136 resultados para Virtuelle Lehre
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Das schweizerische IPR-Gesetz ist nunmehr seit bald 15 Jahren in Kraft. Die erste Auflage des vorliegenden Kommentars erschien 1993 und hat seither Lehre und Judikatur nachhaltig beeinflusst. Andererseits haben sich in den letzten zehn Jahren eine beachtliche Zahl von Gerichtsentscheidungen und Publikationen angehäuft, die für Einzelfragen eine Klärung gebracht haben. Sie wurden bis Ende 2003 berücksichtigt. Zusätzlich haben die Herausgeber und Autoren der zweiten Auflage in intensiver Arbeit ihr eigenes Werk kritisch durchleuchtet und zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen. Ausserdem sind die seither vorgenommenen Gesetzesänderungen und die vielen Neuerungen in der ausländischen, namentlich der Europäischen Gesetzgebung, Lehre und Judikatur berücksichtigt worden. Das IPR ist Teil des Privatrechts, weshalb das Werk neu in den Zürcher Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht integriert worden ist. Ein Standardwerk, das in keiner Bibliothek fehlen darf.
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Wie kann man in kurzer Zeit Studierenden das Wichtigste über Naturheilverfahren und Komplementärmedizin beibringen? Welche Therapieverfahren gehören in den Unterricht, und wie sieht heute überhaupt guter Unterricht aus? Im vorliegenden Curriculum für die medizinische Lehre stellen die Autorinnen und Autoren die wichtigsten Aspekte guter Lehre im Bereich der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin kompakt dar. Es besteht aus drei Teilen: Hille Lieverscheidt schreibt über die Bedeutung von innovativer Lehre. Sie ergänzt theoretische Erläuterungen mit vielen Übungsmaterialien und Beispielen. Beate Stock-Schröer führt stichpunktartig die wichtigsten Fakten mit Erläuterungen und einer aktuelle Studienübersicht zu insgesamt 22 Therapien auf. Martin Frei-Erb und Klaus von Ammon stellen das in der Schweiz seit einigen Jahren erfolgreich umgesetzte Lehrbeispiel zum Thema Klassische Homöopathie mit Fallbeispielen und Lehrmaterialien dar. Die beiliegende Foliensammlung auf CD ist ein wertvoller und kompetenter Beitrag aus dem jeweiligen Lehrbereich der Autorinnen und Autoren. Damit ist das Curriculum ein Angebot an Lehrende der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin, Ihren Unterricht fachlich zu überprüfen und mit neuen Methoden lebendig zu gestalten.
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Die zweite Auflage des Lehrbuchs aktualisiert und ergänzt die Ausgabe aus dem Jahr 2007. Seither eingetretene Änderungen in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Lehre sind bis Mitte 2013 berücksichtigt. Das Buch vermittelt einen Überblick über die Grundrechte und deckt jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht zum Pflichtstoff zählen. In einem ersten Teil werden die allgemeinen Grundrechtslehren dargestellt, nämlich die Entwicklung und die Quellen der Grundrechte, die Grundbegriffe der Grundrechtslehre, die Träger und der Schutzbereich der Grundrechte und ihre Durchsetzung sowie das Problem der Grundrechtskonflikte; breiten Raum nimmt die Frage der Einschränkbarkeit der Grundrechte ein. Im zweiten Teil werden – ausgehend von den Grundrechten der Bundesverfassung, aber immer mit einem Seitenblick auf den internationalen Menschenrechtsschutz – die einzelnen Garantien beschrieben. Das Werk richtet sich vorab an Studierende; deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Es will aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste leisten.
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Wissenschaftliche Exzellenz ist das Kardinalkriterium individuellen sowie institutionellen akademischen Erfolgs. Die Indikatoren für wissenschaftliche Exzellenz werden mehrheitlich von disziplinären Communities definiert, welche auch über die zu verwendenden Paradigmen, Theorien und Methoden der Wissensgenerierung befinden. Allerdings steht dem allgegenwär-tigen Druck nach disziplinärer Exzellenz eine wachsende Nachfrage nach interdisziplinären Zugängen in Forschung und Lehre gegenüber. Diese Nachfrage kann als eine pragmatische Antwort auf die zunehmend komplexeren gesellschaftlichen Herausforderungen und Umwelt-probleme, die sich rein disziplinär nicht erfassen lassen, interpretiert werden. So klar die Nachfrage nach Interdisziplinarität zu sein scheint, so unklar und umstritten ist ihre wissen-schaftliche Positionierung und Legitimierung. In diesem Beitrag werden Antworten auf grundlegende Fragen um diesen Themenkomplex gesucht: Wie grenzen sich Disziplinen von anderen Wissensformen ab? Wann werden Grenzüberschreitungen gefördert, wann sanktio-niert? Welchen Einfluss hat die Praxis der Interdisziplinarität auf die Disziplinen? Wie lösen sich Disziplinen auf?