161 resultados para öffentliche Verwaltung
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Das Internationale Zivilprozessrecht unterliegt einer mehrfachen Dynamik: Seine Bedeutung wächst stetig mit der grenzüberschreitenden Verflechtung der Wirtschaft und der Mobilität der Personen. Die vorwiegend multilateralen Rechtsquellen sind Änderungen unterworfen, die internationale Rechtsprechung entwickelt sich laufend fort. Vor diesem Hintergrund bietet das vorliegende Lehrbuch eine aktuelle, eingehende Darstellung des gesamten Internationalen Zivilprozessrechts der Schweiz, unter Berücksichtigung der Grundlagen der Internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen. Als Rechtsquellen stehen das revidierte LugÜ, an dessen Erarbeitung der Autor mitgewirkt hat, sowie das IPRG mit seiner Revision von 2011 im Zentrum. Die systematische Darstellung und Erläuterung der Rechtsmaterie wird von zahlreichen Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung unterstützt. Das Werk richtet sich sowohl an Studierende der Rechtsfakultäten wie an Vertreter von Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung.
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Das Schicksal von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien, die in Pflegefamilien oder Heimen fremdplatziert wurden, hat in der Schweiz in den letzten Jahren ein grosses mediales Echo ausgelöst und ist ins Zentrum gesellschaftspolitischer Diskussionen gerückt. Aus dem Themenfeld entwickelte sich zudem ein neuer Forschungsschwerpunkt, an dem mehrere Disziplinen beteiligt sind. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Gemeinschaftswerk mit 29 Artikeln aus verschiedenen Sprachregionen und Landesteilen entstanden. Die Beiträge geben Einblick in kürzlich abgeschlossene oder laufende Forschungsprojekte und decken ein breites Themenfeld ab. Der Band liefert einen wichtigen historiografischen Beitrag zu einem sich rege entwickelnden Forschungsbereich und befördert die politische und öffentliche Debatte über die kritische Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte.
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Zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage folgt nun die 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage vorliegenden Werks. Das Konzept bleibt unverändert: Das Werk dient in erster Linie als Lehrbuch, richtet sich zudem aber auch an alle Anwender und Entscheider im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Betreibungs- und Konkursämter, Verwaltung und Justiz sowie Rechtsanwälte). Es stellt auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und unter Berücksichtigung der Praxis des Bundesgerichts in konziser und umfassender Form das gesamte schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht dar. Die systematische Darstellung der Materie hat zum Ziel, in selbsterklärender Form die Grundlage für das Verständnis dieses Rechtsgebiets zu schaffen sowie die Zusammenhänge mit den materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen anderer Erlasse aufzuzeigen. Zum Inhalt gehören insbesondere: - eine Einführung in das Rechtsgebiet (Abgrenzungen zur Realvollstreckung, Organisation und Haftung der Betreibungs- und Konkursbehörden, Einsichtsrecht, betreibungsrechtliche Beschwerde, Fristenrecht, Geltungsbereich der einzelnen Betreibungsarten); - das Einleitungsverfahren; - die Betreibung auf Pfändung; - die Betreibung auf Pfandverwertung; - der Konkurs; - der Arrest; - die Betreibung bei Trustverhältnissen; - die Anfechtung; - das revidierte Nachlassverfahren. Das Buch wendet sich aber nicht nur an Studierende, sondern auch an alle Anwender und Entscheider im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Betreibungs- und Konkursämter, Verwaltung und Justiz, Rechtsanwälte).
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Um Umweltprobleme zu lösen, müssen meist voneinader abgegrenzte Wissenssysteme verbunden werden. Unterstützend wirkt ein funktionierender Wissensaustausch zwischen Forschung, öffentlicher Verwaltung und Praxis. Spezifische Kompetenzen helfen, Wissensaustauschprozesse erfolgreich zu gestalten: Kommunikationskompetenz ist eine davon.
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Unter der Leitung von Prof. Dr. Alberto Achermann vom Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern, der gleichzeitig Vizepräsident der nationalen Kommission zur Verhütung der Folter ist, diskutierten Fachleute aus Forschung, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft die Frage, wie praktikable und zufriedenstellende Lösungen für die komplexen Anforderungen des Asylverfahrens gefunden werden könnten.
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Kurztext Gegenwärtig leben über 732 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland, mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Pass. Die Beiträge gehen den Fragen nach, inwiefern die erst seit dem 20. Jahrhundert so bezeichneten «Auslandschweizer» als wirtschaftliche «Brückenköpfe» dienten, inwiefern ihre kommunikativen Netzwerke kulturelle Transfers bewirkten und Formen des Wissensaustausches begünstigten oder welchen Beitrag umgekehrt die (ehemaligen) Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialpolitik und Kultur in der Schweiz leisteten. Sie befassen sich aber auch mit der historischen Konstruktion der Bevölkerung als einer neuen politischen Kategorie. Nicht nur für die Neuzeit ist zu fragen, mit welchen Politiken und Massnahmen Obrigkeit, Behörden, Staat und Verwaltung die eigene Population konstituierten und festigten und sie je nachdem über die bestehenden (nationalstaatlichen) Grenzen hinweg ausdehnten. Plus de 732 000 citoyennes et citoyens suisses vivent actuellement à l’étranger, soit plus d’une personne sur dix titulaires du passeport helvétique. Les contributions rassemblées interrogent dans quelle mesure les «Suisses de l’étranger» – désignés ainsi à partir du 20e siècle seulement – ont servi de relais pour le commerce extérieur, ainsi que dans quelle mesure leurs réseaux de communication ont contribué aux transferts culturels et favorisé des formes d’échange du savoir ou, à l’inverse, quels sont les apports des (anciens) Suisses de l’étranger dans les domaines de l’économie, de la science, de la politique sociale et de la culture lors de leur retour en Suisse. Les contributions portent également sur la construction historique de la population en tant que nouvelle catégorie politique. La question de savoir à travers quelles politiques et mesures l’autorité, les pouvoirs publics, l’Etat et l’administration ont constitué et consolidé leur propre population et, suivant les cas, l’ont étendu au-delà des frontières (nationales) existantes concerne autant l’époque contemporaine que les périodes antérieures.
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Verschiedene Akteure forderten die Einführung einer obligatorischen Alterspflegeversicherung. - Die Strategie Altersvorsorge 2020 stiess in der Vernehmlassung auf viel Kritik, wird aber dennoch nahezu unverändert ins Parlament gelangen. - Die Räte nahmen das neue Aufsichtsgesetz über die soziale Krankenversicherung nach ausführlicher Differenzbereinigung an. - Die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" wurde an der Urne deutlich abgelehnt.
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Die negativen Vorurteile betreffend Ineffizienz der Verwaltung und Behördenfaulheit stehen in krassem Gegensatz zum Einfluss, den die Verwaltung in der Regelung des alltäglichen Lebens einnimmt. Die Rolle der Verwaltung nahm parallel zur Entwicklung des modernen Staats laufend an Bedeutung zu. Dabei verschob sich zunehmend der Gestaltungsraum von den politischen zu den administrativen Institutionen. Die Verwaltungswissenschaft setzt sich mit diesem Wandel auseinander. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Gibt es ein genug, ein zu viel oder zu wenig an Staat? An wessen Interessen sollte sich die Verwaltung orientieren, wenn sie ihre Aufgaben gut erfüllen wollte: Dem Souverän oder der Exekutive? Dem Monarchen, dem Volk oder der stärksten Partei? Oder soll sie sich auf das Gemeinwohl ausrichten – so undefiniert dieser traditionsreiche Begriff ist und auch ausschliessende, z.B. völkische, Prinzipien zu umfassen vermag? Oder gelten für die Verwaltung eher abstrakte Maximen wie Rechtsstaatlichkeit, Effektivität oder Effizienz? Die bekanntesten Schlagworte der Verwaltungswissenschaft dürften „Bürokratie“ und „New Public Management“ sein. Beide Begriffe sind stark politisiert und auch in ihrer Bedeutung umstritten, wobei letztere auch nicht der Verwendung im wissenschaftlichen Diskurs entspricht. Dies ist aus bedauerlich, weil es die gesellschaftliche Auseinandersetzung betreffend dieses wichtigen Faktors staatlicher Organisation verhindert. Für die verwaltungswissenschaftliche Auseinandersetzung bedeutet dies vor allem eines: Sich der divergierenden Bedeutungen von Begrifflichkeiten bewusst zu sein. Hier stösst man allerdings auf ein wesentliches Problem: Während die Bedeutung in der öffentlichen Diskussion notorisch unscharf ist, kennt auch der wissenschaftliche Diskurs keine klare Definition der Verwaltung, der Verwaltungswissenschaft oder verschiedener verwaltungswissenschaftlicher Konzepte. Die Schwierigkeit, die Verwaltung und ihre Bereiche zu definieren, kann als Versagen der Wissenschaft verstanden werden (Ellwein, 1966: 15; von Stein, 1965: 2384) oder auch daran liegen, dass das Unterfangen prinzipiell unmöglich ist (Forsthoff, 1973: 1). Auf jeden Fall zeigt die komparative Verwaltungswissenschaft, dass Begriffe und Konzepte aus fremdsprachigen Publikationen und deren Kontext übernommen wurden. Besonders deutlich wird dies darin, dass in der Management-Literatur oder der Policy-Forschung die ursprünglich englischen Begriffe im deutschen Sprachgebrauch ebenfalls verwendet werden. Aber die Bedeutungen der ursprünglichen Ideen haben sich während des Transfers in den neuen wissenschaftlichen und politischen Zusammenhang geändert. Daraus folgt eine zweite Problemdimension, die bereits von Woodrow Wilson (1941 [1887]) im Gründungsdokument der US-Verwaltungswissenschaft aufgeworfen wurde: Für welchen Bereich kann die Verwaltungswissenschaft eine Gültigkeit beanspruchen? Wilson argumentiert, dass die Verwaltung als eine Technik zu betrachten sei. Als solche sei sie unabhängig vom politischen Kontext gültig, weswegen er vorschlug, die USA sollten sich in der Suche nach der besten Staatsverwaltung am preussisch-deutschen Modell zu orientieren. Analoge Gedankengänge können auch in der deutschen Verwaltungswissenschaft festgestellt werden, wenn sich die Forschenden auf ausländische Inspirationen beziehen. Die Forschenden suchen dabei Antworten, die unabhängig von ihrer Herkunft auf die eigenen politischen, ökonomischen oder sozialen Problemstellungen gemünzt sind. Diese Probleme – genauso wie die Lösungsansätze – können globale sein, orientieren sich in der Regel jedoch an den eigenen nationalen Institutionen. Denn nur von diesen können sich die Forschenden erhoffen, dass ihre Lösungsvorschläge in die Praxis umgesetzt werden. Basierend auf dieser Argumentation schliesst die aktuelle komparative Verwaltungswissenschaft auf nationale Traditionen der Verwaltungswissenschaften, die den spezifischen Staatsverständnissen entsprechen (Raadschelders und Rutgers, 1996; Rutgers, 2001b; Stillman, 2001). Dabei werden zwei wesentliche Faktoren ausgeblendet: Erstens wandelte sich das Staatsverständnis im Verlauf der Zeit. Zweitens sind und waren die Verwaltungsforschenden trotz ihrer Ausrichtung an einer nationalen Institution nicht in einem nationalen Diskurs isoliert. In den modernen und zeitgenössischen verwaltungswissenschaftlichen Publikationen wird die internationale Einbettung sowohl in den referierten Werken als auch in den Moden der behandelten Themen und angewandten Methoden evident. Diese Einsicht gilt aber nicht erst ab der Globalisierung in den 1990er Jahren, sondern lässt sich bereits in der Zeit vor der deutschen Staatenbildung aufzeigen. Gerade die Kameralisten reisten häufig zwischen den europäischen Fürstenhäusern umher und sorgten dadurch nicht nur für eine weite Verbreitung ihrer Ansätze, sondern kamen selbstverständlich auch mit fremden Ideen in Kontakt (Wakefield, 2009). Und die Entwicklung in der deutschen Verwaltungswissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne eine tiefere Betrachtung der Entwicklungen in den USA nicht verstanden werden. Aus diesem Grund wird hier ein Versuch unternommen, die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft von der Gründung Deutschlands 1871 bis in die 1970er Jahre auf den Einfluss US-amerikanischer Ideen hin zu untersuchen. Dazu werden zuerst in der Sektion I der Untersuchungsgegenstand und die theoretischen Grundlagen eingeführt, anhand derer der Import von Ideen aus den USA durch die deutsche Verwaltungswissenschaft untersucht wird. Sektion II zeigt anhand von Primärquellen die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft. Die Struktur folgt dabei den Phasen sozialer und politischer Umbrüche: Gründung des deutschen Reiches (Kapitel II.1), Zwischenkriegsperiode (Kapitel II.2), Nachkriegszeit (Kapitel II.3) sowie die 1960er und 1970er Jahre (II.4). In Sektion III wird der Ideentransfer analysiert und danach in IV die Konklusionen betreffend die deutsche Tradition der Verwaltungswissenschaft präsentiert.