240 resultados para Evangelische Kirche der Altpreussischen Union
Resumo:
Das vorliegende «Jahrbuch für Migrationsrecht» befasst sich mit dem Thema «Ehe und Familie im Migrationsrecht» und geht der Frage nach, welche Folgen das Bestehen von Familien, in denen mindestens eine Person eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, für das Ausländerrecht, für das Internationale Privatrecht (vor allem in Hinblick auf das islamische Recht) und das Staatsangehörigkeitsrecht hat. Ein weiterer Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Dublin-III-Verordnung auf das schweizerische Asylverfahren. Der dokumentarische Teil des Jahrbuchs beschlägt den Zeitraum des letzten Jahres von Mitte 2012 bis Mitte 2013 und berichtet umfassend über die Praxis des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, zum ersten Mal auch der kantonalen Gerichte, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und anderer Menschenrechtsorgane mit Bedeutung für das Migrationsrecht (Ausländerrecht, Asylrecht und Bürgerrecht) und des Gerichtshofes der Europäischen Union. Nachgezeichnet wird die Rechtsentwicklung in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene, in der EU und in weiteren internationalen Gremien, einschliesslich der Menschenrechtsorgane der UNO. Der Band enthält eine Bibliografie des schweizerischen Migrationsrechts. Le présent « Annuaire du droit de la migration » est consacré au thème du mariage et de la famille dans le droit des migrations. Il traite ainsi des conséquences pour le droit des étrangers, le droit international privé (en particulier par rapport au droit islamique) et le droit de la nationalité de l’augmentation du nombre de familles composées d’au moins un ressortissant étranger. Les répercussions du règlement Dublin III sur la procédure d’asile suisse sont par ailleurs également présentées. Cet Annuaire couvre ensuite la période allant du milieu de l’année 2012 au milieu de l’année 2013 et rapporte de manière détaillée l’évolution de la jurisprudence se rapportant au droit des migrations (droit des étrangers, droit de l’asile et droit de la nationalité) du Tribunal fédéral, du Tribunal administratif fédéral, des tribunaux cantonaux – pour la première fois –, de la Cour européenne des droits de l’homme et d’autres organes de défense de ces droits ainsi que de la Cour de justice de l’Union européenne. Les développements juridiques survenus en Suisse (tant au niveau cantonal que fédéral), au sein de l’Union européenne, ainsi que dans d’autres instances internationales, y compris les organes de défense des droits de l’homme de l’ONU, sont également exposés dans cet ouvrage. L’Annuaire contient enfin une bibliographie du droit suisse de la migration.
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Trotz aller Bemühungen um Gleichstellung von Männern und Frauen in den Ländern der Europäischen Union und Implementierung des Gender Mainstreaming Ansatzes in Gesellschaft und Politik, sind auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts in zahlreichen Bereichen immer noch gravierende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern vorhanden und meist zeigen die Zahlen eine Verteilung zuungunsten von Frauen. Nur in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Weiterbildung- die seit jeher als klassische Aufgabengebiete der Gleichstellungspolitik gelten — scheinen Mädchen und Frauen mittlerweile aufgeholt zu haben bzw. sogar auf der überholspur zu sein. Als Belege für diesen Befund wird der hohe Anteil an weiblichen Lehrpersonen unter dem Lehrpersonal an den Schulen angeführt sowie der rasante Anstieg von Frauen unter den Studienanfängerinnen an den Universitäten. Und in der Tat: In fast allen EU-Staaten ist die Mehrzahl der Lehrkräfte weiblich. In der Grundschule findet sich ein Anteil von mehr als 70 % Frauen (österreich 90,5 % und Deutschland 82,4 %) und auch in den höheren Bildungsstufen sind mehr Frauen anzutreffen (vgl. Eurydice Report 2005).
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Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer sind mit Abstand die wichtigsten Partner der Schweiz – sowohl aufgrund des politischen und wirtschaftlichen Gewichts der Europäischen Union als auch wegen ihrer geografischen und kulturellen Nähe. Mit keinem anderen Drittland hat die Europäische Union mehr Verträge abgeschlossen wie mit der Schweiz. Gleichzeitig hat kein anderes europäisches Volk in letzten 40 Jahren häufiger über europäische Integrationsfragen an der Urne abgestimmt als die Schweizerinnen und Schweizer, wobei sie sich überwiegend europafreundlich gezeigt haben. Und doch ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union. Wie steht dieses in der Mitte von Europa liegende, von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgebene Land im europäischen Verwaltungsraum – mitten drin oder außen vor? Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Verwaltungsrechtsraum Europa aus der Sicht der Schweiz. Vorab werden der Begriff des europäischen Verwaltungsrechtsraumes und die diesem Beitrag zu Grunde liegende Perspektive auf diesen erläutert. Die anschließenden Ausführungen beschränken sich auf das Recht der Europäische Union. Diese Eingrenzung erfolgt im Bewusstsein, dass das EU-Recht nur ein Aspekt – wenn auch ein wichtiger – des Verwaltungsrechtsraumes Europa ist. Ein kurzer historischer Überblick veranschaulicht den Weg der Schweiz in und nach Europa und stellt die Ausführungen in ihren geschichtlichen Zusammenhang. Der zweite Teil befasst sich mit der Europakompatibilität der schweizerischen Rechtsordnung sowie den verschiedenen Formen der Rezeption des Rechts der Europäischen Union durch die Schweiz. Es folgen im dritten Teil Ausführungen zum Einfluss des Unionsrechts auf das schweizerische Verwaltungsrecht und die Verwaltungspraxis. Den Schluss bildet ein kurzer Überblick über die Herausforderungen des bilateralen Weges der Schweiz nach Europa sowie die Beantwortung der im Titel aufgeworfenen Frage nach der Stellung der Schweiz im Verwaltungsrechtsraum Europa.
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Ein Artikel über das theologische Fragen rund um das Osterfest in einer kirchlichen Zeitschrift für ein allgemeines Publikum.
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Hunger und Fehlernährung gehören zu den grössten Herausforderungen in Bezug auf die Weltgesundheit und eine nachhaltige Entwicklung. Die Zahl der an Hunger leidenden Menschen ist grösser als die gesamte Bevölkerung der USA, Kanadas und der Europäischen Union. Eine gesicherte Welternährung ist erreichbar, sofern die Weltgemeinschaft entschlossen handelt.
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Die altkatholische Bewegung war von Anfang an international. Dies zeigt nicht nur die Präsenz von Anglikanern, Orthodoxen u.a. bei den ersten Kongressen der Altkatholiken ab 1871, sondern auch das Korrespondenznetzwerk führender Altkatholiken und die Initiativen für die „Wiedervereinigung der Kirchen“, wie sie u.a. Gestalt annahmen in den „Bonner Unionskonferenzen“ von 1874/75 und in der Gestaltung der Beziehungen zu Anglikanern und Orthodoxen danach. Im Vortrag wird aufgezeigt, wie im frühen Altkatholizismus Kontakte geknüpft wurden zur Römisch-Katholischen Kirche der Altbischöflichen Klerisei in den Niederlanden und zu den armenischen Katholiken, die in der altkatholischen Presse als „Altkatholiken“ bezeichnet wurden. „Altkatholisch“ bezeichnete damals eine bestimmte Gesinnung und Richtung innerhalb des westlichen Katholizismus, in der der Widerstand gegen die vatikanischen Papstdogmen aber auch das Anliegen kirchlicher Reform eine wichtige Rolle spielten. Der Vortrag gibtl einen Überblick darüber, wie und auf welcher Grundlage diese Kontakte vertieft bzw. lockerer wurden, und wie in den Folgejahrzehnten Beziehungen zu weiteren katholischen Gruppen in anderen Ländern geknüpft wurden. Die Formierung einer katholischen Internationale von katholischen Kirchen und Gruppen, die nicht ultramontan waren und nicht mit Rom in Gemeinschaft standen, war dabei der Ausdruck von Anliegen, die im Kern theologischer, ekklesiologischer und ökumenischer Natur waren (Reform der Kirche, Wiedervereinigung der Kirchen, „altkirchliche Ökumene“). Das Eintreten für diese Form des Katholizismus war bis ins 20. Jahrhundert mit starker anti-ultramontaner und anti-römischer Polemik verbunden.