193 resultados para Ländlicher Raum
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Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sind zu festen Bestandteilen der politischen und medialen Agenda geworden. Als Christian Pfister in den 1960er Jahren mit den Wechselwirkungen zwischen Mensch, Umwelt und Raum in Berührung kam, wurden diese Fragen noch kaum diskutiert. Mit seinen Forschungen zur Geschichte des Klimas, der Naturkatastrophen, der Energie und des Verkehrs bewies er ein feines Gespür für zukunftsweisende Themen. Als einer der ersten Historiker wagte er sich an eine Verknüpfung von klimatischen, wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Prozessen, deren Bestandteile er später zu einer Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte zusammenfügte. Seine Forschung ist der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet: der ökologischen und sozialen Verträglichkeit sowie der wirtschaftlichen Effizienz. Dieses «magische Dreieck» dient Christian Pfister als Interpretationsrahmen, der seinen Blick auf die Vergangenheit beeinflusst und seinen Forschungen sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Geschichtswissenschaft eine nachhaltige Wirkung verschafft hat.
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Im östlichen Teil des chinesischen Tibets in einer alten kulturellen Kontaktlandschaft zu China findet sich auf kleinem Raum eine überausreichhaltige Hauslandschaft, die sich in einer Vielfalt von anderen Gebieten Tibets oder Chinas deutlicha bhebt und sich durchaus mit europäischer Mannigfaltigkeit messen kann. Nicht nur sind alle Konstruktionsweisen vom Stein-, Holz- und Lehmbau bis zu deren Kombinationen vertreten, sondern auch die Hausformen mit reichem Aussen- und Innenschmuck zeigen ein einmaliges Spektrum. Mit zunehmender wirtschaftlicher Öffnung der bis vor kurzem weitgehend abgeschlossenen Täler und Hochebenen zeichnet sich sowohl auf der Stufe der Siedlung als auch beim Hausbau und der Einrichtung ein Wandel ab, der sich voraussichtlich weiter beschleunigen wird. Weil das Gebiet bis heute siedlungsgeographisch praktisch unerforscht geblieben ist, bot sich hier die einmalige Gelegenheit, nicht nur den ländlichen Wohnbau mit seinen Begleitformen in einem Überblick erstmals darzustellen, sondern auch den modernen Wandlungsprozess an seinem Beginn zuerfassen. Die Studie erfolgte ohne Auftrag im Alleingang und basiert auf Material, das während 6 Reisen von insgesamt 12 Monaten Dauer gesammelt warden konnte. Um zu einer möglichst ganzheitlichen Vernetzung der bäuerlichen Siedlung zu gelangen, wurde versucht, nebst zahlreichen detaillierten Einzelhausaufnahmen auch Siedlungsbilder, natürliche, wirtschaftliche, demographische und historische Grundlagen auf allen Massstabsebenen zu erfassen und zu verknüpfen. Grosses Gewicht bekam die anschauliche Darstellung der Ergebnisse von der Landschaft bis zur einzelnen Gebäudekammer mittels Illustrationen in Vogelschaukonstruktion.
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Im vorliegenden Heft finden sich zwei Beiträge, die auf Vorlesungen des Berner Mittelalterzentrums im Herbstsemester 2011 zurückgehen. Unter dem Motto „Traum und Vision im Mittelalter“ behandelte die Ringvorlesung Erscheinungsformen von Gesichten, die dem Menschen im Schlaf oder in einem mitunter tranceartigen Wachzustand zukommen. Für das Mittelalter einflussreich war die Traumtheorie, die der spätantike Gelehrte Macrobius in seinem Kommentar zu Ciceros ‹Somnium Scipionis› entwarf und in der er verschiedene Traumarten aufführte. In Verbindung mit frühchristlichen Lehren, wie sie etwa Tertullian entwickelte, wurde dabei die grundlegende Unterscheidung zwischen dem menschlich bestimmten Traum (somnium) und der göttlichen Traumbotschaft (visio) wichtig. Traumgesichte konnten auf diese Weise als göttliche Offenbarungen erfahren werden und boten zugleich Raum für den Einbruch des Imaginären, zu dem auch außerchristliche Inhalte gehörten. In dieser Spannung, welche beispielsweise Dantes ‹Divina Commedia› zugrunde liegt, konnten Träume und Visionen einen Realitätsanspruch eigenen Rechts entfalten und oblagen meist der Problematik einer angemessenen Deutung. Für die historischen Wissenschaften einschließlich der Kunst- und Literaturgeschichte können Träume und Visionen als Bestandteile einer (mentalitäts)geschichtlichen Wirklichkeit gelten. Von Belang sind die narrativen Potentiale der in historischen Zeugnissen fassbaren Verarbeitung von Träumen und Visionen. Zwei Beiträge der Vorlesungsreihe werden in dem vorliegenden Heft stellvertretend abgedruckt: Klaus Speckenbach (ehemals Universität Münster i.W.) zieht eine Synthese aus seinen umfangreichen Forschungen zu mittelalterlichen Traumbüchern, dies mit besonderer Berücksichtigung des Spannungsverhältnisses von Traum und Traumdeutung. Philippe Walter (Universität Grenoble) vertritt mit seinem französischen Beitrag eine im deutschen Sprachraum weniger bekannte, gelegentlich kritisch rezipierte Richtung der Mentalitätsforschung, die nach historischen Schichten des mythisch besetzten Imaginären fragt.
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Tanzkünstlerisches Schaffen hat sich im deutschsprachigen Raum in den letzten Jahren als Teil der kulturellen Bildung etabliert. Als körperliche Performance eröffnet Tanz neue Bildungsfelder und kann im Austausch mit anderen Künsten sowie der Wissenschaft Visionen und neue Wege aufzeigen. Die Publikation sucht nach zukunftsweisenden, weitblickenden oder eben visionären Bildungskonzepten und Perspektiven in Verbindung mit Tanz. Die Autorinnen und Autoren befassen sich mit Fragen zu fünf Themenschwerpunkten und regen zum Weiterdenken und Nachschlagen an: kulturpolitisch handeln – tanzkulturell bilden – tanzen und forschen – Tanzwissen und Tanzkunst reflektieren – in die Zukunft blicken. Die Bilder in der Buchmitte bereichern und illustrieren die lebendigen und künstlerischen Projekte.
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Großstädte sind derzeit wieder zu Orten sozialer Bewegungen geworden. Mit Slogans wie „oben bleiben“ (Stuttgart) oder „Recht auf Stadt“ (Hamburg) artikuliert sich heute auf unterschiedliche Weise ein Protest, der auf sich verändernde urbane Realitäten Bezug nimmt und dabei eine breite mediale Resonanz findet. Gleichwohl werden oft nur bestimmte Formen der Organisation und des Protests als legitime soziale Bewegungen anerkannt. Andere werden als NIMBY, Not-in-my-backyard-Intitiativen, definiert und diskreditiert oder als Riots entpolitisiert. Es ist keineswegs ausgemacht, welche Initiativen und Bewegungen sich für ein „Recht auf Stadt“ im Sinne Lefebvres und damit für Aneignung und Umverteilung einsetzen, indem sie gegen die verbreitete stadtpolitische Konzentration auf Wettbewerb und Wachstum agieren, und welche möglicherweise gerade über ihr bürgerschaftliches Engagement ein (partizipativer) Teil einer neoliberalen Governance werden.
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Der Beitrag untersucht anhand der Rezeption von zwei exemplarischen Don Karlos-Inszenierungen, die beide in politisch markanten Jahren der österreichischen Geschichte ihre Premiere erlebten, die Funktionalisierung der Institution Burgtheater in Verbindung mit der Funktionalisierung des Dramatikers Friedrich Schiller für eben diese Institution. Eine Neueinstudierung erfolgte 1938, dem Jahr von Österreichs ‚Anschluss’ an Nazi-Deutschland, die andere 1955, dem Jahr der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages. Beide Don Karlos-Inszenierungen fanden als spezifische Festvorstellungen im Rahmen von Feierlichkeiten rund um die Institution Burgtheater statt. Diente 1938 Schillers Don Karlos dazu, als ‚Schlüsselstück’ der ‚nationalsozialistischen Revolution’ einen politisch-gesellschaftlichen Aufbruch zu markieren, so wurde 1955 die Inszenierung des Dramas zum Triumph einer Schauspielerelite, deren Können sich in die konstruierte Tradition eines k.k. ‚Schauspieleradels’ einreihte. Während 1938 der ‚nationale Dichter’ dem ‚heimgekehrten’ Nationaltheater zum ästhetischen ‚Anschluss’ verhalf, diente der ‚überzeitliche’ Klassiker 1955 dazu, eine ästhetische ‚Wiedergeburt’ zu behaupten, die dem restaurativen Kunst- und Kulturbegriff Nachkriegsösterreichs verpflichtet war.
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Das Lamento über eine Krise der Demokratie ist so alt wie diese selber. In der politischen und wissenschaftlichen Debatte gehört der Untergang der westlichen Demokratie zu den Standardthemen. Politikverdrossenheit, abnehmendes Vertrauen, der Rückgang der Partizipation oder der zunehmende Ruf nach Alternativen zur klassischen Repräsentativdemokratie werden als Krisenzeichen gedeutet. Auf der anderen Seite werden Demokratisierungsentwicklungen im arabischen Raum oder Proteste und Demonstrationen für mehr sachunmittelbarere Beteiligung als Indizien für eine Renaissance der Demokratie betrachtet. Im nachfolgenden Beitrag wird in einem ersten Teil der Frage nachgegangen, ob sich eine Krise empirisch nachweisen lässt und ob es tatsächlich Anzeichen für einen Rückgang an Demokratiequalität gibt. Konkret wird mit Hilfe des Demokratiebarometers, eines neuen Instrumentes zur Messung der Qualität etablierter Demokratien, die Entwicklung der Demokratiequalität ausgewählter Staaten zwischen 1990 und 2007 beleuchtet. Es wird dabei deutlich, dass von einer generellen Krise nicht die Rede sein kann. Freilich ermöglicht das Demokratiebarometer auch eine feinere Analyse und ein differenzierteres Urteil. Es zeigen sich einzelne Teilbereiche, in denen in den letzten rund 20 Jahren ein Verlust an Qualität zu verzeichnen ist. Auffällig ist dabei insbesondere der Rückgang der Qualität der Partizipation. In einem zweiten Teil des Beitrags werden diese Entwicklung beschrieben und mögliche Heilmittel gegen die schwindende demokratische Beteiligung diskutiert. Der Ausbau an Opportunitäten für direktdemokratischere Beteiligung, mehr Parteienwettbewerb oder die Einführung einer Wahlpflicht zeigen im Quer‐ und Längsschnittvergleich jedoch ambivalente Wirkungen.
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Die zweite Auflage des Lehrbuchs aktualisiert und ergänzt die Ausgabe aus dem Jahr 2007. Seither eingetretene Änderungen in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Lehre sind bis Mitte 2013 berücksichtigt. Das Buch vermittelt einen Überblick über die Grundrechte und deckt jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht zum Pflichtstoff zählen. In einem ersten Teil werden die allgemeinen Grundrechtslehren dargestellt, nämlich die Entwicklung und die Quellen der Grundrechte, die Grundbegriffe der Grundrechtslehre, die Träger und der Schutzbereich der Grundrechte und ihre Durchsetzung sowie das Problem der Grundrechtskonflikte; breiten Raum nimmt die Frage der Einschränkbarkeit der Grundrechte ein. Im zweiten Teil werden – ausgehend von den Grundrechten der Bundesverfassung, aber immer mit einem Seitenblick auf den internationalen Menschenrechtsschutz – die einzelnen Garantien beschrieben. Das Werk richtet sich vorab an Studierende; deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Es will aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste leisten.