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Mit dem Begriff «Verkehrsmedizin» verbinden die meisten Ärzte die ausschliessliche Beurteilung der Fahrfähigkeit und Fahreignung (Tabelle 1) von Motorfahrzeuglenkern. Die Verkehrsmedizin gilt damit als «Erwachsenengebiet» – Kinder fahren ja nicht Auto! Kinder und Jugendliche können und dürfen in der Schweiz jedoch – abhängig vom Alter – in verschiedener Weise aktiv am Strassenverkehr und an der privaten Binnenschifffahrt teilnehmen. Kinder und Jugendliche müssen analog zu den Erwachsenen gewisse medizinische Mindestanforderungen erfüllen, um sicher am Strassenverkehr und – als nachrangiges Problem – an der privaten Binnenschifffahrt teilnehmen zu können. Nachfolgend soll auf die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten der aktiven Verkehrsteilnahme von Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) und auf die für eine sichere Verkehrsteilnahme notwendigen medizinischen Voraussetzungen eingegangen werden. Ergänzend werden die juristische Problematik der Fahrfähigkeits-/Fahreignungsaufklärung sowie die Bedeutung verkehrsmedizinischer Überlegungen für die Berufswahl angesprochen.