28 resultados para Fürsorge

em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça


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Wer anderen Gutes tun möchte, benötigt die Möglichkeit, wirksam tätig zu werden. Dabei kann es um Wissen um Therapietechniken und -verfahren gehen, um die Kenntnis derjenigen, die man fragen oder konsultieren sollte, aber natürlich auch um finanzielle Mittel, um etwa Spezialisten, ihre Kompetenzen und technologischen Möglichkeiten nutzen zu können. Man kann diese kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu unter dem Begriff des Kapitals zusammenfassen: Kulturelles, soziales und ökonomisches Kapital bezeichnen dann jeweils einen spezifischen Typ von sozialer Gestaltungsmacht. Aber gerade im Gesundheitswesen ist die Frage nach Gestaltungsmacht heikel. Denn einerseits fühlt sich jemand, der unter einer akuten und vielleicht sogar schmerzhaften Krankheit leidet, oft ohnehin schon verletzlich, ohnmächtig und ausgeliefert, sodass die Frage nach der Macht hier unangebracht oder obsolet erscheint. Andererseits wirkt in einem Bereich, in dem es um Fürsorge (caring), um Wohltun (beneficence), Behandlung und Heilung geht, der Begriff der Macht, den wir oft genug mit Herrschaft und Gewalt verbinden, merkwürdig fehl am Platz. Klassisch wird die Frage nach der Macht im Bereich des Gesundheitswesens unter dem Etikett des Paternalismus verhandelt und vor allem auf das Verhältnis von Arzt und Patient bezogen, in dem dann das normative Benevolenzprinzip und das Prinzips des Respekts vor der Autonomie des Patienten oder der Patientin in Konflikt geraten können. Allerdings lässt sich fragen, ob diese Perspektive nicht eine Engführung darstellt. Denn oft sind nicht nur die unmittelbar kranken oder pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen, sondern auch ihre Angehörigen betroffen – bei betagten Patienten ist das sogar die Regel. Zudem sorgt die zunehmende Bedeutung, Präsenz und nicht zuletzt Verwissenschaftlichung der Pflege für möglichen Konfliktstoff zwischen Pflegenden und Behandelnden. Und schliesslich führt der steigende ökonomische Druck zu Reibungsflächen zwischen den zu Effizienz und ökonomischer Nachhaltigkeit verpflichteten Verwaltenden und Behandelnden wie Pflegenden. Der Band, der Beiträge einer interdisziplinären Berner Tagung aufnimmt und durch zusätzliche Perspektiven ergänzt, geht der ‹Macht der Fürsorge› und ihrer Verteilung im Sechseck von Patienten und Patientinnen, Behandelnden, Pflegenden, Verwaltenden, Angehörigen und politisch Verant-wortlichen in ethischer Perspektive nach.

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Der Fürsorge- wie der Machtbegriff werden im Kontext ethischer Debatten in Philosophie, Ethik und Politik erläutert und aufeinander bezogen, um die Frage nach der Bedeutung von Macht im Kontext des Gesundheitswesens, von Medizin und Pflege zu präzisieren.

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Im Artikel wird die Geschichte des sanktgallischen Schutzaufsichtsvereins für entlassene Sträflinge zwischen 1839 und 1903 aufgearbeitet, wobei der Fokus auf dessen mehrfach ambivalenten Situation als privater Verein mit gesetzlichem Auftrag liegt. Der Schutzaufsichtsverein bewegte sich in seiner Tätigkeit stets zwischen Strafvollzug und Fürsorge und damit zwischen Schutz und Überwachung der Entlassenen. Als privater Verein war er zudem gezwungen, seine Stellung gegenüber den Behörden und innerhalb des sich ausdifferenzierenden Strafvollzugssystems immer wieder neu auszuhandeln. Diese bemerkenswerte Situation der Schutzaufsicht wird durch die Analyse der Zusammenarbeit zwischen privater und staatlicher Seite, der Ziele des Schutzaufsichtsvereins sowie der Mittel zu deren Durchsetzung deutlich gemacht. Dabei zeigt sich, dass die Schutzaufsicht bis zu einem gewissen Grad als Fortsetzung des staatlichen Strafvollzugs intendiert war, dabei aber an institutionellen Begebenheiten scheiterte.