108 resultados para new public management


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Chlamydia trachomatis infection (chlamydia) is the most common notifiable bacterial sexually transmitted infection (STI) worldwide. In the United States of America (USA) in 2009, 1,244,180 cases of chlamydia were reported to the Centers for Disease Control and Prevention (CDC), the largest number of cases ever reported to CDC for any notifiable disease [1]. It has been estimated, from population prevalence surveys, that approximately 2 % of sexually active adults aged 18–44 years old in the UK [2] and 2.2 % (CI, 1.8–2.8 %) of the US population aged 14–39 years [3] are infected with chlamydia. This level of prevalence in the USA translates into an estimated 2,291,000 (95 % confidence interval, CI, 1,857,000–2,838,000) chlamydia infections each year [3]. Globally, the World Health Organization (WHO) estimates that there are about 92 million new cases of chlamydia each year [4].

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Ziel vorliegender Arbeit ist, das Disziplinarrecht und dessen tendenzielle Abschaffung aufzu-arbeiten. Dazu wird im ersten Teil der Arbeit geprüft, ob die Grundlagen des Disziplinarrechts - die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit, das besondere Rechtsverhältnis sowie die Treuepflicht - nach wie vor bedeutsam sind. Weiter wird das Disziplinarwesen als rechtliches Institut begründet und die Restbestimmungen des Disziplinarrechts werden veranschaulicht. Gegenstand der Aufzeichnung des Ist-Zustandes ist weiter, den Inhalt des Disziplinarrechts aufzuzeigen und dieses von der Administrativuntersuchung, dem Strafverfahren, dem perso-nalrechtlichen Verfahren und der Umsetzung ethischer Standards abzugrenzen, um festzu-stellen, ob eines dieser Verfahren in der modernen Verwaltung dazu geeignet ist, die Funkti-on des Disziplinarverfahrens zu übernehmen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die gewonnenen Erkenntnis verarbeitet, indem der Rege-lungsbedarf aufgezeigt und ein gesetzlicher Lösungsvorschlag präsentiert wird. Obwohl seit dem Abschluss der Dissertation wesentliche Änderungen in der Gesetzgebung vollzogen wurden, bleibt die Analyse in den Grundzügen relevant und die darauf gestützte Diskussion grundsätzlicher Fragen als Diskussionsgrundlage der disziplinarrechtlichen Ver-antwortlichkeit wesentlich. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, interdisziplinäre Lö-sungen zu entwickeln, welche langfristig institutionelle Ordnung sicherzustellen und das Ver-trauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen aufrecht zu erhalten vermögen.

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