47 resultados para Frankfurter gelehrte Anzeigen.


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Die vorliegende APS-Inserateanalyse beschäftigt sich mit den eidgenössischen Abstimmungen vom 9. Februar 2014. Im ersten Kapitel werden die drei Vorlagen (FABI, Volksinitiative zur Abtreibungsfinanzierung und Masseneinwanderungsinitiative) hinsichtlich allgemeiner Kriterien miteinander verglichen. Dabei werden zunächst mit der Intensität und der Ausrichtung der verschiedenen Inseratekampagnen die zwei Hauptindikatoren präsentiert. An-schliessend erfolgt die Analyse der Platzierung der Anzeigen nach Pressegattungen sowie zeitlichen und geografischen Aspekten. In den Kapiteln 2-4 stehen vorlagenspezifische Eigenschaften im Vordergrund. In einem ersten Schritt werden für jede Vorlage die meist verwendeten Inseratetypen vorgestellt. Danach wird auf den Inhalt sowie auf die AbsenderInnen der Hauptbotschaften eingegangen. Falls es die Anzahl der verfügbaren Inserate erlaubt, werden drittens die Determinanten der zentralen Botschaften mit Hilfe von statistischen Verfahren unter die Lupe genommen. Für die Masseneinwanderungsinitiative (Kapitel 4) wurde eine ausführliche Spezialanalyse durchgeführt, mit der die Kampagnen der beiden Lager nach spezifischer Mobilisierung untersucht werden. Das fünfte Kapitel schliesst mit einem Fazit.

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Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.