142 resultados para Lateinamerika Nationenbildung Identität Kulturwissenschaft
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Der Katalog inventarisiert alle erhaltenen und dokumentierten Quellen zwischen 1490 und 1630 aus dem iberischen und Lateinamerikanischen Raum, die mehrstimmige Ordinariumskompositionen, Requiemskompositionen oder Einzelsätze überliefern mit Quellenbeschreibung und Inhaltsangabe.
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Ende Mai 2014 wählt Europa ein neues Parlament. Klaus Armingeon kann mitwählen. Der Direktor des Instituts für Politikwissenschaft an der Universität Bern ist Schweizer, Deutscher und EU-Bürger und heute Gast von Susanne Brunner.
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Eine Person erleidet bei einem Unfall schwere Hirnschädigungen und ist fortan kaum mehr wieder zu erkennen. Sie leidet an Erinnerungslücken und ihre Persönlichkeit hat sich durch den Vorfall schwerwiegend verändert. Diese Veränderung ist so ausgeprägt, dass ihre Freunde sie als "anderen Menschen" bezeichnen. Ist diese Beschreibung zutreffend? Wie können wir wissen, ob sich die alte Person bloss verändert hat, oder ob die alte Person aufgehört hat zu existieren und wirklich eine neue Person entstanden ist? Dies ist das Problem der personalen Identität. Das Problem ist nicht bloss ein Ausnahmephänomen, sondern zeigt sich in zahlreichen weiteren Situationen, beispielsweise bei Fällen dissoziativer Identitätsstörung, schweren Alzheimererkrankungen und nach gewissen neurochirurgischen Eingriffen. In dieser Dissertation wird die Relevanz des Problems der personalen Identität für das Strafrecht untersucht. Anhand von Fallbeispielen, Gerichtsentscheiden und der philosophischen Literatur zur personalen Identität wird eine strafrechtliche Lösung erarbeitet, die auf verschiedene Problemfälle im Bereich der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnung, der strafrechtlichen Irrtümer, der Patientenverfügung und auf weitere Problemkonstellationen anwendbar ist. Dabei wird das schweizerische Strafrecht und Strafprozessrecht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Lösung impliziert, dass in bestimmten besonders schwierigen Zweifelsfällen der personalen Identität der Angeschuldigte gemäss dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen werden muss.