333 resultados para Geisteswissenschaftliches und Literarisches Ubersetzen im internationalen Kulturaustausch


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Medizinische Leitlinien sollen die Therapieentscheidungen von Ärzten unterstützen. Sie sind nicht bindend, berücksichtigen aber auch die ökonomischen Aspekte der Behandlung. Über den Sinn und Unsinn von Leitlinien und deren Auswirkungen im internationalen Vergleich diskutierten Dr. Robert Hämmig, Bern, und Dr. Alfred Uhl, Wien. Das Gespräch moderierte Dr. Thomas Kuhlmann, Bergisch Gladbach.

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Der Beitrag befasst sich, ausgehend von der zukünftigen schweizerischen Regelung der Forschung mit Versuchspersonen, mit neueren Entwicklungen im Recht der Humanforschung. Mit Blick auf die in diesem Bereich besonders wichtigen internationalen Vorgaben stehen dabei zwei neuere Regelwerke zur Humanforschung europäischer und internationaler Herkunft im Zentrum. Beide haben erst kürzlich konkretere Formen angenommen, wodurch sie bei der Ausarbeitung des Verordnungsrechts zum neuen Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG) nur in beschränktem Rahmen berücksichtigt werden konnten.

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Die Patientenautonomie, als das Recht der Betroffenen frei über Eingriffe in ihren Körper zu entscheiden, bildet die oberste Richtschnur für das ärztliche Handeln. Der mündige und selbstbestimmte Patient gilt heute als Selbstverständlichkeit. Selbstbestimmtes Handeln in medizinischen Angelegenheiten ist aber nicht allen Menschen möglich. Die Gruppe der urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten bedarf in diesem Zusammenhang einer gesonderten Betrachtung. Ihren Patientenrechten ist der vorliegende Beitrag gewidmet. Nach einer Einführung zu den Patientenrechten im Allgemeinen sowie ihren rechtlichen Grundlagen im schweizerischen Recht, erläutern Ausführungen zur Urteilsfähigkeit deren Funktion als Schlüssel zu den persönlichkeitsbezogenen Patientenrechten. Vertieft werden die Besonderheiten sowie die Heterogenität der Gruppe der urteilsunfähigen Patienten und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Vertretung und die Ausgestaltung ihrer Rechte besprochen. In der Folge wird auf die im Zentrum des vorliegenden Beitrags stehenden Veto- und Partizipationsrechte Urteilsunfähiger eingegangen. In einem zweiten Teil werden medizinrechtliche Spezialgesetze des Bundes auf Regelungen zu Partizipations- und Vetorechten Urteilsunfähiger hin untersucht. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für die Patientenrechte werden zudem das revidierte Vormund-schaftsrecht sowie der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Humanforschung, die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates und die Leitlinien der Internationalen Harmonisierungskonferenz bei dieser Untersuchung mit berücksichtigt. Der Abschluss des vorliegenden Beitrages bildet eine Analyse der in den untersuchten nationalen und internationalen Normen gefundenen Veto- und Partizipationsrechten urteilsunfähiger Patienten

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Das Beweisrecht der schweizerischen Zivilprozessordnung wirft in der Praxis noch zahlreiche Fragen auf. Der vorliegende Tagungsband der 3. Schweizer Tagung für Internationales Zivilverfahrensrecht vom 7. September 2012 mit Beiträgen aus den Federn von praxis- und wissenschaftserprobten Richtern und Anwälten befasst sich mit vorprozessualen Beweisabnahmen (sowohl in Form vorsorglicher Beweisabnahmen als auch Beweisabnahmen im Rahmen von Vergleichs- und Instruktionsverhandlungen), Beweisverfügungen und Konstellationen eines Beweisabnahmeverzichts sowie mit der Dokumentenedition im internationalen Verhältnis, worin insbesondere die Edition von Daten (e-Discovery) zur Sprache kommt