11 resultados para Verletzung
em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça
Resumo:
Der aktuelle Band der Reihe «Schweizerische Bankrechtstagung», befasst sich vertieft mit dem Thema des «Cross-Border Banking». Im Zentrum der Tagung vom Februar 2009 in Bern standen dabei weniger die Politik als vielmehr das Recht und praktische Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Bankverkehr stellen. Die Themen: Amtshilfe und Rechtshilfe – Neue Entwicklungen, Euro-Zahlungen gemäss den SEPA-Rulebooks (insbesondere die Haftung der Banken), Rechtliche Risiken im grenzüberschreitenden Verkehr, Aufsicht über international tätige Finanzgruppen – Konsequenzen für die Bank, Praktische Fragen der Vorort-Kontrolle, Die Standards zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, Die Verletzung des Bankgeheimnisses – Individual- und Unternehmensstrafrecht.
Resumo:
Die materielle Prozessleitung wurde mit Recht schon als die Magna Charta des Zivilprozessrechts bezeichnet. Ihr sind – vereinfacht ausgedrückt – sämtliche Bestimmungen zuzuordnen, die das Gericht berechtigen und verpflichten, den Parteien bei der Prozessführung behilflich zu sein. Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung widmet zahlreiche Bestimmungen der materiellen Prozessleitung. Grundsätzlich übernimmt sie dabei bereits Bekanntes, schafft jedoch auch neue Abgrenzungsprobleme. So verlangt sie von den Gerichten, zwischen vier verschiedenen Intensitäten einer gerichtlichen Hilfestellung zu differenzieren und diese in jeweils verschiedenen Verfahren anzuwenden. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit ist der Untersuchung gewidmet, wie diese Differenzierung vorzunehmen ist und realisiert werden kann. Zudem wird geprüft, was für Folgen eine Verletzung der Bestimmungen über die materielle Prozessleitung haben können. Alsdann werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst und einander gegenübergestellt. Abschliessend wird die Regelung der materiellen Prozessleitung in der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung gewürdigt.
Resumo:
Hintergrund Begleitverletzungen können in bis zu 90 % der Fälle nach erstmaliger Schulterluxation auftreten. Auch wenn sie nicht immer einen Einfluss auf die Therapiewahl haben, so ist eine sorgfältige Diagnostik entscheidend. Einteilung In der Akutsituation ist eine konventionelle Bildgebung in mindestens 2 Ebenen (a.-p./Neer/evtl. axial) vor und nach Reposition zwingend. Luxationsfrakturen dürfen nicht übersehen bzw. durch das Manöver der geschlossenen Reposition sekundär disloziert werden. Bestehen ossäre glenoidale, humerale oder kombinierte Verletzungen, sollten sie gemäß Stabilitätskriterien versorgt werden. Dies kann umgehend, nach manifester Dezentrierung oder Instabilität entweder mittels Osteosythese oder als glenohumerale Stabilisation im Verlauf erfolgen. Bei einer Instabilität ist prinzipiell zur Bilanzierung einer ossären Ursache das Arthro-CT die Untersuchung der Wahl, welche auch eine Beurteilung der kapsulolabroligamentären Verletzung sowie einer traumatischen Rotatorenmanschettenläsion ermöglicht. Letztere ist jedoch besser mittels Arthro-MRT zu beurteilen. Diskussion Eine signifikante frische, meist größere oder massive, Rotatorenmanschettenläsion sollte rasch operativ angegangen werden. Medial reichende „off the track“ Hill-Sachs-Läsionen können mittels einer Hill-Sachs-Remplissage oder, wie auch glenoidale Defekte, mittels einer Kochenaugmentation versorgt werden. Langzeitresultate des Latarjet-Verfahrens zeigen 25 Jahre nach dem Eingriff die niedrigste Reluxationsrate < 4 %, eine gute Außenrotation, eine sehr hohe Patientenzufriedenheit und degenerative Veränderungen, welche vergleichbar mit der natürlichen Entwicklung nach erstmaliger Schulterluxation ohne Rezidiv sind.
Resumo:
Bundesrat und Parlament trieben die Wiedergutmachung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und administrativ versorgter Menschen voran. - Das Bundesgericht beurteilte den Hitlergruss nicht als Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm und sorgte damit weltweit für Schlagzeilen. - Der Bundesrat gewährleistete die Verfassung des Kantons Tessin und bestätigte damit das Burkaverbot als bundesrechtskonform. - Das Parlament verabschiedete ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandte Organisationen. - Die Räte konnten sich knapp zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes einigen. - Im Hinblick auf das bevorstehende GAFI-Examen 2015 wurde der Vorschlag der Einigungskonferenz zur hart umkämpften Revision des Geldwäschereigesetzes von beiden Räten angenommen. - Die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" wurde vom Volk deutlich angenommen. - Der Nationalrat empfahl die Durchsetzungsinitiative zur Ablehnung und plädierte, sie für teilweise ungültig zu erklären. - Während der Nationalrat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu starken Konzessionen an die Urheber der Durchsetzungsinitiative bereit war, sprach sich der Ständerat für die Einführung einer Härtefallklausel aus.