203 resultados para Europäische Union, Wirtschafts - und Währungsunion


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Für das wirtschaftliche Wachstum und die Innovationskraft einer Volkswirtschaft sind junge Unternehmen von herausragender Bedeutung. Ein wichtiges Ziel von Politik und Wirtschaft muss folglich die Sensibilisierung und Förderung potenzieller Gründer sein. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob eine universitäre Gründungsausbildung die Gründungsabsicht von Studierenden positiv beeinflussen kann. Aufbauend auf dem intentionsbasierten Modell von Krueger /Carsrud (1993) wurden im Rahmen einer Befragung an der TU Dortmund 111 Studierende der Wirtschaftswissenschaften zu ihren Gründungsabsichten befragt. Es zeigte sich, dass die Gründungsabsicht durch den Besuch von Veranstaltungen zum Gründungsmanagement deutlich gesteigert werden kann. Für die deutsche Wirtschafts- und Bildungspolitik ergibt sich aus den Ergebnissen die Handlungsempfehlung, die universitäre Gründungsausbildung auszubauen und intensiv zu fördern.

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Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab. Kürzlich erstellte der Autor ein rechtsvergleichendes Gutachten, das diese Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext setzt und mit verschiedenen ausländischen Ordnungen vergleicht: Europäische Union, Deutschland, Österreich, Grossbritannien sowie USA. Während der parlamentarische Gegenvorschlag in etwa dem internationalen Standard entspricht und wohl noch etwas weiter geht, kommt die Studie zum Schluss, dass die "Abzocker"-Initiative globale Skurrilitäten enthält und dass ein nationaler Alleingang zu einem Standortnachteil für die Schweiz führen könnte.

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Wohnen und Habitat sind entscheidende Aspekte des Alltagslebens in mikrohistorischer Hinsicht. korrespondierend mit der Ökonomie des Raumes stellen sie relevante Dimensionen und Produkte des Handelns in Gesellschaften auf der Makroebene dar. Die hier versammelten Beiträge zeugen von der Notwendigkeit der Erneuerung des Themenfeldes Wohnen in vielfältigen gesellschaftlichen, kulturellen und praxeologischen Perspektiven. Sie spannen den Bogen vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart, von der entlegenen Burg bis zur Metropole. Sie stellen dabei Bezüge her zu den zeitgenössischen «turns and trends» der Forschung, zu den Debatten über Wohn-, Wirtschafts- und Haushaltsformen bis hin zu den Spannungen zwischen Raumökonomie und Sozialreform, Öffentlichkeit und privater Raum sowie Mobilität und Häuslichkeit.

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Die kapitalistische Geldwirtschaft ist nicht erst durch die jüngste Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise in die Kritik geraten (Streeck 2011). Herkömmliches Wirtschaften verstärkt im Kontext eines flexiblen Kapitalismus die bestehenden Ungleichheiten gerade auch in der Schweiz eher als diese abzumildern (Mäder 2012). Durch zunehmende Prekarisierungsphänomene werden Teile der Gesellschaft in unsichere Lagen gebracht, was nicht ohne Auswirkungen auf die Lebensformen im „kulturellen Kapitalismus" (Neckel 2005) bleibt. Als Reaktion auf diese Missstände tauchen in jüngerer Zeit vermehrt ‚experimentelle' oder alternative Lebensformen im Übergang von einer Wachstums- hin zu einer Postwachstumsgesellschaft auf. Zu dieser Suche nach alternativen, also guten und gerechten Lebensformen für möglichst alle Gesellschaftsmitglieder, muss auch die Diskussion und die Initiative bezüglich des bedingungslosen Grundeinkommens gezählt werden (vgl. Lessenich 2009). Diese im Beitrag kritisch zu prüfende Idee steht scheinbar in einem starken Kontrast zu einer auf Leistung und Erfolg basierenden meritokratisch organisierten Wettbewerbsgesellschaft. Nur Leistungswillige sollen für ihre Anstrengungen belohnt werden. Alle anderen gelten als (potenziell) faul, untätig und dürfen insofern auch auf keine Be-/Entlohnung hoffen. In der Wettbewerbsgesellschaft haben jedoch nicht alle die gleichen Start- und Verwirklichungschancen, vielmehr werden häufig die bestehenden Ungleichheiten legitimiert und desintegrative Effekte in verschiedenen sozialen Feldern sind die Folge (Wetzel 2013). Aus Unzufriedenheit mit diesem ungerechten und viele benachteiligenden Umstand und nicht zuletzt um diesem entgegen zu wirken, wird seit geraumer Zeit die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert (Wagner 2009). Der Vortrag beschäftigt sich aus einer diskurskritischen Sicht mit drei Themen: (1) Anerkennung, Arbeit und menschliche Würde (Gorz 1997; Wetzel 2010), (2) Widerstände (Economiesuisse 2012) sowie (3) Perspektiven und Alternativen: gute und gerechte Lebensformen (Jaeggi 2012).

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Nach innen heterogen, konfrontiert mit den Folgen einer massiven Finanz- und Schuldenkrise und gekennzeichnet von zunehmender sozialer Ungleichheit, nach außen hart gegen Flüchtlinge und Migranten und auf den Schutz der eigenen ökonomischen Interessen bedacht, scheint die Europäische Union von der Idee eines 'sozialen Europa' weit entfernt. Gleichwohl ist das Projekt einer europäischen Einigung fest mit der Vorstellung eines 'europäischen Sozialmodells' verbunden, in dem die verlässliche soziale Absicherung der Menschen in Europa hohe Priorität geniesst, auch wenn über die Form der Umsetzung intensiv gestritten wird. Im europäischen sozialen Protestantismus, der die wohlfahrtsstaatlichen Kulturen Europas in vielfältiger Weise geprägt hat, wird die Frage nach Möglichkeit und Gestalt einer möglichst effektiven, effizienten und gerechten sozialen Absicherung im europäischen Kontext in unterschiedlicher Weise diskutiert. Der Band informiert über institutionell-politische Strukturen, soziale Problemkonstellationen, ökonomische und politische Optionen und sozialethische Grundprinzipien für die Gestaltung eines 'sozialen Europa' und bietet Diskussionsstände aus vielfältigen Perspektiven des europäischen Protestantismus.

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Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer sind mit Abstand die wichtigsten Partner der Schweiz – sowohl aufgrund des politischen und wirtschaftlichen Gewichts der Europäischen Union als auch wegen ihrer geografischen und kulturellen Nähe. Mit keinem anderen Drittland hat die Europäische Union mehr Verträge abgeschlossen wie mit der Schweiz. Gleichzeitig hat kein anderes europäisches Volk in letzten 40 Jahren häufiger über europäische Integrationsfragen an der Urne abgestimmt als die Schweizerinnen und Schweizer, wobei sie sich überwiegend europafreundlich gezeigt haben. Und doch ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union. Wie steht dieses in der Mitte von Europa liegende, von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgebene Land im europäischen Verwaltungsraum – mitten drin oder außen vor? Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Verwaltungsrechtsraum Europa aus der Sicht der Schweiz. Vorab werden der Begriff des europäischen Verwaltungsrechtsraumes und die diesem Beitrag zu Grunde liegende Perspektive auf diesen erläutert. Die anschließenden Ausführungen beschränken sich auf das Recht der Europäische Union. Diese Eingrenzung erfolgt im Bewusstsein, dass das EU-Recht nur ein Aspekt – wenn auch ein wichtiger – des Verwaltungsrechtsraumes Europa ist. Ein kurzer historischer Überblick veranschaulicht den Weg der Schweiz in und nach Europa und stellt die Ausführungen in ihren geschichtlichen Zusammenhang. Der zweite Teil befasst sich mit der Europakompatibilität der schweizerischen Rechtsordnung sowie den verschiedenen Formen der Rezeption des Rechts der Europäischen Union durch die Schweiz. Es folgen im dritten Teil Ausführungen zum Einfluss des Unionsrechts auf das schweizerische Verwaltungsrecht und die Verwaltungspraxis. Den Schluss bildet ein kurzer Überblick über die Herausforderungen des bilateralen Weges der Schweiz nach Europa sowie die Beantwortung der im Titel aufgeworfenen Frage nach der Stellung der Schweiz im Verwaltungsrechtsraum Europa.

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Arzneimittel für seltene Krankheiten (orphan drugs) lassen sich unter normalen Marktbedingungen kaum kostendeckend erforschen, entwickeln und vermarkten, was zu einem Mangel an geeigneten Therapien und zugelassenen Arzneimitteln für seltene Krankheiten führt. Um den fortdauernden Ausschluss von betroffenen Patienten vom medizinischen Fortschritt zu verhindern und die Defizite in der Erforschung und Entwicklung von orphan drugs zu beseitigen, schuf die Europäische Union – nach US-amerikanischem Vorbild – ein Anreizsystem. Der vorliegende Beitrag erläutert die regulatorischen Rahmenbedingungen für orphan drugs in der EU und zeigt auf, dass die Schweiz in der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen Krankheit leiden, anderen Ländern um Jahre hinter her hinkt, sich aber allmählich etwas tut.