83 resultados para Staat


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Die Bedrohungssituation für Menschenrechte hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Stellte früher meist ein zu mächtiger Staat die Hauptgefahr für Menschenrechte dar, resultieren Probleme heute oft aus dessen Schwäche, z. B. in Bürgerkriegen. Dies hat zwei Auswirkungen: Zum einen erlebt das humanitäre Völkerrecht eine Renaissance, zum anderen sind es zunehmend nichtstaatliche Gebilde, welche für Rechtsverletzungen verantwortlich sind. Dogmatisch wirft diese Konstellation verschiedenste Probleme auf: Menschenrechtliche Verpflichtungen mit unterschiedlichem Geltungsgrad überlappen sich mit solchen des humanitären Völkerrechts, staatliche Verpflichtungen verlangen vermehrt auch aktives Handeln, und in Folge der unterschiedlichen beteiligten Akteure lassen sich Lösungen oft nur unter Berücksichtigung der Regeln der Staatenverantwortlichkeit finden. Ziel des Autors ist es, aus diesem Gewirr anwendbarer Normen ein integrales Modell des Geltungsgrades, d. h. der Verpflichtungen aus Menschenrechten, zu entwickeln.

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Kurztext Gegenwärtig leben über 732 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland, mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Pass. Die Beiträge gehen den Fragen nach, inwiefern die erst seit dem 20. Jahrhundert so bezeichneten «Auslandschweizer» als wirtschaftliche «Brückenköpfe» dienten, inwiefern ihre kommunikativen Netzwerke kulturelle Transfers bewirkten und Formen des Wissensaustausches begünstigten oder welchen Beitrag umgekehrt die (ehemaligen) Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialpolitik und Kultur in der Schweiz leisteten. Sie befassen sich aber auch mit der historischen Konstruktion der Bevölkerung als einer neuen politischen Kategorie. Nicht nur für die Neuzeit ist zu fragen, mit welchen Politiken und Massnahmen Obrigkeit, Behörden, Staat und Verwaltung die eigene Population konstituierten und festigten und sie je nachdem über die bestehenden (nationalstaatlichen) Grenzen hinweg ausdehnten. Plus de 732 000 citoyennes et citoyens suisses vivent actuellement à l’étranger, soit plus d’une personne sur dix titulaires du passeport helvétique. Les contributions rassemblées interrogent dans quelle mesure les «Suisses de l’étranger» – désignés ainsi à partir du 20e siècle seulement – ont servi de relais pour le commerce extérieur, ainsi que dans quelle mesure leurs réseaux de communication ont contribué aux transferts culturels et favorisé des formes d’échange du savoir ou, à l’inverse, quels sont les apports des (anciens) Suisses de l’étranger dans les domaines de l’économie, de la science, de la politique sociale et de la culture lors de leur retour en Suisse. Les contributions portent également sur la construction historique de la population en tant que nouvelle catégorie politique. La question de savoir à travers quelles politiques et mesures l’autorité, les pouvoirs publics, l’Etat et l’administration ont constitué et consolidé leur propre population et, suivant les cas, l’ont étendu au-delà des frontières (nationales) existantes concerne autant l’époque contemporaine que les périodes antérieures.

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In epithelial/endothelial barriers, claudins form tight junctions, seal the paracellular cleft, and limit the uptake of solutes and drugs. The peptidomimetic C1C2 from the C-terminal half of claudin-1's first extracellular loop increases drug delivery through epithelial claudin-1 barriers. However, its molecular and structural mode of action remains unknown. In the present study, >100 μM C1C2 caused paracellular opening of various barriers with different claudin compositions, ranging from epithelial to endothelial cells, preferentially modulating claudin-1 and claudin-5. After 6 h incubation, C1C2 reversibly increased the permeability to molecules of different sizes; this was accompanied by redistribution of claudins and occludin from junctions to cytosol. Internalization of C1C2 in epithelial cells depended on claudin-1 expression and clathrin pathway, whereby most C1C2 was retained in recyclosomes >2 h. In freeze-fracture electron microscopy, C1C2 changed claudin-1 tight junction strands to a more parallel arrangement and claudin-5 strands from E-face to P-face association - drastic and novel effects. In conclusion, C1C2 is largely recycled in the presence of a claudin, which explains the delayed onset of barrier and junction loss, the high peptide concentration required and the long-lasting effect. Epithelial/endothelial barriers are specifically modulated via claudin-1/claudin-5, which can be targeted to improve drug delivery.

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Die Armee ist ein zentraler Machtfaktor im Staat, militärische Informationen sind grundsätzlich gesetzlich geschützt. Das Militär bildet zudem ein soziales System mit eigenen Normen, Ritualen und Symbolen. Die hierarchische Struktur und das starke Berufsethos prägen das Militär bis heute. Innerhalb dieses Rahmens bildeten sich immer wieder geheime Netzwerke von Militärangehörigen mit abweichenden Verhaltenskodizes. Sie erregten häufig den Verdacht, gegen das eigene Militärsystem oder den Staat gerichtet zu sein. Die Autorinnen und Autoren des Bandes erkunden die Wechselwirkungen zwischen Geheimbundorganisationen, Geheimnisträgern, Verschwörern und dem Militär – von Freimaurern und Illuminaten bis zum Stauffenberg-Kreis. Das Buch enthält Beiträge in deutscher und englischer Sprache

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Bundesrat und Parlament trieben die Wiedergutmachung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und administrativ versorgter Menschen voran. - Das Bundesgericht beurteilte den Hitlergruss nicht als Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm und sorgte damit weltweit für Schlagzeilen. - Der Bundesrat gewährleistete die Verfassung des Kantons Tessin und bestätigte damit das Burkaverbot als bundesrechtskonform. - Das Parlament verabschiedete ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandte Organisationen. - Die Räte konnten sich knapp zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes einigen. - Im Hinblick auf das bevorstehende GAFI-Examen 2015 wurde der Vorschlag der Einigungskonferenz zur hart umkämpften Revision des Geldwäschereigesetzes von beiden Räten angenommen. - Die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" wurde vom Volk deutlich angenommen. - Der Nationalrat empfahl die Durchsetzungsinitiative zur Ablehnung und plädierte, sie für teilweise ungültig zu erklären. - Während der Nationalrat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu starken Konzessionen an die Urheber der Durchsetzungsinitiative bereit war, sprach sich der Ständerat für die Einführung einer Härtefallklausel aus.

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Die negativen Vorurteile betreffend Ineffizienz der Verwaltung und Behördenfaulheit stehen in krassem Gegensatz zum Einfluss, den die Verwaltung in der Regelung des alltäglichen Lebens einnimmt. Die Rolle der Verwaltung nahm parallel zur Entwicklung des modernen Staats laufend an Bedeutung zu. Dabei verschob sich zunehmend der Gestaltungsraum von den politischen zu den administrativen Institutionen. Die Verwaltungswissenschaft setzt sich mit diesem Wandel auseinander. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Gibt es ein genug, ein zu viel oder zu wenig an Staat? An wessen Interessen sollte sich die Verwaltung orientieren, wenn sie ihre Aufgaben gut erfüllen wollte: Dem Souverän oder der Exekutive? Dem Monarchen, dem Volk oder der stärksten Partei? Oder soll sie sich auf das Gemeinwohl ausrichten – so undefiniert dieser traditionsreiche Begriff ist und auch ausschliessende, z.B. völkische, Prinzipien zu umfassen vermag? Oder gelten für die Verwaltung eher abstrakte Maximen wie Rechtsstaatlichkeit, Effektivität oder Effizienz? Die bekanntesten Schlagworte der Verwaltungswissenschaft dürften „Bürokratie“ und „New Public Management“ sein. Beide Begriffe sind stark politisiert und auch in ihrer Bedeutung umstritten, wobei letztere auch nicht der Verwendung im wissenschaftlichen Diskurs entspricht. Dies ist aus bedauerlich, weil es die gesellschaftliche Auseinandersetzung betreffend dieses wichtigen Faktors staatlicher Organisation verhindert. Für die verwaltungswissenschaftliche Auseinandersetzung bedeutet dies vor allem eines: Sich der divergierenden Bedeutungen von Begrifflichkeiten bewusst zu sein. Hier stösst man allerdings auf ein wesentliches Problem: Während die Bedeutung in der öffentlichen Diskussion notorisch unscharf ist, kennt auch der wissenschaftliche Diskurs keine klare Definition der Verwaltung, der Verwaltungswissenschaft oder verschiedener verwaltungswissenschaftlicher Konzepte. Die Schwierigkeit, die Verwaltung und ihre Bereiche zu definieren, kann als Versagen der Wissenschaft verstanden werden (Ellwein, 1966: 15; von Stein, 1965: 2384) oder auch daran liegen, dass das Unterfangen prinzipiell unmöglich ist (Forsthoff, 1973: 1). Auf jeden Fall zeigt die komparative Verwaltungswissenschaft, dass Begriffe und Konzepte aus fremdsprachigen Publikationen und deren Kontext übernommen wurden. Besonders deutlich wird dies darin, dass in der Management-Literatur oder der Policy-Forschung die ursprünglich englischen Begriffe im deutschen Sprachgebrauch ebenfalls verwendet werden. Aber die Bedeutungen der ursprünglichen Ideen haben sich während des Transfers in den neuen wissenschaftlichen und politischen Zusammenhang geändert. Daraus folgt eine zweite Problemdimension, die bereits von Woodrow Wilson (1941 [1887]) im Gründungsdokument der US-Verwaltungswissenschaft aufgeworfen wurde: Für welchen Bereich kann die Verwaltungswissenschaft eine Gültigkeit beanspruchen? Wilson argumentiert, dass die Verwaltung als eine Technik zu betrachten sei. Als solche sei sie unabhängig vom politischen Kontext gültig, weswegen er vorschlug, die USA sollten sich in der Suche nach der besten Staatsverwaltung am preussisch-deutschen Modell zu orientieren. Analoge Gedankengänge können auch in der deutschen Verwaltungswissenschaft festgestellt werden, wenn sich die Forschenden auf ausländische Inspirationen beziehen. Die Forschenden suchen dabei Antworten, die unabhängig von ihrer Herkunft auf die eigenen politischen, ökonomischen oder sozialen Problemstellungen gemünzt sind. Diese Probleme – genauso wie die Lösungsansätze – können globale sein, orientieren sich in der Regel jedoch an den eigenen nationalen Institutionen. Denn nur von diesen können sich die Forschenden erhoffen, dass ihre Lösungsvorschläge in die Praxis umgesetzt werden. Basierend auf dieser Argumentation schliesst die aktuelle komparative Verwaltungswissenschaft auf nationale Traditionen der Verwaltungswissenschaften, die den spezifischen Staatsverständnissen entsprechen (Raadschelders und Rutgers, 1996; Rutgers, 2001b; Stillman, 2001). Dabei werden zwei wesentliche Faktoren ausgeblendet: Erstens wandelte sich das Staatsverständnis im Verlauf der Zeit. Zweitens sind und waren die Verwaltungsforschenden trotz ihrer Ausrichtung an einer nationalen Institution nicht in einem nationalen Diskurs isoliert. In den modernen und zeitgenössischen verwaltungswissenschaftlichen Publikationen wird die internationale Einbettung sowohl in den referierten Werken als auch in den Moden der behandelten Themen und angewandten Methoden evident. Diese Einsicht gilt aber nicht erst ab der Globalisierung in den 1990er Jahren, sondern lässt sich bereits in der Zeit vor der deutschen Staatenbildung aufzeigen. Gerade die Kameralisten reisten häufig zwischen den europäischen Fürstenhäusern umher und sorgten dadurch nicht nur für eine weite Verbreitung ihrer Ansätze, sondern kamen selbstverständlich auch mit fremden Ideen in Kontakt (Wakefield, 2009). Und die Entwicklung in der deutschen Verwaltungswissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne eine tiefere Betrachtung der Entwicklungen in den USA nicht verstanden werden. Aus diesem Grund wird hier ein Versuch unternommen, die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft von der Gründung Deutschlands 1871 bis in die 1970er Jahre auf den Einfluss US-amerikanischer Ideen hin zu untersuchen. Dazu werden zuerst in der Sektion I der Untersuchungsgegenstand und die theoretischen Grundlagen eingeführt, anhand derer der Import von Ideen aus den USA durch die deutsche Verwaltungswissenschaft untersucht wird. Sektion II zeigt anhand von Primärquellen die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft. Die Struktur folgt dabei den Phasen sozialer und politischer Umbrüche: Gründung des deutschen Reiches (Kapitel II.1), Zwischenkriegsperiode (Kapitel II.2), Nachkriegszeit (Kapitel II.3) sowie die 1960er und 1970er Jahre (II.4). In Sektion III wird der Ideentransfer analysiert und danach in IV die Konklusionen betreffend die deutsche Tradition der Verwaltungswissenschaft präsentiert.