21 resultados para Effizienz


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Wer anderen Gutes tun möchte, benötigt die Möglichkeit, wirksam tätig zu werden. Dabei kann es um Wissen um Therapietechniken und -verfahren gehen, um die Kenntnis derjenigen, die man fragen oder konsultieren sollte, aber natürlich auch um finanzielle Mittel, um etwa Spezialisten, ihre Kompetenzen und technologischen Möglichkeiten nutzen zu können. Man kann diese kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu unter dem Begriff des Kapitals zusammenfassen: Kulturelles, soziales und ökonomisches Kapital bezeichnen dann jeweils einen spezifischen Typ von sozialer Gestaltungsmacht. Aber gerade im Gesundheitswesen ist die Frage nach Gestaltungsmacht heikel. Denn einerseits fühlt sich jemand, der unter einer akuten und vielleicht sogar schmerzhaften Krankheit leidet, oft ohnehin schon verletzlich, ohnmächtig und ausgeliefert, sodass die Frage nach der Macht hier unangebracht oder obsolet erscheint. Andererseits wirkt in einem Bereich, in dem es um Fürsorge (caring), um Wohltun (beneficence), Behandlung und Heilung geht, der Begriff der Macht, den wir oft genug mit Herrschaft und Gewalt verbinden, merkwürdig fehl am Platz. Klassisch wird die Frage nach der Macht im Bereich des Gesundheitswesens unter dem Etikett des Paternalismus verhandelt und vor allem auf das Verhältnis von Arzt und Patient bezogen, in dem dann das normative Benevolenzprinzip und das Prinzips des Respekts vor der Autonomie des Patienten oder der Patientin in Konflikt geraten können. Allerdings lässt sich fragen, ob diese Perspektive nicht eine Engführung darstellt. Denn oft sind nicht nur die unmittelbar kranken oder pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen, sondern auch ihre Angehörigen betroffen – bei betagten Patienten ist das sogar die Regel. Zudem sorgt die zunehmende Bedeutung, Präsenz und nicht zuletzt Verwissenschaftlichung der Pflege für möglichen Konfliktstoff zwischen Pflegenden und Behandelnden. Und schliesslich führt der steigende ökonomische Druck zu Reibungsflächen zwischen den zu Effizienz und ökonomischer Nachhaltigkeit verpflichteten Verwaltenden und Behandelnden wie Pflegenden. Der Band, der Beiträge einer interdisziplinären Berner Tagung aufnimmt und durch zusätzliche Perspektiven ergänzt, geht der ‹Macht der Fürsorge› und ihrer Verteilung im Sechseck von Patienten und Patientinnen, Behandelnden, Pflegenden, Verwaltenden, Angehörigen und politisch Verant-wortlichen in ethischer Perspektive nach.

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Die Testphasenverordnung bildet die rechtliche Grundlage des Versuchs der Neustrukturierung des Asylverfahrens in der Schweiz und hat sich somit an deren Zielvorgaben zu messen. Aus diesem Grund wird in diesem Artikel die Frage untersucht, ob das Ziel der Effizienz unter gleichzeitiger Wahrung der Fairness im Asylverfahren durch das aktuelle Umsetzungsvorhaben erreicht wird. Nach einer Darstellung der geplanten Verfahrensabläufe werden zuerst die der Beschleunigung dienenden Bestimmungen der Testphasenverordnung dargestellt und kommentiert, danach diejenigen welche der Fairness und Rechtsstaatlichkeit dienen sollen. Im Ausblick werden weitere Fragen aufgeworfen und es wird versucht eine Einschätzung zu geben, ob das für die Testphase vorgesehene Verfahren geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems zu fördern.

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In diesem Handbuch werden Themen, Handlungsfelder und Organisationen des Schweizer Sozialwesens «sichtbar» gemacht: historische Entwicklungen, aktuelle Herausforderungen, Abhängigkeiten und Zusammenhänge. Fachpersonen aus den Organisationen des Schweizer Sozialwesens sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen zeigen auf, welchen Einfluss Entscheidungen in der Sozial- und Bildungspolitik auf die Lebensverhältnisse der Bevölkerung haben und welchen Beitrag das Sozialwesen an das Wohl aller leistet. Exemplarisch verdeutlicht werden die Besonderheiten des Schweizer Sozialwesens anhand der Sozialversicherungen, der öffentlichen und privaten sozialen Dienste sowie der Sozialen Arbeit als Profession und Disziplin. Beiträge über Subsidiarität, Integration, Lebensqualität, Staatlichkeit und Zivilgesellschaft, Effizienz- und Wirkungsorientierung, Risikominimierung, Prävention, soziale Ungleichheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung schaffen einen Überblick über aktuelle soziale Problemlagen in der Schweiz und darauf zielende Konzepte. Das Handbuch wurde für die 2. Auflage überarbeitet und ergänzt. Es ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die sich mit dem Sozialwesen auseinandersetzen: Fachleute aus dem sozialen Bereich, Politikerinnen und Politiker, Studierende, Medienschaffende und weitere interessierte Personen.

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Im digitalen Zeitalter hat die Bedeutung von Protokollen zugenommen. Kein Computer ist in der Lage, Diskussionen oder Verhandlungen prägnant zusammenzufassen und Beschlüsse bzw. Entscheidungen mit den wichtigsten Punkten festzuhalten. Zudem hat das Bundesgericht die Business Judgement Rule auch für die Schweiz als anwendbar erklärt. Damit ist klargestellt, dass in den Protokollen ausführlich festgehalten werden muss, auf Grund welcher Ausgangslage, Informationen und Variantenabwägung ein Beschluss oder ein Entscheid zustande gekommen ist. Je weniger in einem Protokoll steht, umso weniger können sich die Entscheidungsträger entlasten. Die Aufgabe der Protokollführung ist damit noch wichtiger geworden. Protokolle sind Visitenkarten eines Unternehmens, einer Institution oder einer Behörde. Form und Inhalt von Protokollen verraten viel über Organisation, Führung und Effizienz. Besonders wichtig aber ist die Tatsache, dass Protokolle einen vielfältigen Nutzen bringen. Sie sind nicht nur blosse Informationsmittel oder Gedächtnisstützen, sondern stellen ein wichtiges Beweismittel für die Rechtmässigkeit von Beschlüssen oder Wahlen sowie für die Erteilung von Aufträgen und Kompetenzen dar. Protokolle dienen mit ihrer Urkundeneigenschaft deshalb oft als Grundlage für Rechtsgeschäfte. Eine ordentliche Protokollführung liefert regelmässig den Nachweis für eine sorgfältige und pflichtbewusste Geschäftsführung. Die Anforderungen an ein Protokoll und an den Protokollführer bzw. die Protokollführerin sind umfangreich und je nach Zweck des Protokolls unterschiedlich. In Sitzungen oder Versammlungen wird viel gesprochen und oftmals sind die Voten mit grossen Emotionen verbunden. Dennoch sollten Protokolle nur das Wesentliche enthalten und stets objektiv, verständlich und wahrheitsgemäss abgefasst sein. Protokollführer und Protokollführerinnen sind deshalb mit einer anspruchsvollen Aufgabe betraut. Dieses Buch soll dazu beitragen, die Protokollführung und Protokollauswertung in privaten und öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen zu optimieren. Es kann zudem als Nachschlagewerk zur Beantwortung von auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit der Protokollführung dienen. Die vorliegende zweite Auflage enthält neue Muster und zusätzliche Checklisten im Anhang sowie ein noch detailliertes Sachregister, um den Protokollführerinnen und Protokollführern eine echte Hilfe bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu bieten.

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Die meisten Bevölkerungsumfragen in der Schweiz beruhen auf Stichproben, die aus dem Telefonregister gezogen werden. Da solche Stichproben bezüglich der Abdeckung der Grundgesamtheit als problematisch anzusehen sind, diskutiere ich hier ein alternatives, von Fritschi et al. (1976) entwickeltes Stichprobenverfahren, bei dem in einem ersten Schritt Gemeinden ausgewählt und dann die Adressen der Zielpersonen über die Einwohnerregister bestimmt werden. Das Verfahren ist dabei so angelegt, dass die Stichprobe ähnlich wie bei einer einfachen Klumpenstichprobe auf eine relativ geringe Anzahl Gemeinden verdichtet wird, die Stichprobe aber trotzdem eine möglichst hohe statistische Effizienz beibehält. Eine Analyse der theoretischen Eigenschaften des Berner Stichprobenplans zeigt, dass das ursprüngliche Verfahren zu leicht verzerrten Stichproben führt. Eine korrigierende Modifikation des Verfahrens wird vorgeschlagen. Zudem wird ein alternativer Ansatz mit verbesserten Eigenschaften, die ex ante geteilte Stichprobe, vorgestellt. Mit Hilfe einer Simulationsstudie werden sodann die Vorzüge des Berner Stichprobenplans gegenüber einer einfachen Klumpenstichprobe illustriert.

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Die negativen Vorurteile betreffend Ineffizienz der Verwaltung und Behördenfaulheit stehen in krassem Gegensatz zum Einfluss, den die Verwaltung in der Regelung des alltäglichen Lebens einnimmt. Die Rolle der Verwaltung nahm parallel zur Entwicklung des modernen Staats laufend an Bedeutung zu. Dabei verschob sich zunehmend der Gestaltungsraum von den politischen zu den administrativen Institutionen. Die Verwaltungswissenschaft setzt sich mit diesem Wandel auseinander. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Gibt es ein genug, ein zu viel oder zu wenig an Staat? An wessen Interessen sollte sich die Verwaltung orientieren, wenn sie ihre Aufgaben gut erfüllen wollte: Dem Souverän oder der Exekutive? Dem Monarchen, dem Volk oder der stärksten Partei? Oder soll sie sich auf das Gemeinwohl ausrichten – so undefiniert dieser traditionsreiche Begriff ist und auch ausschliessende, z.B. völkische, Prinzipien zu umfassen vermag? Oder gelten für die Verwaltung eher abstrakte Maximen wie Rechtsstaatlichkeit, Effektivität oder Effizienz? Die bekanntesten Schlagworte der Verwaltungswissenschaft dürften „Bürokratie“ und „New Public Management“ sein. Beide Begriffe sind stark politisiert und auch in ihrer Bedeutung umstritten, wobei letztere auch nicht der Verwendung im wissenschaftlichen Diskurs entspricht. Dies ist aus bedauerlich, weil es die gesellschaftliche Auseinandersetzung betreffend dieses wichtigen Faktors staatlicher Organisation verhindert. Für die verwaltungswissenschaftliche Auseinandersetzung bedeutet dies vor allem eines: Sich der divergierenden Bedeutungen von Begrifflichkeiten bewusst zu sein. Hier stösst man allerdings auf ein wesentliches Problem: Während die Bedeutung in der öffentlichen Diskussion notorisch unscharf ist, kennt auch der wissenschaftliche Diskurs keine klare Definition der Verwaltung, der Verwaltungswissenschaft oder verschiedener verwaltungswissenschaftlicher Konzepte. Die Schwierigkeit, die Verwaltung und ihre Bereiche zu definieren, kann als Versagen der Wissenschaft verstanden werden (Ellwein, 1966: 15; von Stein, 1965: 2384) oder auch daran liegen, dass das Unterfangen prinzipiell unmöglich ist (Forsthoff, 1973: 1). Auf jeden Fall zeigt die komparative Verwaltungswissenschaft, dass Begriffe und Konzepte aus fremdsprachigen Publikationen und deren Kontext übernommen wurden. Besonders deutlich wird dies darin, dass in der Management-Literatur oder der Policy-Forschung die ursprünglich englischen Begriffe im deutschen Sprachgebrauch ebenfalls verwendet werden. Aber die Bedeutungen der ursprünglichen Ideen haben sich während des Transfers in den neuen wissenschaftlichen und politischen Zusammenhang geändert. Daraus folgt eine zweite Problemdimension, die bereits von Woodrow Wilson (1941 [1887]) im Gründungsdokument der US-Verwaltungswissenschaft aufgeworfen wurde: Für welchen Bereich kann die Verwaltungswissenschaft eine Gültigkeit beanspruchen? Wilson argumentiert, dass die Verwaltung als eine Technik zu betrachten sei. Als solche sei sie unabhängig vom politischen Kontext gültig, weswegen er vorschlug, die USA sollten sich in der Suche nach der besten Staatsverwaltung am preussisch-deutschen Modell zu orientieren. Analoge Gedankengänge können auch in der deutschen Verwaltungswissenschaft festgestellt werden, wenn sich die Forschenden auf ausländische Inspirationen beziehen. Die Forschenden suchen dabei Antworten, die unabhängig von ihrer Herkunft auf die eigenen politischen, ökonomischen oder sozialen Problemstellungen gemünzt sind. Diese Probleme – genauso wie die Lösungsansätze – können globale sein, orientieren sich in der Regel jedoch an den eigenen nationalen Institutionen. Denn nur von diesen können sich die Forschenden erhoffen, dass ihre Lösungsvorschläge in die Praxis umgesetzt werden. Basierend auf dieser Argumentation schliesst die aktuelle komparative Verwaltungswissenschaft auf nationale Traditionen der Verwaltungswissenschaften, die den spezifischen Staatsverständnissen entsprechen (Raadschelders und Rutgers, 1996; Rutgers, 2001b; Stillman, 2001). Dabei werden zwei wesentliche Faktoren ausgeblendet: Erstens wandelte sich das Staatsverständnis im Verlauf der Zeit. Zweitens sind und waren die Verwaltungsforschenden trotz ihrer Ausrichtung an einer nationalen Institution nicht in einem nationalen Diskurs isoliert. In den modernen und zeitgenössischen verwaltungswissenschaftlichen Publikationen wird die internationale Einbettung sowohl in den referierten Werken als auch in den Moden der behandelten Themen und angewandten Methoden evident. Diese Einsicht gilt aber nicht erst ab der Globalisierung in den 1990er Jahren, sondern lässt sich bereits in der Zeit vor der deutschen Staatenbildung aufzeigen. Gerade die Kameralisten reisten häufig zwischen den europäischen Fürstenhäusern umher und sorgten dadurch nicht nur für eine weite Verbreitung ihrer Ansätze, sondern kamen selbstverständlich auch mit fremden Ideen in Kontakt (Wakefield, 2009). Und die Entwicklung in der deutschen Verwaltungswissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne eine tiefere Betrachtung der Entwicklungen in den USA nicht verstanden werden. Aus diesem Grund wird hier ein Versuch unternommen, die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft von der Gründung Deutschlands 1871 bis in die 1970er Jahre auf den Einfluss US-amerikanischer Ideen hin zu untersuchen. Dazu werden zuerst in der Sektion I der Untersuchungsgegenstand und die theoretischen Grundlagen eingeführt, anhand derer der Import von Ideen aus den USA durch die deutsche Verwaltungswissenschaft untersucht wird. Sektion II zeigt anhand von Primärquellen die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft. Die Struktur folgt dabei den Phasen sozialer und politischer Umbrüche: Gründung des deutschen Reiches (Kapitel II.1), Zwischenkriegsperiode (Kapitel II.2), Nachkriegszeit (Kapitel II.3) sowie die 1960er und 1970er Jahre (II.4). In Sektion III wird der Ideentransfer analysiert und danach in IV die Konklusionen betreffend die deutsche Tradition der Verwaltungswissenschaft präsentiert.