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Im Rahmen der Anstrengungen um einen verbesserten Umwelt- und Naturschutz wird oft vermutet, die Bevölkerung in modernen Gesellschaften sei auf dem Weg, den Bezug zur Natur zu verlieren, und damit würde eine wichtige Stütze für umwelt- und naturbewusstes Handeln untergraben. Bisher handelt es sich dabei aber um eine Diskussion, der weitgehend die empirische Grundlage fehlt. Der Beitrag untersucht auf der Basis der Umfrage „Naturbewusstsein in Deutschland 2009“ den Naturbezug der Bevölkerung anhand der vier Bereiche Naturnutzung, subjektive Vertrautheit mit der Natur, Besorgnis über den Zustand der Natur und naturbezogene Wertdispositionen. Folgt man den deskriptiven Ergebnissen, scheint die Diagnose eines „schwachen Naturbezugs“ zunächst verfehlt, denn die große Mehrheit bekundet einen engen Naturbezug. Aber an dieser Stelle ist Vorsicht geboten, denn die Befragten geben sozial erwünschte Antworten. Multivariate Analysen zu den Bestimmungsfaktoren des Naturbezugs zeigen, dass ältere Menschen, Personen mit Kindern und Menschen mit religiöser Bindung einen stärkeren Bezug zur Natur haben. Darüber hinaus ergeben sich deutliche Ost-West-Unterschiede. Weniger bedeutsam sind die Einflussgrößen Geschlecht, Bildung, Erwerbstätigkeit und Wohnort. Insgesamt ist insbesondere hervorzuheben, dass sich bei jüngeren Geburtskohorten ein „Abschied von der Natur“ andeutet.

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Die Blicke, die die Wissenschaft auf Islam und Muslime in der Schweiz wirft, sind in den meisten Fällen entweder auf Subjekte gerichtet, oder sie behandeln die soziale und kommunikative Konstruktion jener Phänomene nur mit Blick auf einzelne Teilsysteme der Gesellschaft wie Politik und Massenmedien (respektive öffentliche Diskurse) ohne gesellschaftstheoretische und funktionalistische Rückbindung. Die vorliegende Arbeit positioniert sich in dieser Beobachtungslücke und nimmt die vielfältigen Beobachter der Gesellschaft von Islam und Muslimen in der Schweiz in den Blick. Fragt man danach, welche Strukturen sich wie irritieren lassen, treten die Phänomene Islam und Muslime in den Hintergrund, und auf dem analytischen Schirm erscheint die Gesellschaft selbst. In der Folge werden die umfangreichen Kommunikationsleistungen sichtbar, die eine Irritation in verschiedenen Teilsystemen – nicht nur in der Politik oder den Massenmedien, sondern genauso im Recht, der Religion, der Kunst oder der Wirtschaft – auslöst. Sei es, dass Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht an öffentlichen Primarschulen in Basel teilnehmen lassen wollen, oder dass ein muslimischer Verein im Zuge des Um- und Ausbaus ihres Vereinslokals in Langenthal ein Minarett auf dem Dach desselben errichten will: diese und andere Gesuche, (teil-)öffentlich soziale Vielfalt in der Form religiöser Differenz auszudrücken, regen eine Fülle von Beobachtungs- und Kommunikationsleistungen an. Den Hauptteil der vorliegenden Studie bildet denn auch die Analyse der vielfältigen Reaktionen in zwei Konfliktfällen zur Nichtteilnahme am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht in Primarschulen Basel-Stadts und dem Baugesuch für ein Minarett und eine Kuppel als Teil des Ausbaus eines Vereinslokals in Langenthal. Die beiden Fälle wurden deshalb ausgewählt, weil ihre anfängliche Irritation quer durch die gesellschaftlichen Teilsysteme hindurch und über mehrere Jahre hinweg Antwortversuche auslöste und die empirische Analyse deshalb über mehr und aussagekräftigeres Material verfügen konnte, als es in anderen, ansonsten für eine Analyse prinzipiell auch denkbaren, Konfliktfällen, beispielsweise zur Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes auf einem Friedhof oder dem Tragen eines Kopftuchs an der Schule, bei der Arbeit oder beim Sport, möglich gewesen wäre. Die Beobachtung des Umgangs mit diesen beiden Instanzen sozialer Vielfalt (aber auch in inhaltlich anders gelagerten Fällen der Differenzbearbeitung) macht sichtbar, dass und wie Erwartungen verunsichert und Lösungen für die Aufhebung dieser Unsicherheiten gefunden und ausprobiert werden. Die zentrale Einsicht der Studie lautet, dass selbstreproduzierende und selbstorganisierende Systeme, wie es Recht, Politik, Massenmedien, Kunst und Religion unter den Bedingungen einer funktional differenzierten, modernen Gesellschaft sind, aufgrund ihrer spezifischen Funktionsweise in der Gesellschaft ihre eigenen Zugänge zu religiöser Vielfalt entwickeln, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. In anderen Worten interessiert sich das Rechtssystem für die rechtlichen Folgen des Auftauchens islamischer Normativitäten, die Politik für daraus resultierende Machtansprüche, oder die Massenmedien für das aus der Vielfalt resultierende Konfliktpotenzial. Um gleichzeitig diese Einsicht in kürzeste Form zu bringen und die Wahl des Titels der vorliegenden Studie zu erläutern, sind Islam und Muslime kommunikativ konstruierte Artefakte. Sie werden jeweils dazu, was die Gesellschaft – respektive die sozialen Systeme, aus denen diese besteht – aus ihnen vermittels ihrer eigenen Beobachtungsleistungen macht. Dies schliesst natürlich die im vorliegenden Text kommunizierten Beschreibungen mit ein, da auch sie nichts anderes als einen Vollzug von Gesellschaft darstellen. Die Analyse von Konfliktfällen zu muslimisch-religiöser Diversität in den folgenden Kapiteln will dementsprechend keine Aussagen über Islam, Muslime und ihre Hintergründe und Motivlagen, die zu Konflikten führen könnten, treffen. Jenseits dieser subjektorientierten Beschreibungen genügt es dem Anspruch der vorliegenden Arbeit jedoch auch nicht, nur das Kursieren von Differenzsemantiken oder Diskursen über Islam und Muslime festzustellen – obwohl dies einen Teil der Analyse bildet. Diese gesellschaftlichen Problematisierungen von und die mannigfaltigen „Umgangsformen“ gegenüber Islam und Muslimen, oder allgemeiner: gegenüber Fremdheit, Differenz, Vielfalt – sollen zudem auf ihre funktionalen und gesellschaftsstrukturellen Ermöglichungsbedingungen und Grenzen hin untersucht werden. Wenn die vorliegende Studie Konfliktfälle analysiert, die als muslimisch bezeichnete Personen in die Kommunikation miteinbeziehen, liegt ihr Forschungsinteresse also auf einer Beobachtungsebene zweiter Ordnung und in den Formen des kommunikativen Umgangs mit Kontingenz und Vielfalt in der Form von „Islam“ und „Muslimen“ – und dafür, wo die Grenzen dieses Umgangs liegen. Dementsprechend sind die beiden fallanalytischen Kapitel (4 und 5) nach systemspezifischen Problemlösungen des Rechts, der Politik, der Massenmedien, der Kunst und der Religion strukturiert. Der Einsatz eines systemtheoretischen Analyserahmens, wie in Kapitel 2 dargestellt, in Kombination mit einer adaptierten Methode (in Kapitel 3 diskutiert) ermöglicht es dabei,spezifische, system- oder beobachterspezifische Unterscheidungsleistungen zu erkennen, die den jeweiligen Problemlösungsstrategien zu Grunde liegen. Die Bezeichnung „systemtheoretisch“ deutet dabei bereits an, dass sich der Analysefokus von individuellen Akteuren mit Motiven und Handlungen weg und in Richtung überindividueller, also sozialer, Kommunikationsstrukturen verschiebt. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der alltäglichen und wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem, was gemeinhin „Realität“ genannt wird, werden gleich in Kapitel 2 diskutiert, um die Basis für die darauffolgenden konstruktivistischen, kommunikations-, system- und differenztheoretischen sowie funktionalistischen Überlegungen der hier verwendeten Methodologie zu schaffen (Kapitel 3). Der empirischen Erforschung der kommunikativen Mechanismen des Umgangs mit (sozialer Vielfalt, hier: Islamität zugeschriebener) Kontingenz widmet sich die vorliegende Arbeit daraufhin anhand der beiden obengenannten Fallstudien des Schwimmunterrichts in Basel-Stadt (Kapitel 4) und des Minarettbaugesuchs in Langenthal (Kapitel 5). Eine Analyse der kommunikativen Unterscheidungsleistungen, die Objekte durch sprachlichen Ein- und Ausschluss (und blinde Flecken) konstruiert, fördert die Schlüsselstellung von System- und Gesellschaftsstrukturen, tradierten Gesellschaftsbildern, Integrationsvorstellungen und dem ungebrochenen Vertrauen in die Möglichkeit gesellschaftlicher Steuerung für die Grenzen des Umgangs mit sozialer Vielfalt zu Tage. In der Fallstudie zum Schwimmunterricht in Basel (Kapitel 4) treten einander die Beobachtungsperspektiven des Rechts, der Politik, der Erziehung und der Massenmedien gegenüber, und ihre verschiedenen Funktionslogiken werden sichtbar. Angesichts dieses Befunds gesellschaftlicher Ausdifferenzierung zeichnet sich die Schwierigkeit ab, noch vom Nichtbesuch des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen als einem Problem zu sprechen. Im Gegenteil: in der funktional differenzierten, modernen Gesellschaft stellt der Widerspruch, das „Nein“ der Absage an den Besuch des gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterrichts, ein Mehrfachproblem dar. Er wird von mehreren Systemen gleichzeitig, aber aufgrund ihrer Funktion und Strukturen unterschiedlich beobachtet. Darüber hinaus lassen sich auch innerhalb politischer Kommunikation von Seiten der Integrations-, Erziehungs- und Ausländerpolitik drei unterschiedliche „Lösungsansätze“ feststellen. Das Kapitel beschreibt diese funktionale Differenzierung für das Rechtssystem, die Politik und die Massenmedien anhand empirischer Daten wie Gerichtsurteilen, Verwaltungsakten und -publikationen, politischen Vorstössen, massenmedialen Produkten und Interviews. Der Aufbau des Kapitels orientiert sich an jenen systemischen Zugängen. Der Befund der funktionalen Differenzierung wird in einem zweiten Schritt den Selbstbeschreibungen der Systeme gegenüber gestellt, um in den jeweiligen Erwartungsstrukturen die semantischen Grenzen des Umgangs mit Fremdheit respektive Vielfalt aufzudecken und den Weg für Alternativen zu ebnen. Die Fallanalyse zum Minarettbaugesuch in Langenthal (Kapitel 5) ermöglicht eine Überprüfung der Ergebnisse aus der Analyse zum Schwimmunterricht. Im Fall Langenthal bestätigt sich der Befund der systemisch differenzierten Zugänge zum Konfliktfall, wobei zusätzlich zum Recht, der Politik und den Massenmedien in diesem Fall auch die Systeme Religion und Kunst kommunikativ beteiligt sind. Auch dieses Kapitel ist analog zur Fallanalyse dees Schwimmunterrichts entlang der systemischen Zugänge aufgebaut. Durch die Vergleichsmöglichkeiten mit dem Fall Basel können im Fall Langenthal empirische Befunde zu den Formen und Grenzen gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen und dem Umgang mit sozialer Vielfalt noch vertieft werden, und um die religiöse und künstlerische Dimension erweitert werden. Das Schlusskapitel (Kapitel 6) rollt die Befunde zur zentralen Bedeutung von Gesellschaftsstruktur und -bildern, Integrations- und Steuerungskonzepten für den Umgang mit islamischer und anderen Formen sozialer Vielfalt – und seine Beschränkungen – noch einmal auf. In der Folge setzt es sich auf der Grundlage der bisher erarbeiteten Erkenntnisse mit einem alternativen Ansatz des Umgangs mit Differenz, der Selbstreflektion, auseinander. Und schliesslich werden die Implikationen dieser Art von Analysen für die Islamwissenschaft sowie wissenschaftliche Anschlussmöglichkeiten diskutiert.

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In mehreren Vorstössen wurde der Bundesrat beauftragt, das Nebeneinander von Rekrutenschule und Studium, beziehungsweise zwischen Arbeitsleben und Armee besser zu koordinieren. – Die Schweizerische Botschaft in Tripolis (Libyen) musste durch Armeeangehörige geschützt werden. – Für 407 Mio. CHF sollen Armeeimmobilien saniert werden. – Mit der Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition setzte das Parlament den eingeschlagenen Weg der Friedensförderung fort. – Mit dem Rüstungsprogramm 2012 beantragte der Bundesrat den Kauf von 22 Kampfflugzeugen des Typs Gripen vom Schwedischen Hersteller Saab. Das Geschäft Tiger Teilersatz beschäftigte zahlreiche Akteure und sorgte für viel Unmut. – Die Anfang Jahr eingereichte Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ wurde vom Nationalrat zur Ablehnung empfohlen. – Der Bundesrat skizzierte in einem Bericht die Zukunft des Zivilschutzes nach 2015.

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In den Altstädten von Bern, Basel und Zürich wurden in den Jahren unmittelbar vor und während des Zweiten Weltkriegs Sanierungskampagnen in Angriff genommen, welche gleichermassen hygienische Zielsetzungen wie auch eine Bewahrung des bestehenden „Stadtbilds“ verfolgten. In der Nachkriegszeit schlugen sich diese in einer eigentlichen Welle von Restaurierungen und Ersatzneubauten nieder, die in ihrer Summe den Bestand weniger bewahrten, als vielmehr in traditionalistischem Sinn überformten. Ziel des Vortrags ist es, die baulichen Eingriffe und die ihnen zugrundeliegenden Sanierungskonzepte in ihrem zeitgenössischen politischen Kontext zu verorten. Beispielhaft lässt sich an den Tätigkeiten der „Eidgenössischen Expertenkommission für Altstadtsanierung“ zeigen, wie in der Schweiz jener Jahre auch das Bauerbe in den Dienst einer traditionalistischen Kulturpolitik gestellt wurde. Dass dies auf mehr indirektem Weg geschah und unter Einbezug verschiedener Institutionen und Akteure, kann dabei als besonderes Kennzeichen der Konsenspolitik im Zeichen der sogenannten „Geistigen Landesverteidigung“ gelten.

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Die Nutzung der sekundären Sozialisationsinstanz Schule durch die Kinder – wie sie darin zurechtkommen, in welcher Weise sie von ihr profitieren – hängt vom sozialen, kulturellen und ökonomischen Kapital der Familie ab. Bourdieu (1983) spricht hier von Habitus. Der Einfluss der sozialen Herkunft auf die schulischen Leistungen konnte in vielen Untersuchungen nachgewiesen werden (z.B. Coradi Vellacott 2007). Bereits bei Kindergarten- und Schuleintritt unterscheiden sich die Kinder in sprachlichen und mathematischen Kompetenzbereichen, insbesondere weil sie in ihren Familien unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten erfahren (Moser & Bayer, 2010). Schlechtere Startbedingungen durchziehen alle Lebensbereiche – in der Schule, im Wohnumfeld oder bei der Freizeitgestaltung an weiteren institutionellen Bildungsorten. Es stellt sich die Frage, ob es dem Bildungssystem gelingt, diese Unterschiede zu kompensieren. Verschiedene Studien zeigen, dass es der Schule nicht im erhofften Umfang gelingt, die primären Disparitäten zu kompensieren. Damit dies besser gelingen kann, müssen sich die Bildungsinstitutionen und die Familie zu Beginn des 21. Jahrhunderts an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Damit sie auch in der Zukunft ihrer Kernaufgabe – Kinder auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens zu unterstützen – gerecht werden können. Der Tagesschule in der Schweiz werden in der erziehungswissenschaftlichen Literatur verbreitet pädagogische Möglichkeiten eingeräumt, die dargestellte Situation im Bildungssystem zu verbessern (Holtappels, 2006). Die Tagesschule soll ermöglichen, weg von einer reinen Unterrichtsschule hin zu einer Schule als Erfahrungs- und Lebensraum zu kommen. In einer solchen Schule sollen – nebst der Förderung von kognitiven Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler (Schulleistung) – eine individuelle Förderung, soziales Lernen sowie insbesondere eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem im Fokus stehen (Herzog, 2009). Im Hinblick auf Letzteres erhofft man sich durch eine ganztägige Bildung und Betreuung eine kompensatorische Wirkung hinsichtlich sozialer Disparitäten. Ganztägige Bildung und Betreuung für Schulkinder kann in Form einer Tagesschule oder mit Blockzeitenunterricht und zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten an oder ergänzend zur Schule realisiert werden. Unter einer Tagesschule versteht man heute in der Schweiz überwiegend eine schulische Institution mit einem den ganzen Tag abdeckenden Angebot. Sie setzt sich aus dem Unterricht und (Tagesschul-)Angeboten wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freiem Spiel, geleiteten Sequenzen und Kursen u.a. zusammen. Teilweise verschmelzen die beiden Teile im Schultag (Schüpbach, 2010).

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Ab einem gewissen Alter fühlen sich viele Frauen von Männern nicht mehr wahrgenommen. Gleichzeitig stehen sie mitten im Leben und wissen, was sie wollen. Mona Vetsch diskutiert, was Frauen attraktiv macht, ob sie ab 50 weg vom Fenster sind und wie Männer mit den Bedürfnissen reifer Frauen umgehen.

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Sie wollen fitter werden, etwas für Ihre Gesundheit tun? Dieser Beobachter-Ratgeber unterstützt Sie dabei, Freude am Sport zu entwickeln. Die Autorinnen – zwei begeisterte Sportlerinnen – zeigen Ihnen, wie Sie von der Idee zum Tun gelangen. Wie Sie Ihren Willen stärken, sich klare Ziele setzen und diese auch erreichen. Mithilfe von Fragebogen und Aufgabenboxen setzen Sie die Ratschläge konkret um und finden Ihren persönlichen Zugang zu mehr Bewegung. Besonders hilfreich sind die Beschreibungen unterschiedlicher Indoor- und Outdoorsportarten. So finden Sie den Weg zu einem aktiven Lebensstil. Denn das ist die wichtigste Botschaft dieses Buches: Sport und Bewegung tun gut und können richtig Spass machen.

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Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer sind mit Abstand die wichtigsten Partner der Schweiz – sowohl aufgrund des politischen und wirtschaftlichen Gewichts der Europäischen Union als auch wegen ihrer geografischen und kulturellen Nähe. Mit keinem anderen Drittland hat die Europäische Union mehr Verträge abgeschlossen wie mit der Schweiz. Gleichzeitig hat kein anderes europäisches Volk in letzten 40 Jahren häufiger über europäische Integrationsfragen an der Urne abgestimmt als die Schweizerinnen und Schweizer, wobei sie sich überwiegend europafreundlich gezeigt haben. Und doch ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union. Wie steht dieses in der Mitte von Europa liegende, von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgebene Land im europäischen Verwaltungsraum – mitten drin oder außen vor? Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Verwaltungsrechtsraum Europa aus der Sicht der Schweiz. Vorab werden der Begriff des europäischen Verwaltungsrechtsraumes und die diesem Beitrag zu Grunde liegende Perspektive auf diesen erläutert. Die anschließenden Ausführungen beschränken sich auf das Recht der Europäische Union. Diese Eingrenzung erfolgt im Bewusstsein, dass das EU-Recht nur ein Aspekt – wenn auch ein wichtiger – des Verwaltungsrechtsraumes Europa ist. Ein kurzer historischer Überblick veranschaulicht den Weg der Schweiz in und nach Europa und stellt die Ausführungen in ihren geschichtlichen Zusammenhang. Der zweite Teil befasst sich mit der Europakompatibilität der schweizerischen Rechtsordnung sowie den verschiedenen Formen der Rezeption des Rechts der Europäischen Union durch die Schweiz. Es folgen im dritten Teil Ausführungen zum Einfluss des Unionsrechts auf das schweizerische Verwaltungsrecht und die Verwaltungspraxis. Den Schluss bildet ein kurzer Überblick über die Herausforderungen des bilateralen Weges der Schweiz nach Europa sowie die Beantwortung der im Titel aufgeworfenen Frage nach der Stellung der Schweiz im Verwaltungsrechtsraum Europa.

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Nach einer kurzen Begriffsfassung von Smart Cities gehen wir basierend auf den folgenden Beiträgen dieses Heftes auf verschiedene Eigenschaften einer solchen smarten Stadt ein. Dadurch versuchen wir den Ist-Zustand dieser Städte zu dokumentieren. Damit die jeweiligen Stakeholder (strategische) Entscheide treffen können, widmen wir danach ein Kapitel den Chancen und Risiken von Smart Cities. Anhand einer Studie des Europäischen Parlaments zeigen wir nachfolgend entsprechende Bestrebungen aus Europa auf. Anschliessend präsentieren wir eine Best-Practice-Roadmap für die Realisierung von Smart Cities. Zum Schluss zeichnen wir auf einer konnektivistischen Lern- und Kognitionstheorie aufbauend einen Weg zur Cognitive City der Zukunft. Dabei wird der Mensch nicht als isoliertes, sondern als vernetztes Individuum gesehen. Dies begünstigt die Weiterentwicklung von Smart Cities zu Städten, welche aktiv und selbstständig lernen und dadurch automatisch auf Veränderungen ihrer Umwelt reagieren können.

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Das Attentat von Sarajewo vom 28. Juni 1914 bildete den Ausgangspunkt für den Ersten Weltkrieg. Von Beginn weg und für die nächsten vier Jahre nahm dieser ein globales Ausmass an. Der Vortrag wird deshalb versuchen, ausgehend von Sarajewo eine globale Perspektive auf einen Konflikt zu werfen, der schon sehr früh als Weltkrieg bezeichnet und später als Erster Weltkrieg bekannt wurde. Mehr Raum als üblich soll dabei den wichtigen Verflechtungen zwischen der europäischen und der aussereuropäischen Welt eingeräumt werden. Am Schluss wird der Vortrag wieder zur Geschichte der bosnischen Hauptstadt zurückkehren.