39 resultados para Balzac, Honore de 1799-1850
Resumo:
In den letzten drei Jahrzehnten ist das Interesse an einer historischen Verortung und Aufarbeitung der Entstehung neuzeitlicher Religionsverständnisse stetig gewachsen. Erst 2011 hat Michael Bergunder in der ZfR die Forderung nach einer konsequenten Historisierung von „Religion“ erneuert. Die Umsetzung eines solchen Programms orientiert sich bis heute stark an elitären, akademischen, intellektuellen Quellen, die in eine direkte Genealogie mit der im 19. Jahrhundert entstehenden Religionswissenschaft zu bringen sind. Mit der Forderung nach der Historisierung von Alltagsverständnissen von „Religion“ muss diese Perspektive jedoch erweitert werden, um auch nicht-elitäre Diskursstränge erfassen zu können. Zudem ist eine stärkere und konkretere historische Verortung der Diskursbeiträge anzustreben. Der Beitrag möchte zu einem solchen Programm einen Beitrag leisten, indem er die im April 1799 im Dorf Schwarzenbach bei Luzern gehaltene Predigt des katholischen Vikars Andreas Estermann zum Ausgangspunkt nimmt, die unter dem programmatischen Titel „Was ist Religion?“ stand. An ihr lässt sich zeigen, wie stark in diesem Fall die konkrete Ausformung des Religionsverständnisses von den Kontextfaktoren der Französischen Revolution, ihrer Umsetzung in der Helvetik, der lokalen Unruhen und Säkularisationen abhängig ist. Zudem kann gezeigt werden, wie Elemente eines oft im späten 19. Jahrhundert verorteten „protestantischen“ Religionsbegriffs bereits im späten 18. Jahrhundert in einem katholischen Kontext angelegt sind. Der Artikel stellt damit einige gängige Grundannahmen zur Geschichte moderner Religionsverständnisse in Frage.
Resumo:
Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.