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Schon vor über fünfzig Jahren kamen die ersten tibetischen Migrantinnen und Migranten in die Schweiz. Einige Studien widmeten sich dem Prozess, wie diese erste Generation ihre kulturellen und religiösen Traditionen fortführte und sich zugleich den Erwartungen und Bedingungen der Aufnahmegesellschaft anpasste. Die vorliegende Studie schliesst daran nun mit der aktuellen Frage an, wie die zweite Generation der Tibeter in der Schweiz ihre tibetische Herkunft wie auch ihren Bezug zum Buddhismus auffasst und gestaltet. Wie verändert sich die individuelle Religiosität bei den Tibetern in der Schweiz angesichts des Generationenwechsels und der umgreifenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse, namentlich der religiösen Pluralisierung, der Individualisierung und der wieder erstarkenden religiösen Identitätspolitik im Zeitalter der Globalisierung -

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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.

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Bei der Untersuchung der Frage, wie die polymorphe Krankheit Aids in der Literatur und im Film dargestellt wird, zeigt sich, dass die Hautläsionen des Kaposi Sarkoms ein stets wiederkehrendes Bild sind. Der Krankheitskomplex Aids wird unter dem Bild des Kaposi Sarkoms subsumiert. Ausgangspunkt der Analyse ist die Frage, wie die bildlichen Strategien der Darstellung von Aids bzw. des Kaposi Sarkoms in kulturelle Kontexte eingebettet werden. In meinem Beitrag stelle ich insbesondere drei Thesen vor: 1. Bilder vermitteln Wissen: In den frühen Aids-Darstellungen werden die Läsionen mit Referenz auf den medizinischen Diskurs ausführlich erklärt. Später erscheinen sie nur noch als kurzes Bild oder knapper Hinweis. Das Kaposi Sarkom wird zum bildhaften Wissenskürzel. Diese ‚Verkürzelung‘ wird allerdings in neueren Darstellungen wieder infrage gestellt. 2. Bilder erzeugen Sinn: Das Bild des Kaposi Sarkoms erscheint zugleich im Kontext unterschiedlicher Sinngebungsverfahren. Diese schliessen an Diskurse ausserhalb der Medizin an und geben den Läsionen weitere, über die Medizin hinausgehende Bedeutungen. So markieren sie z.B. als ‚Kainsmale‘ sittliche Verfehlung oder machen als ‚Wundmale Christi‘ das Leiden zugänglich. 3. Bilder schaffen Akzeptanz: Die Darstellungen verfolgen nicht selten das Ziel, die Kranken oder die Krankheit akzeptabel zu machen. Je nach Zielpublikum bedienen sie sich dafür unterschiedlicher Strategien. Da das Kaposi Sarkom in einigen Todesszenen verschwindet, geht es zugleich um die Frage, welche Bilder in welchen Kontexten zumutbar sind und wo die Grenzen des Akzeptablen liegen. Die Untersuchung greift auf Luhmanns Theorie der Ausdifferenzierung sozialer Systeme und Foucaults Diskurstheorie zurück: Text- bzw. bild-text-generierende Systeme (z.B. Literatur und Film) eignen sich Material aus anderen Systemen (z.B. Medizin) an und transformieren dieses gattungsspezifisch. Detailliert können diese Transformationen in den Einzeldarstellungen mit einem diskursanalytischem Ansatz untersucht werden. Texte und Bilder reagieren zudem auf Erwartungshorizonte und verändern diese, was sich mit Hilfe der Rezeptionstheorie beschreiben lässt.

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Schulen sollen Kindern und Jugendlichen optimale Lern- und Lebenswelten eröffnen. Daher wird in Theorie und Praxis der heutigen Schulpädagogik wieder mehr Gewicht auf positive Werte wie Wohlbefinden und Freude in der Schule gelegt. Der Band versammelt Arbeiten aus der Pädagogik und der Pädagogischen Psychologie, die zu einem besseren Verständnis solcher Aspekte des Schulalltags beitragen. Auf der Basis empirischer Forschungen, theoretisch fundiert und dennoch allgemeinverständlich diskutieren namhafte AutorInnen zentrale Bedingungen und Funktionen positiver Emotionen und des Wohlbefindens in der Schule. Ein wesentlicher Aspekt des Buches besteht in den vielen Anregungen an die Adresse der SchulpraktikerInnen: Was können Lehrpersonen dazu beitragen, dass sich Wohlbefinden in der Schule und Lernen bzw. Leisten vereinbaren lassen oder dass sie sich zumindest nicht ausschließen?

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Das internationale Handelsrecht im Rahmen der WTO könnte zur Eindämmung dieser Tendenzen dienen - An der unlängst in Bern durchgeführten Tagung «Trade Governance in the Digital Age» wurden unter anderem die neuen künstlichen Grenzen im Internet thematisiert. Die Autorin gibt einige Eindrücke über die diskutierten Fragestellungen wieder.

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1944/1945 wurde in Cham-Hagendorn eine Wassermühle ausgegraben, die dank ihrer aussergewöhnlich guten Holzerhaltung seit langem einen prominenten Platz in der Forschung einnimmt. 2003 und 2004 konnte die Kantonsarchäologie Zug den Platz erneut archäologisch untersuchen. Dabei wurden nicht nur weitere Reste der Wassermühle, sondern auch Spuren älterer und jüngerer Anlagen geborgen: eine ältere und eine jüngere Schmiedewerkstatt (Horizont 1a/Horizont 3) sowie ein zweiphasiges Heiligtum (Horizonte 1a/1b). All diese Anlagen lassen sich nun in das in den neuen Grabungen erkannte stratigraphische Gerüst einhängen (s. Beil. 2). Dank der Holzerhaltung können die meisten Phasen dendrochronologisch datiert werden (s. Abb. 4.1/1a): Horizont 1a mit Schlagdaten zwischen 162(?)/173 und 200 n. Chr., Horizont 1b um 215/218 n. Chr. und Horizont 2 um 231 n. Chr. Ferner konnten in den neuen Grabungen Proben für mikromorphologische und archäobotanische Untersuchungen entnommen werden (Kap. 2.2; 3.11). In der vorliegenden Publikation werden der Befund und die Baustrukturen vorgelegt, (Kap. 2), desgleichen sämtliche stratifizierten Funde und eine umfassende Auswahl der 1944/1945 geborgenen Funde (Kap. 3). Dank anpassender Fragmente, sog. Passscherben, lassen sich diese zum Teil nachträglich in die Schichtenabfolge einbinden. Die mikromorphologischen und die archäobotanischen Untersuchungen (Kap. 2.2; 3.11) zeigen, dass der Fundplatz in römischer Zeit inmitten einer stark vom Wald und dem Fluss Lorze geprägten Landschaft lag. In unmittelbarer Nähe können weder eine Siedlung noch einzelne Wohnbauten gelegen haben. Die demnach nur gewerblich und sakral genutzten Anlagen standen an einem Bach, der vermutlich mit jenem Bach identisch ist, der noch heute das Groppenmoos entwässert und bei Cham-Hagendorn in die Lorze mündet (s. Abb. 2.4/1). Der antike Bach führte wiederholt Hochwasser ─ insgesamt sind fünf grössere Überschwemmungsphasen auszumachen (Kap. 2.2; 2.4). Wohl anlässlich eines Seehochstandes durch ein Überschwappen der Lorze in den Bach ausgelöst, müssen diese Überschwemmungen eine enorme Gewalt entwickelt haben, der die einzelnen Anlagen zum Opfer fielen. Wie die Untersuchung der Siedlungslandschaft römischer Zeit rund um den Zugersee wahrscheinlich macht (Kap. 6 mit Abb. 6.2/2), dürften die Anlagen von Cham-Hagendorn zu einer in Cham-Heiligkreuz vermuteten Villa gehören, einem von fünf grösseren Landgütern in diesem Gebiet. Hinweise auf Vorgängeranlagen fehlen, mit denen die vereinzelten Funde des 1. Jh. n. Chr. (Kap. 4.5) in Verbindung gebracht werden könnten. Diese dürften eher von einer der Überschwemmungen bachaufwärts weggerissen und nach Cham-Hagendorn eingeschwemmt worden sein. Die Nutzung des Fundplatzes (Horizont 1a; s. Beil. 6) setzte um 170 n. Chr. mit einer Schmiedewerkstatt ein (Kap. 2.5.1). Der Fundanfall, insbesondere die Schmiedeschlacken (Kap. 3.9) belegen, dass hier nur hin und wieder Geräte hergestellt und repariert wurden (Kap. 5.2). Diese Werkstatt war vermutlich schon aufgelassen und dem Verfall preisgegeben, als man 200 n. Chr. (Kap. 4.2.4) auf einer Insel zwischen dem Bach und einem Lorzearm ein Heiligtum errichtete (Kap. 5.3). Beleg für den sakralen Status dieser Insel ist in erster Linie mindestens ein eigens gepflanzter Pfirsichbaum, nachgewiesen mit Pollen, einem Holz und über 400 Pfirsichsteinen (Kap. 3.11). Die im Bach verlaufende Grenze zwischen dem sakralen Platz und der profanen Umgebung markierte man zusätzlich mit einer Pfahlreihe (Kap. 2.5.3). In diese war ein schmaler Langbau integriert (Kap. 2.5.2), der an die oft an Temenosmauern antiker Heiligtümer angebauten Portiken erinnert und wohl auch die gleiche Funktion wie diese gehabt hatte, nämlich das Aufbewahren von Weihegaben und Kultgerät (Kap. 5.3). Das reiche Fundmaterial, das sich in den Schichten der ersten Überschwemmung fand (s. Abb. 5./5), die um 205/210 n. Chr. dieses Heiligtum zerstört hatte, insbesondere die zahlreiche Keramik (Kap. 3.2.4), und die zum Teil auffallend wertvollen Kleinfunde (Kap. 3.3.3), dürften zum grössten Teil einst in diesem Langbau untergebracht gewesen sein. Ein als Glockenklöppel interpretiertes, stratifiziertes Objekt spricht dafür, dass die fünf grossen, 1944/1945 als Stapel aufgefundenen Eisenglocken vielleicht auch dem Heiligtum zuzuweisen sind (Kap. 3.4). In diesen Kontext passen zudem die überdurchschnittlich häufig kalzinierten Tierknochen (Kap. 3.10). Nach der Überschwemmung befestigte man für 215 n. Chr. (Kap. 4.2.4) das unterspülte Bachufer mit einer Uferverbauung (Kap. 2.6.1). Mit dem Bau eines weiteren, im Bach stehenden Langbaus (Kap. 2.6.2) stellte man 218 n. Chr. das Heiligtum auf der Insel in ähnlicher Form wieder her (Horizont 1b; s. Beil. 7). Von der Pfahlreihe, die wiederum die sakrale Insel von der profanen Umgebung abgrenzte, blieben indes nur wenige Pfähle erhalten. Dennoch ist der sakrale Charakter der Anlage gesichert. Ausser dem immer noch blühenden Pfirsichbaum ist es ein vor dem Langbau aufgestelltes Ensemble von mindestens 23 Terrakottafigurinen (s. Abb. 3.6/1), elf Veneres, zehn Matres, einem Jugendlichen in Kapuzenmantel und einem kindlichen Risus (Kap. 3.6; s. auch Kap. 2.6.3). In den Sedimenten der zweiten Überschwemmung, der diese Anlage um 225/230 n. Chr. zum Opfer gefallen war, fanden sich wiederum zahlreiche Keramikgefässe (Kap. 3.2.4) und zum Teil wertvolle Kleinfunde wie eine Glasperle mit Goldfolie (Kap. 3.8.2) und eine Fibel aus Silber (Kap. 3.3.3), die wohl ursprünglich im Langbau untergebracht waren (Kap. 5.3.2 mit Abb. 5/7). Weitere Funde mit sicherem oder möglichem sakralem Charakter finden sich unter den 1944/1945 geborgenen Funden (s. Abb. 5/8), etwa ein silberner Fingerring mit Merkurinschrift, ein silberner Lunula-Anhänger, eine silberne Kasserolle (Kap. 3.3.3), eine Glasflasche mit Schlangenfadenauflage (Kap. 3.8.2) und einige Bergkristalle (Kap. 3.8.4). Im Bereich der Terrakotten kamen ferner mehrere Münzen (Kap. 3.7) zum Vorschein, die vielleicht dort niedergelegt worden waren. Nach der zweiten Überschwemmung errichtete man um 231 n. Chr. am Bach eine Wassermühle (Horizont 2; Kap. 2.7; Beil. 8; Abb. 2.7/49). Ob das Heiligtum auf der Insel wieder aufgebaut oder aufgelassen wurde, muss mangels Hinweisen offen bleiben. Für den abgehobenen Zuflusskanal der Wassermühle verwendete man mehrere stehen gebliebene Pfähle der vorangegangenen Anlagen der Horizonte 1a und 1b. Obwohl die Wassermühle den 28 jährlichen Überschwemmungshorizonten (Kap. 2.2) und den Funden (Kap. 4.3.2; 4.4.4; 45) zufolge nur bis um 260 n. Chr., während gut einer Generation, bestand, musste sie mindestens zweimal erneuert werden – nachgewiesen sind drei Wasserräder, drei Mühlsteinpaare und vermutlich drei Podeste, auf denen jeweils das Mahlwerk ruhte. Grund für diese Umbauten war wohl der weiche, instabile Untergrund, der zu Verschiebungen geführt hatte, so dass das Zusammenspiel von Wellbaum bzw. Sternnabe und Übersetzungsrad nicht mehr funktionierte und das ganze System zerbrach. Die Analyse von Pollen aus dem Gehhorizont hat als Mahlgut Getreide vom Weizentyp nachgewiesen (Kap. 3.11.4). Das Abzeichen eines Benefiziariers (Kap. 3.3.2 mit Abb. 3.3/23,B71) könnte dafür sprechen, dass das verarbeitete Getreide zumindest zum Teil für das römische Militär bestimmt war (s. auch Kap. 6.2.3). Ein im Horizont 2 gefundener Schreibgriffel und weitere stili sowie eine Waage für das Wägen bis zu 35-40 kg schweren Waren aus dem Fundbestand von 1944/1945 könnten davon zeugen, dass das Getreide zu wägen und zu registrieren war (Kap. 3.4.2). Kurz nach 260 n. Chr. fiel die Wassermühle einem weiteren Hochwasser zum Opfer. Für den folgenden Horizont 3 (Beil. 9) brachte man einen Kiesboden ein und errichtete ein kleines Gebäude (Kap. 2.8). Hier war wohl wiederum eine Schmiede untergebracht, wie die zahlreichen Kalottenschlacken belegen (Kap. 3.9), die im Umfeld der kleinen Baus zum Vorschein kamen. Aufgrund der Funde (Kap. 4.4.4; 4.5) kann diese Werkstatt nur kurze Zeit bestanden haben, höchstens bis um 270 n. Chr., bevor sie einem weiteren Hochwasser zum Opfer fiel. Von der jüngsten Anlage, die wohl noch in römische Zeit datiert (Horizont 4; Beil. 10), war lediglich eine Konstruktion aus grossen Steinplatten zu fassen (Kap. 2.9.1). Wozu sie diente, muss offen bleiben. Auch der geringe Fundanfall spricht dafür, dass die Nutzung des Platzes, zumindest für die römische Zeit, allmählich ein Ende fand (Kap. 4.5). Zu den jüngsten Strukturen gehören mehrere Gruben (Kap. 2.9.2), die vielleicht der Lehmentnahme dienten. Mangels Funden bleibt ihre Datierung indes ungewiss. Insbesondere wissen wir nicht, ob sie noch in römische Zeit datieren oder jünger sind. Spätestens mit der fünften Überschwemmung, die zur endgültigen Verlandung führte und wohl schon in die frühe Neuzeit zu setzen ist, wurde der Platz aufgelassen und erst mit dem Bau der bestehenden Fensterfabrik Baumgartner wieder besetzt.

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Selbstbestimmung ist in aller Munde und wird zunehmend zum Schlüsselbegriff der Persönlichkeit und deren letztlich auch rechtlich zu schützenden Entfaltung. Entsprechend gross ist ihre Bedeutung einerseits im Zusammenhang mit der Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Anderseits soll sie aber auch nach Möglichkeit bis ins hohe Alter erhalten bleiben. Letzteres zeigt nicht zuletzt der neue Erwachsenenschutz, der auf den 1. 1. 2013 in Kraft tritt und mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung die Eigenvorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit deutlich stärken will. Was die Voraussetzungen der Selbstbestimmung sind oder sein sollen, die nicht nur zur rechtlich abgesicherten Lebensgestaltung führt, sondern auch zu rechtlicher Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns, erforderten sie schon immer ein Zusammengehen der Rechtswissenschaften mit der Psychologie, Gerontologie und Psychiatrie. Letztere haben in den letzten Jahrzehnten viel zu einem besseren Verständnis der selbstbestimmten Persönlichkeit beigetragen. Dies ist Anlass genug, immer wieder zu prüfen, was unter dem vernunftgemässen Handeln im Sinne von nArt. 16 ZGB sinnvollerweise zu verstehen ist und wie es sich damit insbesondere im Kindes- und Jugendalter einerseits und bei Hochaltrigen anderseits verhält.

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Auch der Lebenslauf unterliegt einem gesellschaftlichen Wandel. Übergänge zwischen Phasen bergen Unsicherheiten in sich. > Ist die Gestaltung des eigenen Lebenslaufs anspruchsvoller geworden? Transitionen (Übergange) sind abhängig von: 1. Gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, alters- und zeitspezifischen Erwartungen (z.B. Pensionierung) 2. Menschen unterscheiden sich stark, wie sie Übergange in ihrem Lebenslauf bewältigen 3. Individuellen körperlichen, psychischen, sozialen Ansprüchen, Möglichkeiten und Ressourcen > Wie hat sich das verändert in den letzten Jahren und Jahrzehnten in ihrem Leben? Gewinne und Verluste in der zweiten Lebenshälfte: > Wie bewerten Sie Ihre zweite Lebenshälfte im Hinblick auf Gewinne und Verluste? Zeit heilt Wunden, doch Zeit allein genügt nicht – es braucht auch Eigeninitiative! > Wie gelang es mir, mich selber nach Übergängen/Krisen wieder aufzufangen? > Gelang es mir, jemanden aus meinem Umfeld bei einem Übergang zu unterstützen? Resilienz (Widerstandsfähigkeit) – stark durchs Leben 1. Soziale Kontakte aufbauen und erhalten (Familie, Freunde, Kirche etc.). 2. Krisen nicht als unüberwindliches Problem betrachten. 3. Realistische Ziele setzen. 4. Die Opferrolle verlassen, aktiv werden. 5. An die eigene Kompetenz glauben. 6. Eine Langzeitperspektive einnehmen. 7. Für sich selbst sorgen. > Welche Punkte sind einfach, welche eher schwierig umzusetzen? Schlüsselqualifikationen für die Bewältigung von biografischen Übergängen: • Selbstverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit • Zielstrebigkeit, Wille, Ausdauer • Sinnvolle Betätigung, Kreativität • Optimismus und Zuversicht – Humor Selbstverantwortlichkeit ist bis ins hohe Alter lernbar und ver-lernbar. Die Umgebung kann Selbstverantwortlichkeit fördern oder verwehren. Zielstrebigkeit und die eigenen Standards: > Hartnäckig verfolgen oder flexibel anpassen? Was ist besser? Kreativität / Schaffenskraft: • Offen, staunend • Denken im „sowohl – als auch“, aushalten, wenn etwas mehrdeutig ist • Hingabe, Fleiss, Frustrationstoleranz, Beharrlichkeit Erfolgreich, weil • Überzeugt, das Richtige zu tun • Selbstwirksam: der Glaube an sich und daran, dass man „es“ kann • Eigene Standards: Geduld, Ausdauer, Fleiss > In welchen Punkten bin ich mit zunehmendem Alter stärker geworden?

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Im Russischen Reich bildete sich ab den 1860er Jahren im Untergrund eine radikale Gegenelite heraus, welche die bisher geltenden Autoritäten, Konventionen und Werte in Frage stellte und durch etwas Besseres ersetzen wollte. In diesen Netzwerken fanden vor allem junge Menschen aus dem europäischen Teil des Russischen Reiches zusammen. Nationale Identitäten schienen sekundär. Russisch diente als Verständigungssprache. Entscheidend für die Aufnahme in diese Gegengesellschaft war einerseits die „persönliche Qualifikation“, andererseits eine gewisse schulische Bildung. Die verschiedensten radikalen Netzwerke können als Gesamtheit mit dem Begriff radikales Milieu gefasst werden. Dabei lehne ich mich an den Milieubegriff des Soziologen M. Rainer Lepsius an. Dieser definierte Milieus als „soziale Einheiten, die durch eine Koinzidenz mehrerer Strukturdimensionen […] gebildet werden.“ (Demokratie in Deutschland, 1993, 38). Die Strukturdimensionen des radikalen Milieus in Russland von den 1860er Jahren bis 1917 waren: a) Intellektuelle, meist „privilegierte“, städtische Mitglieder, b) Organisation in Zirkeln, c) eine Identität als Gegengesellschaft mit Gegenwerten, die eine Gegenrealität aufbaute sowie d) die Zugehörigkeit durch Kooptation. Obwohl sie den autokratischen Staat ablehnten, organisierten sich die Radikalen aber im imperialen Raum; ihre soziale Zusammensetzung spiegelte mit bestimmten Einschränkungen die ethnische und soziale Pluralität des Gesamtreiches wieder. In ihren autobiographischen Texten deuteten sich die Radikalen als „imperiale Gegenelite“. Dabei lässt sich auch ein Gefälle zwischen Zentrum und Peripherie feststellen: Die führenden Zirkel befanden sich meist in den grossen Städten des Reiches wie St. Petersburg, Moskau und Kiew oder im Exil und waren von dort aus gegenüber den Sympathisanten in den Provinzstädten oder gegenüber den Verbannten in Sibirien bei der Setzung interner Diskurse wegweisend.

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Das literarische Werk, die amtlichen Tätigkeiten, das pfarrerliche, pädagogische und politische Engagement des Schweizer Schriftstellers Jeremias Gotthelf (Albert Bitzius, 1797–1854) sind in den vergangenen Jahren wieder in das Zentrum der literaturwissenschaftlichen Forschung gerückt. Seit 2004 erarbeiten Barbara Mahlmann-Bauer und Christian von Zimmermann mit einem Editionsteam die neue Historisch-kritische Gesamtausgabe der Werke und Briefe. Innerhalb von 10 Jahren sind nicht allein die ersten, umfassend kommentierten Editionsbände zu den Predigten des Pfarrers, zur politischen und volkspädagogischen Publizistik entstanden, sondern vielfältige neue Blicke auch auf das erzählerische Werk gerichtet worden. Der vorliegende Band trägt vor diesem Forschungshintergrund neue Studien zu Leben und Werk von Jeremias Gotthelf zusammen. Die in der Kommentierungsarbeit erschlossenen theologischen, kirchlichen, schulgeschichtlichen, politischen und literarischen Kontexte werden für neue Schlaglichter auf das Gesamtwerk und die exemplarische Analyse bekannter Einzeltexte wie Leiden und Freuden eines Schulmeisters, Die schwarze Spinne, Das Erdbeeri Mareili oder Die Frau Pfarrerin genutzt.

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Die rechtliche Stellung des behinderten Kindes wird durch seine besondere Schutzwürdigkeit gekennzeichnet: In erster Linie ist es Kind und braucht wie alle Kinder Fürsorge, Liebe und Beistand, um sich entwickeln und entfalten zu können. Gleichzeitig haben jedoch die unterschiedlichen Formen von Behinderungen spezifische Auswirkungen auf die Lebensgestaltung behinderter Kinder und ihrer Angehörigen. Zudem stellen sich diesen Kindern und ihren Familien während des langen Lebensabschnittes der „Kindheit“ und darüber hinaus immer wieder neue, bis heute nur unzureichend beantwortete (Rechts-)Fragen. Ziel des vorliegenden Sammelbandes ist die ganzheitliche Darstellung der rechtlichen Situation des behinderten Kindes im schweizerischen Recht. Die Autorinnen und Autoren untersuchen die Rechtsposition des behinderten Kindes in zentralen Rechtsgebieten wie dem Verfassungs-, Zivil-, Verfahrens-, Straf-, Völker-, Sozialversicherungs- sowie dem Schul- und Ausbildungsrecht. Zudem werden Spezialfragen von grosser Aktualität wie die Sterbehilfe, Sexualität, bauliche Benachteiligung behinderter Menschen und medizinische Forschung mit und für behinderte Kinder diskutiert. Dem Ganzen vorangestellt ist eine kurze medizinische Einführung und Begriffsbestimmung zu den verschiedenen Formen und Ursachen von Behinderungen im Kindesalter.

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Eine Person erleidet bei einem Unfall schwere Hirnschädigungen und ist fortan kaum mehr wieder zu erkennen. Sie leidet an Erinnerungslücken und ihre Persönlichkeit hat sich durch den Vorfall schwerwiegend verändert. Diese Veränderung ist so ausgeprägt, dass ihre Freunde sie als "anderen Menschen" bezeichnen. Ist diese Beschreibung zutreffend? Wie können wir wissen, ob sich die alte Person bloss verändert hat, oder ob die alte Person aufgehört hat zu existieren und wirklich eine neue Person entstanden ist? Dies ist das Problem der personalen Identität. Das Problem ist nicht bloss ein Ausnahmephänomen, sondern zeigt sich in zahlreichen weiteren Situationen, beispielsweise bei Fällen dissoziativer Identitätsstörung, schweren Alzheimererkrankungen und nach gewissen neurochirurgischen Eingriffen. In dieser Dissertation wird die Relevanz des Problems der personalen Identität für das Strafrecht untersucht. Anhand von Fallbeispielen, Gerichtsentscheiden und der philosophischen Literatur zur personalen Identität wird eine strafrechtliche Lösung erarbeitet, die auf verschiedene Problemfälle im Bereich der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnung, der strafrechtlichen Irrtümer, der Patientenverfügung und auf weitere Problemkonstellationen anwendbar ist. Dabei wird das schweizerische Strafrecht und Strafprozessrecht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Lösung impliziert, dass in bestimmten besonders schwierigen Zweifelsfällen der personalen Identität der Angeschuldigte gemäss dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen werden muss.

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Reflexe, Radio SRF2Kultur Interview, Dagmar Walser, 31. Oktober 2014 Ausgangslage: Es häufen sich derzeit die Umbauten, die notwendigen Renovationen von Theaterhäusern, die in die Jahre gekommen sind. Das Theater Solothurn wird im Januar nach einem längeren Umbau fertig, in Bern endet die Spielzeit nächsten Frühling früher wegen der Renovationen, in Baden am Kurtheater wurde der längst notwendige Umbau wieder einmal verschoben Wie hängen Architektur und Ästhetik zusammen? Wie spielt man in einem historischen Ambiente zeitgenössische Stoffe? Weshalb werden Volksabstimmungen für den Erhalt der Theater jeweils hoch angenommen, und klagen die Theater doch über Publikumsschwund? Fragen, die ich dem Professor für Theaterwissenschaft Andreas Kotte in Bern stellen will.

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Einleitung: Im Zusammenhang mit der Leistungsdienlichkeit langer finaler Fixation (quiet eye, QE) wird vermutet, dass Leistungsverbesserungen nur für eine optimale Dauer zu beobachten sein sollten, also auch bei „überlangen“ QE-Dauern die Leistung wieder abnimmt (u.a. Janelle et al., 2000; Klostermann, 2014). Jedoch liegen zu dieser Vermutung bislang keine empirischen Befunde vor, so dass in der hier präsentierten Studie Präzisionsleistung in einer Wurfaufgabe in Abhängigkeit von (auch) sehr langen experimentell kontrollierten QE-Dauern untersucht wurde. Methode: In einem Within-subject-Design hatten 20 Sportstudierende unter acht verschiedenen QE-Bedingungen (Onset in 400-ms-Schritten von -3200 ms bis -400 ms vor Bewegungsbeginn; 16 Versuche pro Bedingung in randomisierter Abfolge) mit retro-reflektierenden Bällen auf eine Großleinwand projizierte Zielscheiben möglichst mittig zu treffen. Die QE-Manipulation erfolgte über eine an den Bewegungsbeginn gebundene Zielscheibeneinblendung samt Wurfrhythmisierung durch Tonvorgaben. Aus den mit einem Vicon-T20-System (200 Hz) sowie einem integrierten mobilen Eyetracker (EyeSeeCam, 220 Hz) erhobenen Daten wurden die QE-Dauer (ms) und die Wurfleistung (radialer Fehler, mm) als abhängige Variablen berechnet und varianzanalytisch auf Unterschiede untersucht. Resultate und Diskussion: Für die QE-Dauer wurde ein signifikanter Haupteffekt gefunden, F(7, 133) = 38.4, p < .01, ηp2 = .67, mit zumindest tendenziellen (-2000 ms vs. -2400 ms, -2800 ms vs. -3200 ms), größtenteils aber signifikanten QE-Anstiegen gemäß der experimentellen Manipulation (alle ps < .01), obgleich die jeweils angezielten QE-Dauern nicht erreicht und zum Teil deutlich unterschritten wurden (tatsächliche relativ zur angezielten Dauer im Mittel 59.95 %). Für den radialen Fehler ergab sich ein signifikanter Haupteffekt, F(7, 133) = 8.5, p < .01, ηp2 = .31, welcher durch signifikant schlechtere Leistungen bei den Onsets -400 ms und -800 ms gegenüber allen anderen Onsets erklärt wird (alle ps < .05; ausgenommen -400 ms vs. -800 ms und -800 ms vs. -2400 ms). Somit wurde der „klassische“ QE-Effekt schlechterer Leistungen infolge kurzer QE-Dauern repliziert; die Vermutung einer Leistungsverschlechterung bei überlangen QE-Dauern konnte jedoch – zumindest unter den infolge der Manipulation tatsächlich erzielten Werten – nicht untermauert werden. Literatur: Klostermann, A. (2014). Finale Fixationen, sportmotorische Leistung und eine Inhibitionshypothese: Mechanismen des „Quiet Eye“, Sportwissenschaft, 44, 49-59. Janelle, C. M., Hillman, C. H., Apparies, R. J., Murray, N. P., Meili, L., Fallon, E. A. & Hatfield, B. D. (2000). Expertise differences in cortical activation and gaze behavior during rifle shooting. Journal of Sport & Exercise Psychology, 22, 167-182.

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Das Attentat von Sarajewo vom 28. Juni 1914 bildete den Ausgangspunkt für den Ersten Weltkrieg. Von Beginn weg und für die nächsten vier Jahre nahm dieser ein globales Ausmass an. Der Vortrag wird deshalb versuchen, ausgehend von Sarajewo eine globale Perspektive auf einen Konflikt zu werfen, der schon sehr früh als Weltkrieg bezeichnet und später als Erster Weltkrieg bekannt wurde. Mehr Raum als üblich soll dabei den wichtigen Verflechtungen zwischen der europäischen und der aussereuropäischen Welt eingeräumt werden. Am Schluss wird der Vortrag wieder zur Geschichte der bosnischen Hauptstadt zurückkehren.