288 resultados para Soziale Stellung
em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça
Resumo:
Glaubt man dem päpstlichen Nuntius in der Schweiz, so war der Churer Bischof Johann VI. Flugi von Aspermont (1636–1661) alles andere als ein vorbildlicher Bischof: Er erbaue riesige Paläste, häufe für sich und seine Familie ein beträchtliches Vermögen an und betreibe Handel mit den für zukünftige Priester vorgesehenen Studienplätzen. Damit missachte er die Beschlüsse des Konzils von Trient (1545–1563), gemäss denen ein Bischof als geistlicher Oberhirte sein Handeln ausschliesslich in den Dienst der kirchlich-religiösen Erneuerung zu stellen habe. Der Beitrag argumentiert, dass die vom Nuntius kritisierten Praktiken mit einer tridentinischen Gesinnung nicht nur vereinbar waren, sondern paradoxerweise eine unabdingbare Voraussetzung für die katholische Reform im Bistum Chur darstellten. Um dies besser zu verstehen, werden diese Praktiken vor dem Hintergrund der sozialen Handlungslogiken frühneuzeitlicher Individuen beschrieben und beurteilt. Akteure wie der Churer Bischof verdankten ihre soziale Stellung einem einflussreichen Familienverband, dessen Sozial- und Ehrkapital es zu mehren galt. Soziales Prestige wiederum ermöglichte die Etablierung von Loyalitätsbeziehungen (Patron-Klient-Verhältnisse), über die sich letztlich Einfluss auf politische und kulturelle Entwicklungen nehmen liess. Fehlte, wie im Bistum Chur, die institutionelle und materielle Machtgrundlage für eine kompromisslose Durchsetzung von Reformen, so waren solche Mechanismen der gesellschaftlichen Verflechtung auch für kirchliche Akteure umso wertvoller.
Resumo:
Zweifelsohne war und ist das Prinzip der Chancengleichheit – gleiches Recht auf Entfaltung ungleicher Anlagen – eine Maxime für die Bildungspolitik und Gestal-tung von Bildungssystemen (vgl. Müller 1998; Friedeburg 1992; Baumert 1991: 333). Diese Prämisse wird nicht zuletzt durch Artikel 3, Absatz 3 des Grundgeset-zes, wonach niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Ras-se, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, inhalt-lich vorgegeben. So lag ein Hauptteil der Zielsetzungen von Bildungsreformen seit den 1960er Jahren darin, die Rahmenbedingungen für den Bildungszugang – für die Chancennutzung – in der Weise zu setzen, dass weder das strukturelle Angebot an Bildungsgelegenheiten noch sozialstrukturelle Eigenschaften von Schulkindern und ihres Elternhauses systematische Einflüsse auf den Bildungsweg und den Erwerb von Bildungszertifikaten haben (Friedeburg 1992). Mit dem Ausbau des Schul- und Hochschulwesens und den institutionellen Reformen seit den 1960er Jahren ist das Ziel auch größtenteils erreicht worden, dass neben institutionellen Barrieren auch ökonomische und geografische Barrieren beim Bildungszugang weitgehend an Bedeutung verloren haben (Müller 1998; Krais 1996). Bildungs-disparitäten nach sozialstrukturellen Merkmalen wie etwa Klassenlage des Eltern-hauses haben sich ebenfalls bis zu einem bestimmten Grad abgeschwächt (Müller und Haun 1994; Schimpl-Neimanns 2000). Insbesondere konnten Mädchen ihre Bildungsdefizite gegenüber den Jungen mehr als ausgleichen (Rodax und Rodax 1996; Rodax 1995), sodass nunmehr von einer Bildungsungleichheit zu Unguns-ten von Jungen auszugehen ist (Diefenbach und Klein 2002; Becker 2007). Einige der beabsichtigten wie unbeabsichtigten Folgen dieser Reformbemühungen kön-nen am Wandel der Bildungsbeteiligung, insbesondere beim Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium, abgelesen werden (Becker 2006).