9 resultados para O kuma, Shigenobu, 1838-1922.

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Der Irrtum gehÃrt bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem rÃmischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung â einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) â vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das rÃmische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen â vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) â erfüllen würde. Dazu sollte anhand der rÃmischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmarâs posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.