104 resultados para Humboldt, Alexander von, 1769-1859
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Das Ressourcenmodell der Selbstkontrolle (Baumeister et al., 2007; Muraven & Baumeister, 2000) soll die Frage beantworten, wann und warum es zu Versäumnissen bezüglich der willentlichen Kontrolle des eigenen Erlebens und Verhaltens kommt. Die Autoren des Modells gehen davon aus, dass die erfolgreiche Ausführung von Selbstkontrolle von einer begrenzten Ressource abhängt. Demnach soll anfängliche Selbstkontrolle zu einer erschöpften Selbstkontrollressource (Ego Depletion) führen, was anschließende Selbstkontrolle beeinträchtigt. In letzter Zeit mehrt sich jedoch die Kritik an diesem Ressourcenansatz. In meinem Vortrag werde ich einen alternativen Erklärungsansatz für die bisher gefundenen Ego-Depletion-Effekte vorstellen. Ausgangspunkt meines Modells ist die Annahme, dass die Ausübung von Selbstkontrolle mit der impliziten oder expliziten Registrierung psycho-physiologischer Veränderungen einhergeht. Diese führt meiner Ansicht nach zur Aktivierung eines kognitiven Erschöpfungskonzepts. Als Folge davon sollte die Anstrengungsbereitschaft, und damit die gezeigte Selbstkontrolle, reduziert werden. Der neue Erklärungsansatz integriert unter anderem dem bisherigen Ressourcenmodell zuwiderlaufende Evidenz in einem einzelnen moderierten Mediationsmodell.
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Als Ursache für angstbedingte Testleistungseinbußen wird in der Leistungsangstforschung und benachbarten Forschungslinien die Störung der Aufgabenbearbeitung durch Sorgengedanken (sog. kognitive Interferenz) angenommen. Die empirische Erfassung dieser nicht direkt beobachtbaren Sorgengedanken gestaltet sich allerdings schwer und ist oftmals methodisch problematisch. Zur Untersuchung schwer messbarer Variablen schlagen Spencer et al. (2005) statt deren Messung deren experimentelle Manipulation vor. Darauf aufbauend testeten wir eine neue Methode zum Nachweis des Einflusses von Sorgengedanken auf kognitive Leistung. Wir manipulierten das Vorhandensein von Sorgengedanken in einer Studentinnenstichprobe (N = 115), indem während der Bearbeitung von Mathematikaufgaben gesprochene Sorgengedanken über Kopfhörer eingespielt wurden oder nicht. Die Ergebnisse geben einen ersten Hinweis auf die Brauchbarkeit dieser Methode und legen die zusätzliche Berücksichtigung motivationaler Variablen nahe.
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Schweift der Blick über das Berner Oberland mit seinen mit ewigem Schnee überzogenen Gipfeln, die im Alpenglühen unveränderlich erscheinen, spürt der Fuss den Nagelfluh unter sich, eigentlich ein Recyclingprodukt längst verschwundener geologischer Formationen und selbst seit Millionen von Jahren wieder Formation, dann könnte man glauben, Nachhaltigkeit sei ein Synonym für die Schweiz. Tatsächlich gibt es in diesem Land eine lebhafte Debatte, wie in der Moderne das natürliche Erbe, das die Qualität und die Dauerhaftigkeit des Lebens ausmacht, bewahrt werden kann. Von daher verwundert es nicht, dass Stephan Schmidheiny, der mit seiner Unternehmerinitiative für eine nachhaltige Entwicklung weltweit Furore gemacht hat und ein wichtiger Ratgeber in diesen Fragen für die Vereinten Nationen ist, aus dem süd-lichen Nachbarland Deutschlands stammt.
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Im Mai 2015 hat sich der EuGH in der Rs. C-536/13 (Gazprom OAO) erneut zur vieldiskutierten Frage geäussert, wie Gerichtsstandsverordnung Brüssel I (inzwischen revidierte EG-Verordnung Nr. 44/2001, EuGVVO; Parallelverordnung zum geltenden Lugano-Übereinkommen 2007, LugÜ) und Schiedsgerichtsbarkeit voneinander abzugrenzen sind. Ein schwedischer Schiedsentscheid hatte den Kläger eines Litauer Gerichtsverfahrens dazu verurteilt, seine Klage zu beschränken. Nach EuGH ist dies kein Verstoss gegen das Brüsseler Gerichtsstandssystem und beeinträchtigt dessen praktische Wirksamkeit nicht. Das EuGH-Urteil West Tankers aus dem Jahr 2009 hatte die Abgrenzung zwischen EuGVVO und Schiedsgerichtsbarkeit problematisch verwischt. Der vorliegende EuGH-Entscheid präzisiert und korrigiert. Er zieht die Grenzen des Anwendungsbereichs der EuGVVO resp. des LugÜ scharf. Die Prüfung, ob eine gültige Schiedsvereinbarung dem staatlichen Gerichtsverfahren entgegensteht, steht deutlich ausserhalb deren Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund stellt der EuGH klar, dass die EuGVVO Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs in einem EU-Mitgliedstaat, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen worden ist, nicht berührt, sondern alleine dem New Yorker Schiedsübereinkommen von 1958 unterfällt. Diese Präzisierung kommt auch dem internationalen Schiedsplatz Schweiz zugut, der damit keine negativen Interferenzen aus dem Lugano-Bereich mehr zu befürchten hat.
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Der Informationsbegriff als zentraler Gegenstand von Informationskompetenz wird in der bibliothekarischen Diskussion in der Regel nicht explizit thematisiert, sondern lässt sich aus Fachliteratur und Bibliothekspraxis nur implizit erschließen. Eine theoretische Beschäftigung mit dem Informationsbegriff ist jedoch unabdingbar, soll das Konzept "Informationskompetenz" auch außerhalb des bibliothekarischen Kontextes verständlich und nutzbar gemacht werden. Im vorliegenden Text, der sich als Beitrag zu einer Theorie der Informationskompetenz versteht, werden zunächst verschiedene Informationstypologien und -begriffe vorgestellt und diskutiert, die im Zusammenhang mit Informationskompetenz als relevant erachtet werden. Anschließend wird das Verhältnis von Informations- und Wissensbegriff näher beleuchtet. Ergebnis dieser Begriffsanalyse ist die These, dass einem Konzept von Informationskompetenz, das auch außerhalb von Bildungswesen und Wissenschaft eingesetzt werden können soll, ein Informationsbegriff zugrunde gelegt werden muss, der über das klassische bibliotheks- und informationswissenschaftliche Verständnis von Information als medial kommuniziertes, in Dokumenten repräsentiertes bzw. in Informationssystemen gespeichertes Wissen hinausgeht und weitere Dimensionen dessen, was "Information" sein kann, umfasst.