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Resumo:
In diesem Aufsatz wird die Rolle des Radios im Dekolonisierungsprozess analysiert. Anhand zweier Beispiele – Namibia und Zambia – wird die Vermittlung eines afrikanischen Nationalismus untersucht, der sich nach der Unabhängigkeit in Bemühungen zum nation building niederschlug. Das Radio nahm (und nimmt) als wichtigstes Massenmedium in afrikanischen Staaten dabei insofern eine zentrale Rolle ein, als die jeweiligen Ideologien über dieses Medium an eine Bevölkerung übermittelt werden sollten. Im Beitrag werden nicht nur die jeweiligen Politiken analysiert, sondern auch die Rolle und Eigenwahrnehmung der Journalisten / innen und die Programme selbst. Die Widersprüche zwischen gewünschter Politik, vorhandener Infrastruktur, Vorstellungen der Journalist/innen und den Hörerwünschen machten die Vermittlung nationalistischer Politik sowie die Herstellung eines virtuellen nationalen Raumes im Radio zu komplexen Prozessen, die nicht immer gelingen konnten.
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Der Artikel fragt nach sozialpolitischen Aspekten der internationalen Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel in der Zwischenkriegszeit und deren Ausstrahlung in die Schweiz. Zunächst sind die Diskussionen auf internationaler Ebene Thema, wobei auf die Arbeit der Völkerbundkommission zur Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel und spezifischer auf eine Völkerbund-Enquête zur sozialen Reintegration von Prostituierten eingegangen wird. In dieser Enquête schlug die Völkerbundkommission Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Frauen der Unterschicht, zur medizinisch-fürsorgerischen Behandlung der Prostituierten und zur strafrechtlichen Verfolgung von organisierter Prostitution vor. Das Beispiel der Schweiz zeigt, inwiefern ein Land die sozialpolitischen Vorschläge aus den Völkerbunddiskussionen bezüglich Frauen- und Kinderhandel rezipierte. Der vom Völkerbund verfolgte Ansatz war in der Schweiz kaum anschlussfähig, weil einerseits die schweizerischen sozialpolitischen Diskussionen Familien priorisierten, so dass Frauen nicht unabhängig von ihrer Rolle in der Familie als unterstützungswürdig betrachtet wurden. Andererseits führten private Organisationen bereits einige der fürsorgerischen Tätigkeiten aus und wehrten sich gegen eine Verstaatlichung ihrer Aufgaben, die eine Säkularisierung und eine Beschneidung ihres Einflusses bedeutet hätte.
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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.
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Es war bisher unbekannt, dass die deutschsprachige Musikhistoriographie dem Komponisten Tomás Luis de Victoria relativ viel Beachtung geschenkt hat. Als iberischer Counterpart des Heroen Palestrina spielt er bei der Gestaltung eines Geschichtsbildes der musikalischen Renaissance daher eine viel wichtigere Rolle als bisher vermutet. Die Auseinandersetzung deutscher Musikwissenschaftler mit Victoria spielte eine zentrale Rolle bei der Würdigung des Komponisten durch die spanische Historiographie.