118 resultados para Ethnische Identität
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Im Russischen Reich bildete sich ab den 1860er Jahren im Untergrund eine radikale Gegenelite heraus, welche die bisher geltenden Autoritäten, Konventionen und Werte in Frage stellte und durch etwas Besseres ersetzen wollte. In diesen Netzwerken fanden vor allem junge Menschen aus dem europäischen Teil des Russischen Reiches zusammen. Nationale Identitäten schienen sekundär. Russisch diente als Verständigungssprache. Entscheidend für die Aufnahme in diese Gegengesellschaft war einerseits die „persönliche Qualifikation“, andererseits eine gewisse schulische Bildung. Die verschiedensten radikalen Netzwerke können als Gesamtheit mit dem Begriff radikales Milieu gefasst werden. Dabei lehne ich mich an den Milieubegriff des Soziologen M. Rainer Lepsius an. Dieser definierte Milieus als „soziale Einheiten, die durch eine Koinzidenz mehrerer Strukturdimensionen […] gebildet werden.“ (Demokratie in Deutschland, 1993, 38). Die Strukturdimensionen des radikalen Milieus in Russland von den 1860er Jahren bis 1917 waren: a) Intellektuelle, meist „privilegierte“, städtische Mitglieder, b) Organisation in Zirkeln, c) eine Identität als Gegengesellschaft mit Gegenwerten, die eine Gegenrealität aufbaute sowie d) die Zugehörigkeit durch Kooptation. Obwohl sie den autokratischen Staat ablehnten, organisierten sich die Radikalen aber im imperialen Raum; ihre soziale Zusammensetzung spiegelte mit bestimmten Einschränkungen die ethnische und soziale Pluralität des Gesamtreiches wieder. In ihren autobiographischen Texten deuteten sich die Radikalen als „imperiale Gegenelite“. Dabei lässt sich auch ein Gefälle zwischen Zentrum und Peripherie feststellen: Die führenden Zirkel befanden sich meist in den grossen Städten des Reiches wie St. Petersburg, Moskau und Kiew oder im Exil und waren von dort aus gegenüber den Sympathisanten in den Provinzstädten oder gegenüber den Verbannten in Sibirien bei der Setzung interner Diskurse wegweisend.
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Ende Mai 2014 wählt Europa ein neues Parlament. Klaus Armingeon kann mitwählen. Der Direktor des Instituts für Politikwissenschaft an der Universität Bern ist Schweizer, Deutscher und EU-Bürger und heute Gast von Susanne Brunner.
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Eine Person erleidet bei einem Unfall schwere Hirnschädigungen und ist fortan kaum mehr wieder zu erkennen. Sie leidet an Erinnerungslücken und ihre Persönlichkeit hat sich durch den Vorfall schwerwiegend verändert. Diese Veränderung ist so ausgeprägt, dass ihre Freunde sie als "anderen Menschen" bezeichnen. Ist diese Beschreibung zutreffend? Wie können wir wissen, ob sich die alte Person bloss verändert hat, oder ob die alte Person aufgehört hat zu existieren und wirklich eine neue Person entstanden ist? Dies ist das Problem der personalen Identität. Das Problem ist nicht bloss ein Ausnahmephänomen, sondern zeigt sich in zahlreichen weiteren Situationen, beispielsweise bei Fällen dissoziativer Identitätsstörung, schweren Alzheimererkrankungen und nach gewissen neurochirurgischen Eingriffen. In dieser Dissertation wird die Relevanz des Problems der personalen Identität für das Strafrecht untersucht. Anhand von Fallbeispielen, Gerichtsentscheiden und der philosophischen Literatur zur personalen Identität wird eine strafrechtliche Lösung erarbeitet, die auf verschiedene Problemfälle im Bereich der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnung, der strafrechtlichen Irrtümer, der Patientenverfügung und auf weitere Problemkonstellationen anwendbar ist. Dabei wird das schweizerische Strafrecht und Strafprozessrecht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Lösung impliziert, dass in bestimmten besonders schwierigen Zweifelsfällen der personalen Identität der Angeschuldigte gemäss dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen werden muss.
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Ob die Delawaren in den USA, Indios in Mexiko oder die Kiranti-Bewegung in Nepal – seit knapp 20 Jahren fordern ethnische Bewegungen die Nationalstaaten in der außereuropäischen Welt heraus. Sie verlangen die Anerkennung und politische Repräsentation ethnischer Minderheiten und fordern, sie in die Definition der Nation einzuschließen. Die Autorinnen und Autoren des Bandes zeigen, dass diese »Ethnisierung des Politischen« bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückreicht und die Identität einiger Nationalstaaten Amerikas und Asiens nachhaltig infrage stellt.
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Reference to the Ancient Church is an important aspect of Old Catholic identity. This includes reference to particular doctrinal decisions of Ecumenical Councils as well as to the conciliar ecclesiology that made these decisions possible. Four different functions of the reference to the Ancient Church are presented: self legitimation in a controversial context, common ground in an ecumenical context, a source of reforms and ascertaining one’s identity. Legitimating the Ancient Church as a normative source for today’s theology is far from trivial. The ecumenical character of the Ancient Church, its conciliar principle, the paradigmatic and fundamental character of its decisions may serve as such legitimations.