354 resultados para Katharina Pistor
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Der vorliegende Beitrag rückt den Asylbereich als Schauplatz der Menschenhandelsbekämpfung in den Fokus. Er beginnt mit einem Überblick über die völkerrechtlichen Vorgaben zur Menschenhandelsbekämpfung (II.) und diskutiert anschliessend, wie der Schutz der Opfer, die sich im Asylverfahren befinden, umzusetzen ist. Schutz wird dabei breit verstanden und umfasst nicht nur den (physischen) Schutz vor direkten Gefahren, sondern generell alle sich aus dem Völkerrecht ergebenden positiven Verpflichtungen der Staaten gegenüber Menschenhandelsopfern. Aus diesem Grund wird zuerst die Ausgestaltung der Identifizierung von Menschenhandelsopfern besprochen (III.), bevor die Umsetzung der Schutzverpflichtungen im materiellen Asylverfahren und im Dublin-Verfahren diskutiert wird (IV.). Zuletzt wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Opfer von Menschenhandel als Flüchtlinge anzuerkennen sind und wann Wegweisungshindernisse vorliegen (V.).
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Unter der Leitung von Prof. Dr. Alberto Achermann vom Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern, der gleichzeitig Vizepräsident der nationalen Kommission zur Verhütung der Folter ist, diskutierten Fachleute aus Forschung, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft die Frage, wie praktikable und zufriedenstellende Lösungen für die komplexen Anforderungen des Asylverfahrens gefunden werden könnten.
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Die Berechtigung der Untersuchungshaft liegt einzig in der Sicherstellung eines ordnungsgemäss verlaufenden Strafverfahrens, d.h. in der Verhinderung einer Flucht oder von Verdunkelungsaktivitäten. Umso bedeutsamer erscheint vor diesem Hintergrund das Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses verlangt, dass über den Freiheitsentzug an sich hinausgehende Restriktionen im Bereich der Haftmodalitäten nur rechtmässig sind, wenn sie sich im Einzelfall als notwendig erweisen, um den genannten öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Basierend auf diesem Massstab prüft der Beitrag die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in der Schweiz.
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Der vorliegende Beitrag versucht, diese inhaltlich stark divergierende kantonale Gesetzgebung im Bereich des Ausländerrechts zu systematisieren und aufzuzeigen, in welcher Form die Kantone ihre Vollzugsfunktion auf legislativer Ebene wahrnehmen, sowie die wichtigsten Regelungsbereiche zu nennen und zu dokumentieren. In diesem Sinne behandelt der Beitrag die Gesetzgebung deskriptiv; Bewertungen bezüglich der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht oder der Angemessenheit der gewählten Normstufe sind nicht Teil dieser Darstellung. Nach einer Übersicht über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Zwangsmassnahmen, Zulassung und Aufenthalt sowie Integration wird die kantonale Gesetzgebung auf diesen Gebieten dargestellt, wobei jeweils zuerst die von den Kantonen gewählten Erlassformen vorgestellt und danach die wichtigsten Regelungsbereiche abgebildet werden.
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BACKGROUND The Bern Psychopathology Scale (BPS) is based on a system-specific approach to classifying the psychopathological symptom pattern of schizophrenia. It consists of subscales for three domains (language, affect and motor behaviour) that are hypothesized to be related to specific brain circuits. The aim of the study was to examine the factor structure of the BPS in patients with schizophrenia spectrum disorders. METHODS One hundred and forty-nine inpatients with schizophrenia spectrum disorders were recruited at the Department of Psychiatry II, Ulm University, Germany (n=100) and at the University Hospital of Psychiatry, Bern, Switzerland (n=49). Psychopathology was assessed with the BPS. The VARCLUS procedure of SAS(®) (a type of oblique component analysis) was used for statistical analysis. RESULTS Six clusters were identified (inhibited language, inhibited motor behaviour, inhibited affect, disinhibited affect, disinhibited language/motor behaviour, inhibited language/motor behaviour) which explained 40.13% of the total variance of the data. A binary division of attributes into an inhibited and disinhibited cluster was appropriate, although an overlap was found between the language and motor behaviour domains. There was a clear distinction between qualitative and quantitative symptoms. CONCLUSIONS The results argue for the validity of the BPS in identifying subsyndromes of schizophrenia spectrum disorders according to a dimensional approach. Future research should address the longitudinal assessment of dimensional psychopathological symptoms and elucidate the underlying neurobiological processes.