1a; s. Beil. 6) setzte um 170 n. Chr. mit einer Schmiedewerkstatt ein (Kap. 2.5.1). Der Fundanfall, insbesondere die Schmiedeschlacken (Kap. 3.9) belegen, dass hier nur hin und wieder Geräte hergestellt und repariert wurden (Kap. 5.2). Diese Werkstatt war vermutlich schon aufgelassen und dem Verfall preisgegeben, als man 200 n. Chr. (Kap. 4.2.4) auf einer Insel zwischen dem Bach und einem Lorzearm ein Heiligtum errichtete (Kap. 5.3). Beleg für den sakralen Status dieser Insel ist in erster Linie mindestens ein eigens gepflanzter Pfirsichbaum, nachgewiesen mit Pollen, einem Holz und über 400 Pfirsichsteinen (Kap. 3.11). Die im Bach verlaufende Grenze zwischen dem sakralen Platz und der profanen Umgebung markierte man zusätzlich mit einer Pfahlreihe (Kap. 2.5.3). In diese war ein schmaler Langbau integriert (Kap. 2.5.2), der an die oft an Temenosmauern antiker Heiligtümer angebauten Portiken erinnert und wohl auch die gleiche Funktion wie diese gehabt hatte, nämlich das Aufbewahren von Weihegaben und Kultgerät (Kap. 5.3). Das reiche Fundmaterial, das sich in den Schichten der ersten Überschwemmung fand (s. Abb. 5./5), die um 205/210 n. Chr. dieses Heiligtum zerstört hatte, insbesondere die zahlreiche Keramik (Kap. 3.2.4), und die zum Teil auffallend wertvollen Kleinfunde (Kap. 3.3.3), dürften zum grössten Teil einst in diesem Langbau untergebracht gewesen sein. Ein als Glockenklöppel interpretiertes, stratifiziertes Objekt spricht dafür, dass die fünf grossen, 1944/1945 als Stapel aufgefundenen Eisenglocken vielleicht auch dem Heiligtum zuzuweisen sind (Kap. 3.4). In diesen Kontext passen zudem die überdurchschnittlich häufig kalzinierten Tierknochen (Kap. 3.10). Nach der Überschwemmung befestigte man für 215 n. Chr. (Kap. 4.2.4) das unterspülte Bachufer mit einer Uferverbauung (Kap. 2.6.1). Mit dem Bau eines weiteren, im Bach stehenden Langbaus (Kap. 2.6.2) stellte man 218 n. Chr. das Heiligtum auf der Insel in ähnlicher Form wieder her (Horizont 1b; s. Beil. 7). Von der Pfahlreihe, die wiederum die sakrale Insel von der profanen Umgebung abgrenzte, blieben indes nur wenige Pfähle erhalten. Dennoch ist der sakrale Charakter der Anlage gesichert. Ausser dem immer noch blühenden Pfirsichbaum ist es ein vor dem Langbau aufgestelltes Ensemble von mindestens 23 Terrakottafigurinen (s. Abb. 3.6/1), elf Veneres, zehn Matres, einem Jugendlichen in Kapuzenmantel und einem kindlichen Risus (Kap. 3.6; s. auch Kap. 2.6.3). In den Sedimenten der zweiten Überschwemmung, der diese Anlage um 225/230 n. Chr. zum Opfer gefallen war, fanden sich wiederum zahlreiche Keramikgefässe (Kap. 3.2.4) und zum Teil wertvolle Kleinfunde wie eine Glasperle mit Goldfolie (Kap. 3.8.2) und eine Fibel aus Silber (Kap. 3.3.3), die wohl ursprünglich im Langbau untergebracht waren (Kap. 5.3.2 mit Abb. 5/7). Weitere Funde mit sicherem oder möglichem sakralem Charakter finden sich unter den 1944/1945 geborgenen Funden (s. Abb. 5/8), etwa ein silberner Fingerring mit Merkurinschrift, ein silberner Lunula-Anhänger, eine silberne Kasserolle (Kap. 3.3.3), eine Glasflasche mit Schlangenfadenauflage (Kap. 3.8.2) und einige Bergkristalle (Kap. 3.8.4). Im Bereich der Terrakotten kamen ferner mehrere Münzen (Kap. 3.7) zum Vorschein, die vielleicht dort niedergelegt worden waren. Nach der zweiten Überschwemmung errichtete man um 231 n. Chr. am Bach eine Wassermühle (Horizont 2; Kap. 2.7; Beil. 8; Abb. 2.7/49). Ob das Heiligtum auf der Insel wieder aufgebaut oder aufgelassen wurde, muss mangels Hinweisen offen bleiben. Für den abgehobenen Zuflusskanal der Wassermühle verwendete man mehrere stehen gebliebene Pfähle der vorangegangenen Anlagen der Horizonte 1a und 1b. Obwohl die Wassermühle den 28 jährlichen Überschwemmungshorizonten (Kap. 2.2) und den Funden (Kap. 4.3.2; 4.4.4; 45) zufolge nur bis um 260 n. Chr., während gut einer Generation, bestand, musste sie mindestens zweimal erneuert werden – nachgewiesen sind drei Wasserräder, drei Mühlsteinpaare und vermutlich drei Podeste, auf denen jeweils das Mahlwerk ruhte. Grund für diese Umbauten war wohl der weiche, instabile Untergrund, der zu Verschiebungen geführt hatte, so dass das Zusammenspiel von Wellbaum bzw. Sternnabe und Übersetzungsrad nicht mehr funktionierte und das ganze System zerbrach. Die Analyse von Pollen aus dem Gehhorizont hat als Mahlgut Getreide vom Weizentyp nachgewiesen (Kap. 3.11.4). Das Abzeichen eines Benefiziariers (Kap. 3.3.2 mit Abb. 3.3/23,B71) könnte dafür sprechen, dass das verarbeitete Getreide zumindest zum Teil für das römische Militär bestimmt war (s. auch Kap. 6.2.3). Ein im Horizont 2 gefundener Schreibgriffel und weitere stili sowie eine Waage für das Wägen bis zu 35-40 kg schweren Waren aus dem Fundbestand von 1944/1945 könnten davon zeugen, dass das Getreide zu wägen und zu registrieren war (Kap. 3.4.2). Kurz nach 260 n. Chr. fiel die Wassermühle einem weiteren Hochwasser zum Opfer. Für den folgenden Horizont 3 (Beil. 9) brachte man einen Kiesboden ein und errichtete ein kleines Gebäude (Kap. 2.8). Hier war wohl wiederum eine Schmiede untergebracht, wie die zahlreichen Kalottenschlacken belegen (Kap. 3.9), die im Umfeld der kleinen Baus zum Vorschein kamen. Aufgrund der Funde (Kap. 4.4.4; 4.5) kann diese Werkstatt nur kurze Zeit bestanden haben, höchstens bis um 270 n. Chr., bevor sie einem weiteren Hochwasser zum Opfer fiel. Von der jüngsten Anlage, die wohl noch in römische Zeit datiert (Horizont 4; Beil. 10), war lediglich eine Konstruktion aus grossen Steinplatten zu fassen (Kap. 2.9.1). Wozu sie diente, muss offen bleiben. Auch der geringe Fundanfall spricht dafür, dass die Nutzung des Platzes, zumindest für die römische Zeit, allmählich ein Ende fand (Kap. 4.5). Zu den jüngsten Strukturen gehören mehrere Gruben (Kap. 2.9.2), die vielleicht der Lehmentnahme dienten. Mangels Funden bleibt ihre Datierung indes ungewiss. Insbesondere wissen wir nicht, ob sie noch in römische Zeit datieren oder jünger sind. Spätestens mit der fünften Überschwemmung, die zur endgültigen Verlandung führte und wohl schon in die frühe Neuzeit zu setzen ist, wurde der Platz aufgelassen und erst mit dem Bau der bestehenden Fensterfabrik Baumgartner wieder besetzt.

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Die vorliegende Dissertation verfolgt das Ziel, zu untersuchen, wie sich ehemalige Schweizer Nachwuchs-Elite-Athleten unter dem Aspekt des sportlichen Erfolgs entwickelt haben und wie sich ihre heutige Lebenssituation präsentiert. Zudem will die Arbeit ergründen, inwiefern der sportliche Erfolg durch ausgewählte institutionelle, sportwissenschaftliche und individuelle Parameter vorhergesagt werden kann. Zu diesem Zweck wurden alle deutschsprachigen Nachwuchs-Elite-Athleten untersucht (N = 221), welche im Jahre 1999 Inhaber einer Swiss Olympic Talent-Card waren. Die Prädiktoren stammen teilweise aus einer ersten schriftlichen Befragung, welche 1999 durchgeführt wurde (Rücklauf: 79%). Die Daten für die Beschreibung der Laufbahn sowie der heutigen Situation wurden im Sommer 2011 durch eine weitere schriftliche Befragung erhoben (Rücklauf: 48%). Die Daten wurden mit deskriptiven, inferenzstatistischen, cluster- sowie regressionsanalytischen Verfahren ausgewertet. Die Resultate zeichnen insgesamt ein positives Bild. Trotz verschiedener Hürden im Nachwuchsalter schafften die meisten befragten Athleten den Sprung in die Elite-Stufe. Knapp ein Drittel von ihnen konnte dabei grosse Erfolge (Medaillengewinn) an bedeutenden internationalen Wettkämpfen erringen. Die bereits zurückgetretenen Athleten scheinen das Laufbahnende grösstenteils gut bewältigt zu haben, was wohl damit zusammenhängt, dass die Mehrheit von ihnen freiwillig zurückgetretenen ist und konkrete Pläne für die nachsportliche Laufbahn hatte. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich ein Engagement im Leistungssport nicht negativ auf die Entwicklung in anderen Lebensbereichen auszuwirken scheint. So zeigte sich, dass sich die heutige Situation der ehemaligen Nachwuchs-Elite-Athleten in gesundheitlicher, psychologischer, sozialer, beruflicher und finanzieller Hinsicht durchwegs positiv präsentiert – in gesundheitlicher, beruflicher und finanzieller Hinsicht sogar besser als jene von gleichaltrigen Vergleichspersonen der Schweizer Bevölkerung. Bei der Vorhersage des sportlichen Erfolgs zeigte sich, dass Athleten aus weniger geförderten und weniger bedeutenden Sportarten später insgesamt erfolgreicher sind an bedeutenden internationalen Wettkämpfen. Darüber hinaus erwies sich die mentale Stärke als langfristiger Erfolgsfaktor. Die Ergebnisse erweitern das bestehende Wissen über Laufbahnen von Leistungssportlern sowie über Determinanten von sportlichem Erfolg generell, besonders aber hinsichtlich des Schweizer Sportsystems. Athleten und ihr Umfeld erhalten dadurch einen vertieften Einblick in die Chancen und Risiken eines Engagements im Leistungssport. Swiss Olympic und die Verbände gewinnen ein besseres Verständnis darüber, wie sich Nachwuchs-Elite-Athleten in ihrer sportlichen Entwicklung noch besser unterstützen lassen. Bund, Kantone und Gemeinden können anhand der Ergebnisse besser abschätzen, inwiefern sich die Förderung des Spitzensports durch öffentliche Gelder rechtfertigen lässt.

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Hitzewallungen, Palpitationen, emotionale Labilität, verminderte Libido – bei vielen Frauen gerät in den Wechseljahren ihr gewohntes Leben aus dem Gleichgewicht. In Anbetracht der bekannten Nebenwirkungen sollte die Indikation zu einer Hormontherapie streng gestellt werden, oft ist diese sogar kontraindiziert. Das Interesse an weiteren Therapieoptionen wächst daher stetig. In den Überlieferungen und Schriften der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), welche teilweise mehrere 1000 Jahre alt sind, wurden klimakterische Beschwerden bereits beschrieben. Das wohl älteste Lehrbuch der chinesischen Medizin ist das Huang di Neijing – der Klassiker des Gelben Kaisers, eine Kompilation verschiedener Autoren aus dem Zeitraum zwischen 400 und 200 v. Chr.: Dort fi nden sich erste genaue Anweisungen, Behandlungsformen und diagnostische Herangehensweisen. Insgesamt umfasst das traditionelle Medizinsystem der TCM 5 Behand lungs säulen: Neben der Akupunktur werden Beschwerden mit chinesischen Arzneimitteln, TuiNa (eine chinesische Physiotherapie), Ernährungstherapie und körperlicher Ertüchtigung (z. B. QiGong) behandelt.

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In industrialisierten Gesellschaften klagen 10–15 % der Bevölkerung über Tagesschläfrigkeit. Neben der Schichtarbeit und der weit verbreiteten, sozial bedingten Schlafinsuffizienz, dürfte auch die zunehmende Zahl von Schlaf-Wachstörungen dazu beitragen. Die Folgen der Schläfrigkeit am Steuer sind Unaufmerksamkeit, „Tunnelblick“ und verlängerte Reaktionszeit. Die Unfälle beim Sekundenschlaf ereignen sich oft bei unverminderter Geschwindigkeit, was zu besonders schweren, und besonders oft zu tödlichen Unfällen führt. In der Schweiz werden zwar gemäß den offiziellen Statistiken lediglich ca. 1.5 % der Verkehrsunfälle durch Einschlafen am Steuer verursacht, was im Vergleich zu einem 10–30 % Anteil in der Fachliteratur massiv unterschätzt erscheint. Die Diskrepanz in den offiziellen statistischen Erhebungen entsteht wohl u. a. dadurch, dass Schläfrigkeit schwer zu erfassen ist. Die Unterschätzung des wahren Problems ist deswegen relevant, weil Gegenmaßnahmen im Straßenbau und die Abklärungen bei fehlbaren Fahrzeuglenkern immer noch zu wenig konsequent verfolgt werden. Zu den Risikofaktoren für schläfrigkeitsbedingte Verkehrsunfälle gehören junges Alter, geringe Fahrerfahrung, männliches Geschlecht, Risikoverhalten, Nachtfahrten, monotone Strecken, lange Fahrdauer, das sozial oder beruflich bedingte Schlafmanko, aber auch Schlaf-Wach-Krankheiten und sedierende Medikamente. Die Risikofaktoren und auch die typischen Merkmale von schläfrigkeitsbedingten Unfällen sind relativ gut bekannt, so dass prophylaktische Gegenmaßnahmen und gezielte Abklärungen von fehlbaren Lenkern möglich wären. Weil jeder Betroffene die Zeichen der Schläfrigkeit rechtzeitig, d. h. vor dem Auftreten eines Sekundenschlafes am Steuer erkennen kann, kommt der Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer – und somit auch der Patienten – über das individuelle Risiko und über wirksame Gegenmaßnahmen wie anhalten, Kaffeetrinken und Turboschlaf einschalten, eine ganz besondere Bedeutung zu. Dieses Aufklärungsgespräch soll in der Krankengeschichte unbedingt bei der ersten Konsultation dokumentiert werden, was besonders wichtig ist bei der Verordnung von sedierenden Medikamenten. Bei allen Berufsfahrern mit Tagesschläfrigkeit und bei allen Fahrzeuglenkern, welche bereits einen Unfall erlitten haben, empfehlen wir eine Zuweisung an ein Zentrum für Schlafmedizin, um die Tagesschläfrigkeit zu objektivieren und damit die Compliance des Patienten zu verbessern. Bei uneinsichtigen Patienten hat der Arzt in der Schweiz das Recht, aber nicht die Pflicht, Anzeige bei den Behörden zu erstatten.

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Fragestellung/Einleitung: Die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin (EP) wurde zwischenzeitlich dreimal erfolgreich durchgeführt. Daten zu Stärken, Schwächen und dem Weiterentwicklungsbedarf lagen bisher nur spärlich vor. Deshalb sollten diese anhand einer qualitativen Studie unter den involvierten Experten und bildungspolitischen Entscheidungsträgern erhoben werden. Methoden: Vier Fokus-Gruppen mit insgesamt 25 Teilnehmern wurden entsprechend internationaler Standards durchgeführt, um die Einschätzungen involvierter Experten und bildungspolitischer Entscheidungsträger bzgl. den erfahrenen Stärken, Einflüssen und dem Weiterentwicklungsbedarf der EP zu erhalten. Die Fokusgruppendiskussionen wurden wörtlich transkribiert und anhand von Inhaltsanalyse ausgewertet. Ergebnisse: Erfahrene Stärken waren v.a. die Kombination der beiden Prüfungs-Teile „Multiple Choice“ (MC) und „Clinical Skills“ (CS), die formatspezifischen Stärken der MC- und CS-Prüfung und die kollaborative Herangehensweise. Erfahrene Einflüsse der EP waren v.a. auf das studentische Lernverhalten, die Prüfer, den Lehrkörper, die Reform der Curricula, die Zusammenarbeit der Fakultäten und die erfahrene Wichtigkeit des Schweizer Lernzielkatalogs (SCLO). Bedarf zur Weiterentwicklung wurde v.a. in Folgendem gesehen: Dass Modifikationen nur angegangen werden, wenn diese wohlüberlegt und evidenzbasiert sind, in einer verbesserten Authentizität der CS-Prüfung, in weiteren Examensformaten, in einer verbesserten Kommunikationsstrategie, in der weiteren Revision des SCLO, in der Anerkennung der Limitationen eines „Single Shot Examens“ und im Aufbau einer Incentives-Struktur für die Kliniker, die aktiv die EP mitgestalten. Diskussion/Schlussfolgerung: Insgesamt wird die EP als geeignet für ihre Aufgaben angesehen. Diese Prüfung hat Einflüsse auf die Medizinstudierendenausbildung in der Schweiz auch über die direkten summativen Prüfungsaspekte hinaus. Es wurde ein Bedarf zur Weiterentwicklung gesehen, jedoch sollten die Veränderungen wohl begründet sein.