10 resultados para Behörden

em BORIS: Bern Open Repository and Information System - Berna - Suiça


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Mit dem weitreichenden Geständnis hat die Bank Wegelin die gesamte Schweizer Finanzbranche bei den US-Behörden angeschwärzt, sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht.

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Das Center for Aviation Competence (CFAC-HSG) an der Universität St. Gallen ist eine unabhängige Institution, welche Aufklärungsarbeit im Bereich der Aviatik leistet und damit das Image der Luftfahrt fördern will. Ein wichtiges Mittel der Aufklärungsarbeit sind wissenschaftliche Publikationen. Deshalb soll mit diesem ersten Band eine neue Schriftenreihe unter dem Titel «CFAC – Schriften zur Luftfahrt» begründet werden. Die Luftfahrt wird geprägt durch supranationale Regulierungen. Nationale Behörden haben nur wenige Möglichkeiten, in diesem Bereich selbst regulierend einzugreifen. Umso bedeutender ist es deshalb, wie supranationale Regulierungen national umgesetzt werden. Mit der Umsetzung sind unter Umständen Wettbewerbswirkungen für die Akteure der Luftfahrt verbunden. Diese Problematik wird mit dem ersten Band der Schriftenreihe aus verschiedenen Blickwinkeln untersucht. Dabei soll gleichzeitig grundlegendes Fachwissen bezüglich internationalen Organisationen und Normen in der Luftfahrt vermittelt werden. Für weitere Bände dieser Schriftenreihe ist damit der Grundstein gelegt.

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Die Therapie immunvermittelter und maligner Erkrankungen befindet sich im Umbruch. Zunehmend kommen gezielt mit molekularen Zellstrukturen interagierende therapeutische Proteine, sogenannte Biologika oder Biopharmaka, zum Einsatz. Biologika sind in der Regel Antikörper oder Fusionsproteine und werden gentechnologisch nach dem Vorbild körpereigener Strukturen in zellulären Expressionssystemen, wie zum Beispiel Hamster-Ovarzellen, hergestellt und in hochreiner Form verabreicht. Biologika haben mit den klassischen kleinmolekularen Medikamenten, den sogenannten Synthetika, sowohl in der Wirkungsweise wie auch hinsichtlich der Nebenwirkungen nur noch wenig gemein. Der zunehmende Einsatz von Biologika im klinischen Alltag stellt eine Herausforderung für die anwendenden Ärzte dar, die nebst den neuen Wirkmechanismen auch den Umgang mit komplexen Nebenwirkungsmustern von direkt mit dem Immunsystem interagierenden Substanzen kennen und behandeln lernen müssen. Akute Infusionreaktionen (infusion-related reaction, IRR) stellen mit einer Inzidenz von 0,1 – 3% die häufigste Nebenwirkung dar. Interessanterweise handelt es sich in den meisten Fällen nicht um IgE-vermittelte Reaktionen und lassen sogar eine Reexposition zu. Während regulatorische Behörden und die Pharmaindustrie sich vor allem auf anti-drug-antibodies (ADA)-vermittelte Nebenwirkungen konzentrieren, wollen wir hier einen Überblick über das Nebenwirkungsspektrum und mögliche Abklärungsalgorithmen geben.

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Das Wirtschaftsrecht stellt ein eigenständiges Rechtsgebiet dar, das auf dem Privatrecht sowie auf dem öffentlichen Recht inklusive dem Strafrecht basiert. Nicht allein die wirtschaftsrechtliche Rechtssetzung, sondern auch die wirtschaftsrechtliche Rechtsanwendung fällt durch zahlreiche Besonderheiten auf (beispielsweise bei der Methodik). Der vorliegende Beitrag fokussiert sich auf die Rechtsanwendung und spezifisch auf die Rechtsanwender des schweizerischen Wirtschaftsrechts; insbesondere für ausländische Leser soll ein Überblick zu einigen ausgewählten Behörden (z.B. Handelsregisterämter/HR, Revisionsaufsichtsbehörde/RAB, Finanzmarktaufsichtsbehörde/FINMA, Übernahmekommission/UEK, Schweizerische Nationalbank/SNB, Wettbewerbskommission/WEKO) und Gerichten (Handelsgerichte, Arbeitsgerichte, Bundespatentgericht etc.) in der Schweiz gegeben werden.

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Es gehört heute schon fast zum guten Ton, sich in Publikationen zur Geschichte des Ersten Weltkrieges nicht mehr nur auf Europa zu beschränken, sondern auch andere Teile der Welt in den Blick zu nehmen. Das zeigen jüngst Publikationen von Oliver Janz oder Jörn Leonhard. In diesem Vortrag sollen die nicht europäischen Teile der Welt nun aber die europäischen nicht einfach ergänzen, sie sollen vielmehr im Zentrum stehen. Ausgehend vom chinesischen Wort weiji, welches aus den beiden Schriftzeichen wei für Gefahr oder Risiko und ji für Chance oder Gelegenheit besteht, soll in diesem Vortrag mit Blick auf globalgeschichtliche Überlegungen danach gefragt werden, was den Ersten Weltkrieg wirklich zum ersten Weltkrieg macht. In einem weiteren Teilen werden dann aussereuropäische Kriegsschauplätze in Togo, Samoa, Neuguinea und dem Pazifik, in China, Deutsch Südwestafrika und Kamerun, im Osmanischen Reich sowie in Ostafrika kurz vorgestellt, um zu zeigen, dass auch mit Blick auf die Kampfhandlungen nicht nur Europa Schauplatz war und dass der Krieg dort sogar länger dauerte als in Europa selbst. Unter dem Titel Yigong Daibing – Arbeiter statt Soldaten widmet sich der dritte Teil des Vortrages der Mobilisierung aussereuropäischer Arbeiter aus drei Ländern, nämlich Australien, China und Südafrika. In allen Fällen ging es sicherlich darum, damit dem Arbeitskräftemangel auf Seiten der Ententemächte zu begegnen, zumindest langfristig bedeutsamer waren aber das Wissen und die Fertigkeiten, welche die Arbeiter am Ende des Krieges in ihre Länder zurückbrachten. Ebenso wichtig war auch die Tatsache, dass die Behörden der betreffenden Länder mit der Entsendung der Arbeiter auch eigene Absichten verfolgten, so im Fall Australiens mit Blick auf den Aufbau einer eigenen Rüstungsindustrie, im Fall Chinas mit Blick auf die Aufwertung des Status des eigenen Landes auf der internationalen Bühne und im Fall Südafrikas um die Aufstellung bewaffneter schwarzer Einheiten im Land im Zeichen der Rassentrennung zu verhindern. Die Hoffnungen der einzelnen Arbeiter erfüllten sich nur selten und vor allem nicht in dem von ihnen gewünschten Tempo, die durch sie bewirkten politischen, wirtschaftlichen und/oder sozialen Veränderungen waren aber durchaus nachhaltig. Der letzte Aspekt, der im Vortrag angesprochen wird, ist die globale Ernährungskrise der Jahre 1916/17, die in der Forschung lange Zeit zu wenig beachtet wurde, dies zumindest mit Blick auf ihre globale Dimension. Dies ist eigentlich erstaunlich, denn die Lebensmittelversorgung war vor 1914 durch einen sich verstärkenden transnationalen, wenn nicht globalen Austausch geprägt. Trotzdem hatte sich auf die daraus resultierenden Folgen kaum eine kriegführende Macht ausreichend vorbereitet. Im Krieg musste daher häufig improvisiert werden, was der Entente insgesamt wesentlich besser gelang als den Mittelmächten, auch weil sie in diesem Bereich wesentlich mehr zu investieren bereit war.

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In industrialisierten Gesellschaften klagen 10–15 % der Bevölkerung über Tagesschläfrigkeit. Neben der Schichtarbeit und der weit verbreiteten, sozial bedingten Schlafinsuffizienz, dürfte auch die zunehmende Zahl von Schlaf-Wachstörungen dazu beitragen. Die Folgen der Schläfrigkeit am Steuer sind Unaufmerksamkeit, „Tunnelblick“ und verlängerte Reaktionszeit. Die Unfälle beim Sekundenschlaf ereignen sich oft bei unverminderter Geschwindigkeit, was zu besonders schweren, und besonders oft zu tödlichen Unfällen führt. In der Schweiz werden zwar gemäß den offiziellen Statistiken lediglich ca. 1.5 % der Verkehrsunfälle durch Einschlafen am Steuer verursacht, was im Vergleich zu einem 10–30 % Anteil in der Fachliteratur massiv unterschätzt erscheint. Die Diskrepanz in den offiziellen statistischen Erhebungen entsteht wohl u. a. dadurch, dass Schläfrigkeit schwer zu erfassen ist. Die Unterschätzung des wahren Problems ist deswegen relevant, weil Gegenmaßnahmen im Straßenbau und die Abklärungen bei fehlbaren Fahrzeuglenkern immer noch zu wenig konsequent verfolgt werden. Zu den Risikofaktoren für schläfrigkeitsbedingte Verkehrsunfälle gehören junges Alter, geringe Fahrerfahrung, männliches Geschlecht, Risikoverhalten, Nachtfahrten, monotone Strecken, lange Fahrdauer, das sozial oder beruflich bedingte Schlafmanko, aber auch Schlaf-Wach-Krankheiten und sedierende Medikamente. Die Risikofaktoren und auch die typischen Merkmale von schläfrigkeitsbedingten Unfällen sind relativ gut bekannt, so dass prophylaktische Gegenmaßnahmen und gezielte Abklärungen von fehlbaren Lenkern möglich wären. Weil jeder Betroffene die Zeichen der Schläfrigkeit rechtzeitig, d. h. vor dem Auftreten eines Sekundenschlafes am Steuer erkennen kann, kommt der Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer – und somit auch der Patienten – über das individuelle Risiko und über wirksame Gegenmaßnahmen wie anhalten, Kaffeetrinken und Turboschlaf einschalten, eine ganz besondere Bedeutung zu. Dieses Aufklärungsgespräch soll in der Krankengeschichte unbedingt bei der ersten Konsultation dokumentiert werden, was besonders wichtig ist bei der Verordnung von sedierenden Medikamenten. Bei allen Berufsfahrern mit Tagesschläfrigkeit und bei allen Fahrzeuglenkern, welche bereits einen Unfall erlitten haben, empfehlen wir eine Zuweisung an ein Zentrum für Schlafmedizin, um die Tagesschläfrigkeit zu objektivieren und damit die Compliance des Patienten zu verbessern. Bei uneinsichtigen Patienten hat der Arzt in der Schweiz das Recht, aber nicht die Pflicht, Anzeige bei den Behörden zu erstatten.

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Im Artikel wird die Geschichte des sanktgallischen Schutzaufsichtsvereins für entlassene Sträflinge zwischen 1839 und 1903 aufgearbeitet, wobei der Fokus auf dessen mehrfach ambivalenten Situation als privater Verein mit gesetzlichem Auftrag liegt. Der Schutzaufsichtsverein bewegte sich in seiner Tätigkeit stets zwischen Strafvollzug und Fürsorge und damit zwischen Schutz und Überwachung der Entlassenen. Als privater Verein war er zudem gezwungen, seine Stellung gegenüber den Behörden und innerhalb des sich ausdifferenzierenden Strafvollzugssystems immer wieder neu auszuhandeln. Diese bemerkenswerte Situation der Schutzaufsicht wird durch die Analyse der Zusammenarbeit zwischen privater und staatlicher Seite, der Ziele des Schutzaufsichtsvereins sowie der Mittel zu deren Durchsetzung deutlich gemacht. Dabei zeigt sich, dass die Schutzaufsicht bis zu einem gewissen Grad als Fortsetzung des staatlichen Strafvollzugs intendiert war, dabei aber an institutionellen Begebenheiten scheiterte.

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Die vierte Ausgabe der Open Source Schweiz Studie beschreibt die Erfahrungen und Meinungen von 200 Schweizer Organisationen mit Open Source Software. 38 Behörden, 98 ICT-Unternehmen sowie 64 Firmen und Organisationen aus anderen Branchen haben Einblick gegeben, wie und weshalb sie Open Source Software einsetzen und wo die Hindernisse liegen.

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Kurztext Gegenwärtig leben über 732 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland, mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Pass. Die Beiträge gehen den Fragen nach, inwiefern die erst seit dem 20. Jahrhundert so bezeichneten «Auslandschweizer» als wirtschaftliche «Brückenköpfe» dienten, inwiefern ihre kommunikativen Netzwerke kulturelle Transfers bewirkten und Formen des Wissensaustausches begünstigten oder welchen Beitrag umgekehrt die (ehemaligen) Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialpolitik und Kultur in der Schweiz leisteten. Sie befassen sich aber auch mit der historischen Konstruktion der Bevölkerung als einer neuen politischen Kategorie. Nicht nur für die Neuzeit ist zu fragen, mit welchen Politiken und Massnahmen Obrigkeit, Behörden, Staat und Verwaltung die eigene Population konstituierten und festigten und sie je nachdem über die bestehenden (nationalstaatlichen) Grenzen hinweg ausdehnten. Plus de 732 000 citoyennes et citoyens suisses vivent actuellement à l’étranger, soit plus d’une personne sur dix titulaires du passeport helvétique. Les contributions rassemblées interrogent dans quelle mesure les «Suisses de l’étranger» – désignés ainsi à partir du 20e siècle seulement – ont servi de relais pour le commerce extérieur, ainsi que dans quelle mesure leurs réseaux de communication ont contribué aux transferts culturels et favorisé des formes d’échange du savoir ou, à l’inverse, quels sont les apports des (anciens) Suisses de l’étranger dans les domaines de l’économie, de la science, de la politique sociale et de la culture lors de leur retour en Suisse. Les contributions portent également sur la construction historique de la population en tant que nouvelle catégorie politique. La question de savoir à travers quelles politiques et mesures l’autorité, les pouvoirs publics, l’Etat et l’administration ont constitué et consolidé leur propre population et, suivant les cas, l’ont étendu au-delà des frontières (nationales) existantes concerne autant l’époque contemporaine que les périodes antérieures.