62 resultados para Goethe, August von, 1789-1830.
Resumo:
In der Schweiz leben aktuell ca. 200 000 Menschen mit einer Herzinsuffizienz. Weltweit sind es zirka 23 Millionen Betroffene (1, 2). Die Prävalenz für eine Herzinsuffizienz steigt durch die höhere Lebenserwartung und die Fortschritte der Medizin. Nach wie vor ist die optimale medikamentöse Therapie (Tab. 1) der erste und wichtigste Eckpfeiler in der Behandlung, um das schwache Herz optimal zu entlasten und zu unterstützen. Die Vermittlung und Schulung der notwendigen Anpassung des Lebensstils durch ausgebildetes Personal im Rahmen einer Herzinsuffizienzberatung gehört ebenso zur Behandlung. So gelingt es, viele Patienten über eine gewisse Zeit zu stabilisieren oder sogar die Herzinsuffizienz zu verbessern. Nichtsdestotrotz handelt es sich in den meisten Fällen um eine fortschreitende Erkrankung.
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Das Schnidejoch ist ein Gebirgspass 2700 Meter hoch in den Berner Alpen, seit tausenden Jahren von Eis bedeckt. Mittlerweile ist fast alles Eis infolge der globalen Klimaerwärmung geschmolzen. SWR2 Kontext-Radiosendung von Elisabeth Brückner.
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Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.