64 resultados para medizinisch-pharmazeutische Betreuung
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Der Artikel fragt nach sozialpolitischen Aspekten der internationalen Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel in der Zwischenkriegszeit und deren Ausstrahlung in die Schweiz. Zunächst sind die Diskussionen auf internationaler Ebene Thema, wobei auf die Arbeit der Völkerbundkommission zur Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel und spezifischer auf eine Völkerbund-Enquête zur sozialen Reintegration von Prostituierten eingegangen wird. In dieser Enquête schlug die Völkerbundkommission Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Frauen der Unterschicht, zur medizinisch-fürsorgerischen Behandlung der Prostituierten und zur strafrechtlichen Verfolgung von organisierter Prostitution vor. Das Beispiel der Schweiz zeigt, inwiefern ein Land die sozialpolitischen Vorschläge aus den Völkerbunddiskussionen bezüglich Frauen- und Kinderhandel rezipierte. Der vom Völkerbund verfolgte Ansatz war in der Schweiz kaum anschlussfähig, weil einerseits die schweizerischen sozialpolitischen Diskussionen Familien priorisierten, so dass Frauen nicht unabhängig von ihrer Rolle in der Familie als unterstützungswürdig betrachtet wurden. Andererseits führten private Organisationen bereits einige der fürsorgerischen Tätigkeiten aus und wehrten sich gegen eine Verstaatlichung ihrer Aufgaben, die eine Säkularisierung und eine Beschneidung ihres Einflusses bedeutet hätte.
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In der Schweiz stellt die ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche im Schulalter seit rund 10 Jahren ein Thema von wachsender Bedeutung dar. Man findet unterdessen in den meisten Kantonen der Schweiz ein Angebot der Institution Schule oder weiterer Anbieter. Während sich in der Fachsprache im deutschen Sprachraum für solche Angebote vorwiegend der Begriff ganztägige Bildung und Betreuung eingebürgert hat, findet man in Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wie der EDK1 und der SODK2 insbesondere den Begriff Tagesstrukturen. Darunter wird «die Gesamtheit an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schule (im Bereich der Sonderpädagogik bis 20 Jahre) ausserhalb der Familie» verstanden (EDK & SODK 2008, p. 1). Um eine Form von Tagesstrukturen handelt es sich bei der Tagesschule. Bei einer solchen handelt es sich um eine Schule, die nebst dem regulären Unterricht in der Verantwortung der Schulleitung ein (Tagesschul-)Angebot an mehreren Tagen in der Woche anbietet. Die Kantone, die dem Harmos-Konkordat beigetreten sind, werden zu einem flächendeckenden Ausbau von Tagesstrukturen verpflichtet.
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Die Nutzung der sekundären Sozialisationsinstanz Schule durch die Kinder – wie sie darin zurechtkommen, in welcher Weise sie von ihr profitieren – hängt vom sozialen, kulturellen und ökonomischen Kapital der Familie ab. Bourdieu (1983) spricht hier von Habitus. Der Einfluss der sozialen Herkunft auf die schulischen Leistungen konnte in vielen Untersuchungen nachgewiesen werden (z.B. Coradi Vellacott 2007). Bereits bei Kindergarten- und Schuleintritt unterscheiden sich die Kinder in sprachlichen und mathematischen Kompetenzbereichen, insbesondere weil sie in ihren Familien unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten erfahren (Moser & Bayer, 2010). Schlechtere Startbedingungen durchziehen alle Lebensbereiche – in der Schule, im Wohnumfeld oder bei der Freizeitgestaltung an weiteren institutionellen Bildungsorten. Es stellt sich die Frage, ob es dem Bildungssystem gelingt, diese Unterschiede zu kompensieren. Verschiedene Studien zeigen, dass es der Schule nicht im erhofften Umfang gelingt, die primären Disparitäten zu kompensieren. Damit dies besser gelingen kann, müssen sich die Bildungsinstitutionen und die Familie zu Beginn des 21. Jahrhunderts an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Damit sie auch in der Zukunft ihrer Kernaufgabe – Kinder auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens zu unterstützen – gerecht werden können. Der Tagesschule in der Schweiz werden in der erziehungswissenschaftlichen Literatur verbreitet pädagogische Möglichkeiten eingeräumt, die dargestellte Situation im Bildungssystem zu verbessern (Holtappels, 2006). Die Tagesschule soll ermöglichen, weg von einer reinen Unterrichtsschule hin zu einer Schule als Erfahrungs- und Lebensraum zu kommen. In einer solchen Schule sollen – nebst der Förderung von kognitiven Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler (Schulleistung) – eine individuelle Förderung, soziales Lernen sowie insbesondere eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem im Fokus stehen (Herzog, 2009). Im Hinblick auf Letzteres erhofft man sich durch eine ganztägige Bildung und Betreuung eine kompensatorische Wirkung hinsichtlich sozialer Disparitäten. Ganztägige Bildung und Betreuung für Schulkinder kann in Form einer Tagesschule oder mit Blockzeitenunterricht und zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten an oder ergänzend zur Schule realisiert werden. Unter einer Tagesschule versteht man heute in der Schweiz überwiegend eine schulische Institution mit einem den ganzen Tag abdeckenden Angebot. Sie setzt sich aus dem Unterricht und (Tagesschul-)Angeboten wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freiem Spiel, geleiteten Sequenzen und Kursen u.a. zusammen. Teilweise verschmelzen die beiden Teile im Schultag (Schüpbach, 2010).
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Ziel des Projekts "Lernen im Praktikum" (vgl. Hascher & Moser, 1999; Moser & Hascher, 2000) war, die Lernprozesse im Praktikum während der Ausbildung am Sekundarlehramt der Universität Bern differenzieren und erklären zu können. Ein zentrales, wenn auch nicht überraschendes Ergebnis dabei war, dass die Betreuung durch die Praktikumslehrer/innen für die Lernprozesse von Studierenden sehr wichtig ist. Im nachfolgenden Beitrag werden nun die Rollen der Praktikumslehr- Personen und ihre Unterstützungsformen näher beleuchtet. Dazu wird sowohl auf die quantitative als auch die qualitative Studie, sowohl auf die Sicht der Studierenden als auch auf die Perspektive der Praktikumsleiter/innen Bezug genommen. Ebenso werden schwierige Aspekte der Betreuung im Praktikum diskutiert.
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Dieses Projekt war eine Fortsetzung der Zusammenarbeit der Lehrpersonen in den Fächern Mathematik und Physik in der 7A Klasse, 11. Schulstufe. Es ging vor allem darum, das „Kasterldenken, zu überwinden“, bzw. den Wissenstransfer zwischen den beiden Fächern zu schaffen. Gründe für die Schwierigkeiten beim Erreichen dieses Zieles dürften in den vergangenen beiden Jahren darin gelegen sein, dass die Projektarbeit in die Leistungsbeurteilung mit einbezogen worden war und dass seitens der Lehrer/innen die Anforderungen an die Schüler/innen viel zu hoch angesetzt waren. Die Begleitung und Betreuung durch Universitätsprofessorin Tina Hascher und zwei Diplomand/innen brachte eine neue Außensicht herein. Der entscheidende Schlüssel zur Veränderung der Situation bestand darin, dass durch die Beistellung der neuesten Literatur und der Beachtung der dort angeführten Rahmenbedingungen der Wissenstransfer bei einem Großteil der Schüler/innen gelang.
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Mit der stetigen Zunahme an bariatrisch operierten Patienten wird die langfristige Nachsorge dieser Patientengruppe zu einer Herausforderung. Bariatrische Patienten bedürfen einer regelmäßigen und lebenslangen Nachkontrolle, damit die erzielten Erfolge nachhaltig positiv beeinflusst zu werden. Deswegen soll die Nachbetreuung von bariatrisch operierten Patienten in der ersten Phase von einem multidisziplinären Team übernommen werden, was bei stabiler Situation und unter Berücksichtigung einiger grundsätzlichen Überlegungen in der Betreuung der postbariatrischen Patienten auch durch niedergelassene Ärzte außerhalb eines Kompetenzzentrums durchgeführt werden können.
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Der Beitrag widmet sich dem durch technologische Entwicklungen herausgeforderten schweizerischen Gesundheitsrecht. Am Beispiel der seltenen Krankheiten wird aufgezeigt, dass das geltende Recht der medizinisch-technischen Realität hinterherhinkt und den Bedürfnissen von Menschen mit seltenen Krankheiten nur unzureichend gerecht wird. Es gilt abzuwarten, ob die demnächst vom BAG vorzulegende nationale Strategie für seltene Krankheiten den Betroffenen zu einem rechtsgleichen und transparenten Zugang zum Gesundheitswesen verhilft.
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Die Patientenautonomie, als das Recht der Betroffenen frei über Eingriffe in ihren Körper zu entscheiden, bildet die oberste Richtschnur für das ärztliche Handeln. Der mündige und selbstbestimmte Patient gilt heute als Selbstverständlichkeit. Selbstbestimmtes Handeln in medizinischen Angelegenheiten ist aber nicht allen Menschen möglich. Die Gruppe der urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten bedarf in diesem Zusammenhang einer gesonderten Betrachtung. Ihren Patientenrechten ist der vorliegende Beitrag gewidmet. Nach einer Einführung zu den Patientenrechten im Allgemeinen sowie ihren rechtlichen Grundlagen im schweizerischen Recht, erläutern Ausführungen zur Urteilsfähigkeit deren Funktion als Schlüssel zu den persönlichkeitsbezogenen Patientenrechten. Vertieft werden die Besonderheiten sowie die Heterogenität der Gruppe der urteilsunfähigen Patienten und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Vertretung und die Ausgestaltung ihrer Rechte besprochen. In der Folge wird auf die im Zentrum des vorliegenden Beitrags stehenden Veto- und Partizipationsrechte Urteilsunfähiger eingegangen. In einem zweiten Teil werden medizinrechtliche Spezialgesetze des Bundes auf Regelungen zu Partizipations- und Vetorechten Urteilsunfähiger hin untersucht. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für die Patientenrechte werden zudem das revidierte Vormund-schaftsrecht sowie der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Humanforschung, die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates und die Leitlinien der Internationalen Harmonisierungskonferenz bei dieser Untersuchung mit berücksichtigt. Der Abschluss des vorliegenden Beitrages bildet eine Analyse der in den untersuchten nationalen und internationalen Normen gefundenen Veto- und Partizipationsrechten urteilsunfähiger Patienten
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Der stationäre Klinikaufenthalt von Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen ist häufig ein unverzichtbarer Teil in der Behandlungskette von Suchterkrankungen. Es werden die verschiedenen Phasen der Behandlung, deren Therapieelemente sowie Vor- und Nachteile eines stationären Aufenthalts diskutiert. Anhand der Klinik Südhang, welche Patienten und Patientinnen mit einer Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit stationär behandelt, zeigt sich die Bedeutung eines individualisierten Therapieangebots je nach Entzugs- und Entwöhnungsphase. Um Patienten mit einer Abhängigkeitserkrankung einen erfolgreichen Entzug, bzw. Entwöhnung zu gewährleisten, ist eine interdisziplinäre Betreuung und Nachsorge essentiell.
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The prophylactic (risk-reducing) mastectomy is a world-wide recognized method for specifically treating the increased breast cancer risk in patients showing a BRCA1 and/or BRCA2 mutation as well as other patient groups at increased breast cancer risk. This option should be offered to all patients having the pertinent risk profile. Breast reconstruction is an integral part of the risk-reducing mastectomy procedure and all possible methods of breast reconstruction, especially autologous tissue reconstruction should be offered to all patients having a medical indication and desiring this surgical treatment. These patients are best managed in certified Breast Care Centres where the different medical and surgical specialists can address interdisciplinary all aspects of genetic counselling, preoperative counselling, mastectomy and reconstructive techniques as well as the necessary postoperative surveillance.
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Choroidal metastasis represents the most common type of intraocular malignancy and preferably involves the posterior uveal tract. Breast and lung cancer - known or so far undiagnosed - are most frequently identified as the underlying tumor disease. The majority of patients diagnosed with uveal metastasis have additional metastatic manifestations elsewhere, so re-staging before treatment is recommended. The importance of a multidisciplinary approach is obvious. Early diagnosis and timely initiation of treatment are mandatory in case of vision-threatening situations. External beam radiation remains the therapy of choice. Overall survival of patients with uveal metastasis is limited, averaging six to twelve months. The other eye is frequently enough affected as well, justifying regular ophthalmologic follow-up during the further course of the disease.
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Zusammenfassung Die Betreuung geriatrischer Patientinnen und Patienten setzt, nebst einer entsprechenden Haltung, fundierte Kenntnisse in Diagnostik und Behandlung praktisch aller medizinischen Fachgebiete voraus. Daher ist es wichtig, dass die Kompetenz von Studierenden der Humanmedizin im Bereich Geriatrie entsprechend gefördert wird. Bis heute hat jedoch die studentische Ausbildung im Fach Geriatrie an vielen europäischen Universitäten einen unklaren oder untergeordneten Stellenwert. Als ersten Schritt zur Förderung der Lehre in der Geriatrie hat die Europäische Facharztvereinigung Geriatrie (UEMS-GMS) in einem Delphi-Prozess einen Lernzielkatalog entwickelt. Dieser Katalog enthält die Mindestanforderungen mit spezifischen Lernzielen (Wissen, Fertigkeiten und Haltungen), welche die Studierenden der Humanmedizin bezüglich Geriatrie bis zum Abschluss des Medizinstudiums erwerben sollen. Zur Förderung der Implementierung dieses neuen, kompetenzbasierten Lernzielkatalogs an den deutschsprachigen Universitäten wurde eine an den Sprachgebrauch des „DACH-Raums“ (Deutschland, Österreich und Schweiz) angepasste deutsche Version erstellt. Im vorliegenden Beitrag wird diese Übersetzung vorgestellt. Die Fachgesellschaften für Geriatrie aus Deutschland, Österreich und der Schweiz empfehlen den medizinischen Fakultäten der jeweiligen Länder, diesen Katalog umzusetzen.
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Bindungen und Beziehungen sind für den Menschen als soziales Wesen elementar. Bereits die ersten zwischenmenschlichen Kontakte beeinflussen die Entwicklung von Persönlichkeit und Vertrauen. Sind daher Kleinkinder, die in einer Tagesstätte oder einem Heim betreut werden, in ihrer Bindungssicherheit gefährdet? Dieser Band stellt die Grundlagen der Bindungstheorie und Ursachen von Bindungsstörungen dar und untersucht, welchen Einfluss außerfamiliäre Betreuung auf die Bindungssicherheit von Kindern hat. Aus dem Inhalt: - Grundlagen der Bindungstheorie nach Bowlby und Ainsworth - Frühkindliche Bindungsmuster - Bindungsstörungen bei Kindern - Prävalenz und Komorbiditäten von Bindungsstörung - Tagesbetreuung von unter Dreijährigen - Lebenswelt Heim