124 resultados para Wettbewerb Berliner Schloss


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Das neue Hochschulförderungs und -koordinationsgesetz (HFKG), der Wettbewerb zwischen den Hochschulen sowie die intrinsische Motivation der Forschungsgemeinschaft haben eine höhere Bedeutung von Evaluationsverfahren zur Folge. In der schweizerischen Rechtswissenschaft existieren bisher keine aussagekräftigen methodischen Grundlagen dazu. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen indessen, dass Verfahren entwickelt werden können, die sowohl die Eigenheiten der Rechtswissenschaft als auch die Besonderheiten des Forschungsumfelds berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist die schweizerische rechtswissenschaftliche Forschungsgemeinschaft gefordert, sich mit der Forschungsevaluation auseinanderzusetzen.

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Manfred G. Schmidt ist einer der führenden Politikwissenschaftler Europas. Drei Themen bilden Schwerpunkte in seinem reichhaltigen Werk. Machen Parteien einen Unterschied für das staatliche Handeln? Diese Frage bildet den ersten Schwerpunkt seines Schaffens: In welchen Politikbereichen und unter welchen Bedingungen schlägt sich die Regierungsbeteiligung einer Partei in unterschiedlichen Staatstätigkeiten nieder? Der zweite Schwerpunkt ist die Demokratietheorie. Hier geht es ihm um eine vergleichende Rekonstruktion und Evaluation der verschiedenen Demokratietheorien. Die Arbeiten von Manfred G. Schmidt sind grundsätzlich international vergleichend angelegt. Dennoch galt seine besondere Aufmerksamkeit den politischen Systemen Deutschlands. Dies ist der dritte Schwerpunkt. Die Analyse der politischen Institutionen, des Parteienwettbewerbs und der wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert waren Gegenstand von vielen Monographien und Aufsätzen. Er betonte insbesondere die Interaktionen von Institutionen und Parteien, die die Bundesrepublik Deutschland auf einem ‚mittleren Weg’ hielten – und schloss damit sowohl an seine international vergleichenden Analysen der Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik als auch an seine demokratietheoretischen Überlegungen an. Die Beiträge der Festschrift setzen sich mit dem Werk von Manfred G. Schmidt auseinander. Sie würdigen kritisch seine Verdienste, nehmen seine Befunden und Fragestellungen auf und führen sie in empirischen oder theoretisch-konzeptionellen Analysen weiter.

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Großstädte sind derzeit wieder zu Orten sozialer Bewegungen geworden. Mit Slogans wie „oben bleiben“ (Stuttgart) oder „Recht auf Stadt“ (Hamburg) artikuliert sich heute auf unterschiedliche Weise ein Protest, der auf sich verändernde urbane Realitäten Bezug nimmt und dabei eine breite mediale Resonanz findet. Gleichwohl werden oft nur bestimmte Formen der Organisation und des Protests als legitime soziale Bewegungen anerkannt. Andere werden als NIMBY, Not-in-my-backyard-Intitiativen, definiert und diskreditiert oder als Riots entpolitisiert. Es ist keineswegs ausgemacht, welche Initiativen und Bewegungen sich für ein „Recht auf Stadt“ im Sinne Lefebvres und damit für Aneignung und Umverteilung einsetzen, indem sie gegen die verbreitete stadtpolitische Konzentration auf Wettbewerb und Wachstum agieren, und welche möglicherweise gerade über ihr bürgerschaftliches Engagement ein (partizipativer) Teil einer neoliberalen Governance werden.

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Im empirischen Theorienvergleich geht es um die Frage, ob die Nachteile von Migrantenkindern im deutschen Schulsystem auf Diskriminierung beruhen oder ob sie alternativ unter besonderer Berücksichtigung der Migrationsgeschichte und von Sprachproblemen im Elternhaus als Spezialfall des Zusammenhangs von sozialer Herkunft und Bildungschancen erklärt werden können. Die Frage wird mithilfe von Daten der Berliner ELEMENT-Studie untersucht. Vor dem Hintergrund des Erklärungsansatzes von Boudon finden sich für das Berliner Schulsystem keine belastbaren Anzeichen dafür, dass Schulkinder mit Migrationshintergrund beim ersten Bildungsübergang sowie bei der Vergabe von Schulnoten und Bildungsempfehlung systematisch benachteiligt werden. Vielmehr können ihre relativen Nachteile hinreichend gut durch soziale Herkunft, Migrationsgeschichte und individuelle Ausgangsvoraussetzungen erklärt werden. Diese Befunde besagen allerdings nicht, dass in Einzelfällen Migrantenkinder möglicherweise diskriminiert werden, aber es gibt auch keine Belege dafür, dass ihre geringeren Bildungserfolge ursächlich eine Folge von Diskriminierung sind.

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Aus der Lebensverlaufsperspektive wird die intergenerationale Mobilität von Männern und Frauen in den Kohorten 1929-31, 1939-41 und 1949-51 untersucht. In welchem Umfang hat die Expansion des öffentlichen Dienstes Mobilitätschancen eröffnet? Inwieweit hat der öffentliche Dienst als Sonderstruktur im Gegensatz zur Privatwirtschaft seine Funktion als "Mobilitätskanal" ausgeweitet? Modifizieren für den öffentlichen Dienst charakteristische institutionelle Regelungen der Rekrutierung und Allokation von Arbeitskräften diese Funktion? Für empirische Analysen wurden Längsschnittdaten des Lebensverlaufsprojekts am Berliner Max-Planck-Institut für Bildungsforschung herangezogen. Zunehmende herkunftsbedingte und bildungsmäßige Ungleichheit bestimmen einen Großteil der Chancen intergenerationaler Mobilität. Die Ausdehnung der Staatsbeschäftigung hat dazu geführt, daß in der Kohortenabfolge vor allem die Berufsanfänger aufstiegen, die in der Lage waren, in den öffentlichen Dienst einzutreten. Das Nachholen beim Berufseinstieg verpaßter Aufstiege ist kaum möglich, und dies gelingt auch nicht durch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Für die Wahrscheinlichkeit intergenerationaler Aufstiege im Berufsverlauf gibt es keine sektorspezifischen Unterschiede. Staatsbeschäftigte unterliegen aufgrund der Besitzstandswahrung einem deutlich geringeren Abstiegsrisiko als privatwirtschaftlich Beschäftigte. Der Staatssektor hat seine Funktion als Aufstiegskanal für Berufsanfänger ausgeweitet und garantiert seinen langfristig Beschäftigten die erreichte Statuslage. Damit ist der öffentliche Dienst ein weiteres Strukturprinzip sozialer Ungleichheit.