14 resultados para Harland, Marion, 1830-1922.

em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça


Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Der Schulhausbau ist im 19. Jahrhundert einem starken Wandel unterworfen. In diesem Buch wird erstmals der Frage nachgegangen, wie und weshalb Normen für den Schulhausbau in der Schweiz von 1830 bis 1930 generiert und in formale Regelungen umgesetzt werden. Die Annahme, Erneuerungen im Schulhausbau betreffend Hygiene, Ergonomie, Ästhetik und Pädagogik hätten erst seit der Wende zum 20. Jahrhundert, insbesondere unter dem Einfluss der Reformpädagogik, stattgefunden, lässt das 19. Jahrhundert in Sachen Schulhausbau als rückständig erscheinen. Dabei wird vergessen, dass in dieser Zeit, gerade was die Zahl der gebauten Schulhäuser und die Entwicklung von Normen betrifft, eine intensive Arbeit geleistet wurde, die unter den historischen Umständen innovativ war. Die Organisation des Unterrichts, Licht und Luft im Schulzimmer und die Gesundheit der Schulkinder haben bereits das frühe 19. Jahrhundert normativ, praktisch und technisch beschäftigt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts findet eine über institutionelle und kantonale Grenzen hinausgehende öffentliche Diskussion statt, die breit rezipiert und professionalisiert wird. Verschiedene professionelle Akteure knüpfen an vorangegangene normative Debatten, staatliche Regulative, bestehende Traditionen und historische Kontexte an, um unterschiedlich motivierte, von Professionalisierungsprozessen beeinflusste Ansprüche an den Schulhausbau zu legitimieren, bis das Schulhaus zum „geheimen Miterzieher“ stilisiert wird.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.