6 resultados para Reichs-Abtei Burtscheid

em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça


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When the German government faced for the first time an irregular war in German East Africa in 1888, it realised that it did not have the necessary means for such a conflict. Hermann Wissmann, an explorer, was therefore given the mandate to form and lead a force of mercenaries that was bound to him personally on the basis of contracts. Although Wissmann was successful in crushing the disturbances, the government of the Reich refused to give him a leading administrative position in the new formed protectorate subordinate directly to the Kaiser. It feared that the entrepreneur of violence, which had up to then been backed up, would not accept the regulations of colonial rule that should be implemented. Soon, however, it became clear that due to entrenched local views on sovereignty and legitimacy it would be difficult to transfer the western European concept of the monopoly of the state on violence to Africa.

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Der Autor beleuchtet die eigentümliche Urteilspraxis der Strafjustiz in spätmittelalterlichen Städten. Das finstere Blutgericht mit seiner martialischen Härte und Grausamkeit steht, wie die Forschung in den letzten Jahrzehnten gezeigt hat, nur für einen Teil der Strafjustiz. Der Rechtsalltag war weniger spektakulär. Die Richter mussten sich mit zahlreichen kleineren Delikten befassen. Sie fuhren nur ausnahmsweise grobes Geschütz auf, liessen oft Gnade vor Recht ergehen und passten das Strafmass den finanziellen und sozialen Verhältnissen des Verurteilten an. Dadurch waren die meisten Strafen verkraftbar. Diese Urteilspraxis war aber nur vordergründig mild. Im Hintergrund spielten ausgeklügelte Mechanismen von Macht und wirksamer gesellschaftlicher Disziplinierung. Der Strafvollzug war effektiv und die Durchsetzungskraft der städtischen Obrigkeit hoch. Schauplätze der vorliegenden Arbeit sind einerseits die Strafgerichte in Schaffhausen. Andererseits blickt der Autor über die Stadtmauern, vor allem nach Konstanz, um die Profile der Strafjustiz im Rahmen eines umfassenden Städtevergleichs zu schärfen.

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Die negativen Vorurteile betreffend Ineffizienz der Verwaltung und Behördenfaulheit stehen in krassem Gegensatz zum Einfluss, den die Verwaltung in der Regelung des alltäglichen Lebens einnimmt. Die Rolle der Verwaltung nahm parallel zur Entwicklung des modernen Staats laufend an Bedeutung zu. Dabei verschob sich zunehmend der Gestaltungsraum von den politischen zu den administrativen Institutionen. Die Verwaltungswissenschaft setzt sich mit diesem Wandel auseinander. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Gibt es ein genug, ein zu viel oder zu wenig an Staat? An wessen Interessen sollte sich die Verwaltung orientieren, wenn sie ihre Aufgaben gut erfüllen wollte: Dem Souverän oder der Exekutive? Dem Monarchen, dem Volk oder der stärksten Partei? Oder soll sie sich auf das Gemeinwohl ausrichten – so undefiniert dieser traditionsreiche Begriff ist und auch ausschliessende, z.B. völkische, Prinzipien zu umfassen vermag? Oder gelten für die Verwaltung eher abstrakte Maximen wie Rechtsstaatlichkeit, Effektivität oder Effizienz? Die bekanntesten Schlagworte der Verwaltungswissenschaft dürften „Bürokratie“ und „New Public Management“ sein. Beide Begriffe sind stark politisiert und auch in ihrer Bedeutung umstritten, wobei letztere auch nicht der Verwendung im wissenschaftlichen Diskurs entspricht. Dies ist aus bedauerlich, weil es die gesellschaftliche Auseinandersetzung betreffend dieses wichtigen Faktors staatlicher Organisation verhindert. Für die verwaltungswissenschaftliche Auseinandersetzung bedeutet dies vor allem eines: Sich der divergierenden Bedeutungen von Begrifflichkeiten bewusst zu sein. Hier stösst man allerdings auf ein wesentliches Problem: Während die Bedeutung in der öffentlichen Diskussion notorisch unscharf ist, kennt auch der wissenschaftliche Diskurs keine klare Definition der Verwaltung, der Verwaltungswissenschaft oder verschiedener verwaltungswissenschaftlicher Konzepte. Die Schwierigkeit, die Verwaltung und ihre Bereiche zu definieren, kann als Versagen der Wissenschaft verstanden werden (Ellwein, 1966: 15; von Stein, 1965: 2384) oder auch daran liegen, dass das Unterfangen prinzipiell unmöglich ist (Forsthoff, 1973: 1). Auf jeden Fall zeigt die komparative Verwaltungswissenschaft, dass Begriffe und Konzepte aus fremdsprachigen Publikationen und deren Kontext übernommen wurden. Besonders deutlich wird dies darin, dass in der Management-Literatur oder der Policy-Forschung die ursprünglich englischen Begriffe im deutschen Sprachgebrauch ebenfalls verwendet werden. Aber die Bedeutungen der ursprünglichen Ideen haben sich während des Transfers in den neuen wissenschaftlichen und politischen Zusammenhang geändert. Daraus folgt eine zweite Problemdimension, die bereits von Woodrow Wilson (1941 [1887]) im Gründungsdokument der US-Verwaltungswissenschaft aufgeworfen wurde: Für welchen Bereich kann die Verwaltungswissenschaft eine Gültigkeit beanspruchen? Wilson argumentiert, dass die Verwaltung als eine Technik zu betrachten sei. Als solche sei sie unabhängig vom politischen Kontext gültig, weswegen er vorschlug, die USA sollten sich in der Suche nach der besten Staatsverwaltung am preussisch-deutschen Modell zu orientieren. Analoge Gedankengänge können auch in der deutschen Verwaltungswissenschaft festgestellt werden, wenn sich die Forschenden auf ausländische Inspirationen beziehen. Die Forschenden suchen dabei Antworten, die unabhängig von ihrer Herkunft auf die eigenen politischen, ökonomischen oder sozialen Problemstellungen gemünzt sind. Diese Probleme – genauso wie die Lösungsansätze – können globale sein, orientieren sich in der Regel jedoch an den eigenen nationalen Institutionen. Denn nur von diesen können sich die Forschenden erhoffen, dass ihre Lösungsvorschläge in die Praxis umgesetzt werden. Basierend auf dieser Argumentation schliesst die aktuelle komparative Verwaltungswissenschaft auf nationale Traditionen der Verwaltungswissenschaften, die den spezifischen Staatsverständnissen entsprechen (Raadschelders und Rutgers, 1996; Rutgers, 2001b; Stillman, 2001). Dabei werden zwei wesentliche Faktoren ausgeblendet: Erstens wandelte sich das Staatsverständnis im Verlauf der Zeit. Zweitens sind und waren die Verwaltungsforschenden trotz ihrer Ausrichtung an einer nationalen Institution nicht in einem nationalen Diskurs isoliert. In den modernen und zeitgenössischen verwaltungswissenschaftlichen Publikationen wird die internationale Einbettung sowohl in den referierten Werken als auch in den Moden der behandelten Themen und angewandten Methoden evident. Diese Einsicht gilt aber nicht erst ab der Globalisierung in den 1990er Jahren, sondern lässt sich bereits in der Zeit vor der deutschen Staatenbildung aufzeigen. Gerade die Kameralisten reisten häufig zwischen den europäischen Fürstenhäusern umher und sorgten dadurch nicht nur für eine weite Verbreitung ihrer Ansätze, sondern kamen selbstverständlich auch mit fremden Ideen in Kontakt (Wakefield, 2009). Und die Entwicklung in der deutschen Verwaltungswissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne eine tiefere Betrachtung der Entwicklungen in den USA nicht verstanden werden. Aus diesem Grund wird hier ein Versuch unternommen, die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft von der Gründung Deutschlands 1871 bis in die 1970er Jahre auf den Einfluss US-amerikanischer Ideen hin zu untersuchen. Dazu werden zuerst in der Sektion I der Untersuchungsgegenstand und die theoretischen Grundlagen eingeführt, anhand derer der Import von Ideen aus den USA durch die deutsche Verwaltungswissenschaft untersucht wird. Sektion II zeigt anhand von Primärquellen die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft. Die Struktur folgt dabei den Phasen sozialer und politischer Umbrüche: Gründung des deutschen Reiches (Kapitel II.1), Zwischenkriegsperiode (Kapitel II.2), Nachkriegszeit (Kapitel II.3) sowie die 1960er und 1970er Jahre (II.4). In Sektion III wird der Ideentransfer analysiert und danach in IV die Konklusionen betreffend die deutsche Tradition der Verwaltungswissenschaft präsentiert.

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This article examines the architecture of the Nazi regime in two occupied cities of Czechoslovakia, Praha/Prag and Jihlava/Iglau (the latter being one of the traditionally German-speaking island in the bohemia country), and focuses specifically on the process by which Hitler youth organisations (Hitlerjugend) in case of ‘education’ and indoctrination of youth were or were not successfully established in these cities. As comparison, he takes the political-administrative centres of the Sudeten Reichsgau, Ústí/Aussig, Opava/Troppau, Karlovy Vary/Karlsbad and Liberec/Reichenberg. Drawing on Czech and German archive materials, the extensive body of modern analytical literature, and propagandist literature from the period studied, the author examines the extent to which architecture served as a projection screen for Fascist propaganda in the Occupied Eastern territories. He describes the role played by the Reichsstelle für Raumordnung and shows how the Reich’s propagandist objectives came to be reflected in a high specific typology and stylistic lexicon/configuration for the architecture of Hitler youth hostels and homes He examines the process by which these organisations were powerful implanted into the space of occupied Czechoslovakia (and Sudeten) too, a topic that has not yet been addressed in (art) history too. The building projects developed for the Protectorate (published here for the first time) and managed by the Reich’s Hitler Youth Leadership in Berlin (Kulturamt, Reichsjugendführung, RJF, Abteilung HJ) reveal the ties that existed between the construction authorities in the Reich and the Protectorate, including the Planning Committee for the City of Prague. The author asks how many German and Czech architects participated for their own profit in the Nazi system, and for future research raises the hitherto taboo question of guilt and collaboration with the Nazis and the perception of this phenomenon in art history, i.e. the measure of active cooperation of not just German but also Czech architects who contributed to the planning and implementation of projects and thereby unequivocally had a hand in consolidating the totalitarian regime and de facto in the forced „Germanification” of their own people under occupation.