50 resultados para Rehfues, Ph. Joseph von (Philipp Joseph), 1779-1843.

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Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.

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Im Jahr 1866 verfasste der damals in Breslau lehrende römisch-katholische Kirchenhistoriker Joseph Hubert Reinkens eine der ersten historisch-kritischen Studien in deutscher Sprache über Martin von Tours, in der er sich u.a. mit Martins bischöflichem Leitungsdienst befasste. Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) wurde Reinkens 1873 der erste Bischof für die Alt-Katholiken im Deutschen Reich. Der Beitrag beschreibt den Einfluss, den Reinkens' Martin-Rezeption auf sein theologisches und praktisches Verständnis des Bischofsamts hatte.