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Resumo:
Als Grundtypen von Kreditderivaten gelten der Credit Default Swap (CDS), der Total Return Swap (TRS) sowie die Credit Spread Option (CSO). Diese drei Kreditderivate können Kreditrisiken auf andere Vertragsparteien übertragen. Sie unterscheiden sich untereinander in der Art der Anknüpfung an das zu übertragende Kreditrisiko. Das Kreditrisiko ist nun ein dem Vertragsrecht unbekannter Gegenstand, und seine Übertragung ein unbekannter Vorgang. Die vertragsrechtliche Erfassung des Kreditrisikos hat unter Rückbesinnung auf vertragsrechtliche Grundsätze zu erfolgen. Das Kreditrisiko als Gegenstand von Kreditderivaten definiert sich im vertragli-chen Rahmen einzig durch eine entsprechende Strukturierungen von Zahlungsströmen. Diese sind dann auch als die einzigen Leistungspflichten aufzufassen. Der Risikotransfer ist nur Vertragszweck, welcher im Rahmen der Auslegung beachtlich wird und nach der vorliegenden Ansicht auch bei der Qualifikation als Dauerschuldverhältnis hinzugezogen werden soll. Aufsichtsrechtlich erfasst werden Kreditderivate im Rahmen ihres Einsatzes durch bereits einer Aufsicht unterstellte Unternehmen oder durch die Anlagevehikel der kollektiven Kapitalanlage.