12 resultados para Paradigmenwechsel

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Das schweizerische Kartellrecht hat mit der Totalrevision des Kartellgesetzes im Jahr 1995 einen Paradigmawechsel erlebt. Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die am 19. September 2008 an der vom Institut für Recht und Wirtschaft der Universität Freiburg durchgeführten Tagung gehalten wurden. Die Themen umfassen eine wettbewerbspolitische Lagebeurteilung 13 Jahre nach der Totalrevision des KG, Grundsatzfragen im Bereich der marktbeherrschenden Unternehmen, Stand und Zukunft der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle, spezifische Fragen zu Sanktionen und zum Kartellverwaltungsverfahren, die Praxis des Sekretariats der Wettbewerbskommission (WEKO) sowie eine Paneldiskussion zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im Lichte der Ökonomie.

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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.

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Das Mittelmeer als historischer Raum diente in der ersen Hälfte des 20. Jahrhunderts als Paradigma für bahnbrechende historiographische Experimente, die den Fokus vom Einzelereignis hin zu ausgedehnten historischen Prozessen überführten. Die aus der Annalen-Schule stammende Prägung der "Longue durée" durch Fernand Braudel führte zu einem wahren Paradigmenwechsel. Dieser Vortrag diskutiert die heutigen Perspektiven auf das Mittelmeer als Raum und die Bedeutung bzw. fehlenden Bedeutung, die der Musik bei der Definition des MIttelmeers als Studienobjekt durch die allgemeine Geschichte beigemessen wurde.

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The partial shift from patient to model is a reasonable and necessary paradigm shift in surgery in order to increase patient safety and to adapt to the reduced training time periods in hospitals and increased quality demands. Since 1991 the Vascular International Foundation and School has carried out many training courses with more than 2,500 participants. The modular build training system allows to teach many open vascular and endovascular surgical techniques on lifelike models with a pulsatile circulation. The simulation courses cannot replace training in operating rooms but are suitable for supporting the cognitive and associative stages for achieving motor skills. Scientific evaluation of the courses has continually shown that the training principle established since 1991 can lead to significant learning success. They are extremely useful not only for beginners but also for experienced vascular surgeons. They can help to shorten the learning curve, to learn new techniques or to refine previously used techniques in all stages of professional development. Keywords Advanced training · Advanced training regulations · Training model · Vascular International · Certification

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Am 27. Juni 2011 hat das Welterbekomitee der UNESCO anlässlich seiner 35. Sitzung in Paris den Eintrag der Kandidatur «Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen» in die Welterbeliste gutgeheissen. Dass die UNESCO weitgehend unsichtbare und auf den ersten Blick nur wenig spektakuläre archäologische Fundstellen berücksichtigt, kommt in der über 30-jährigen Geschichte des Erfolgsmodells «UNESCO-Welterbe» einem Paradigmenwechsel gleich. Das serielle Welterbe «Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen» umfasst eine Auswahl von 111 der beinahe 1000 bekannten archäologischen Pfahlbaustationen aus der Zeit zwischen 5300 und 800 v. Chr., die sich auf sechs Länder rund um die Alpen verteilen (Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien). Sechs der Auswahl-Fundstellen befinden sich im Kanton Bern: fünf davon am Bielersee und eine am Lobsigensee.