161 resultados para öffentliche Verwaltung


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Ein hochaktueller Band ist zum 80. Geburtstag des international anerkannten Gelehrten Hans Giger aus der Taufe gehoben worden. Wissenschafter in- und ausländischer Universitäten, des Max-Planck-Institutes in Hamburg, a. Bundespräsident der Schweiz, Bundesrichter, Kassationsgerichtspräsident sowie Vertreter von Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Medien veranschaulichen ihre Gedanken zur Gerechtigkeit. Beleuchtet werden etwa Themen wie Lohngerechtigkeit und Wirtschaftsethik, Zuteilung von Spenderorganen, Gerechtigkeit in der Strafjustiz, Chancengleichheit in der Bildung, Sport als Weg zu mehr Gerechtigkeit, Biowissenschaften als ethische Provokation, der Preis der sozialen Gerechtigkeit, Sachgerechtigkeit und Regelungsflut, Ungerechtigkeit durch Mainstream-Denken, Quellen des Rechtsbewusstseins u.a.m. Mit 23 fesselnden Beiträgen und einem Geleitwort von Bundesrätin Doris Leuthard liegt ein Werk vor, das in eindrücklicher Weise das zeitgenössische Gerechtigkeitsempfinden reflektiert.

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Dieser Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten der Einsatz von Web 3.0 Monitoringtechniken im Stakeholder Management bietet. Das Ziel dieses Managements ist es, unternehmerischenVorhaben zu Akzeptanz und Durchsetzungskraft zu verhelfen, indem Ansprüche an Unternehmensentscheide aktiv in den Managementprozess mit eingebunden werden.Stakeholdermaps stellen diese Ansprüche visuell dar. Sie greifen einerseits auf nicht-öffentliche Inhalte zurück und andererseits auf Inhalte, die öffentlich (zumeist im Web) verfügbar sind. Das Semantische Web bietet Möglichkeiten, diese öffentlichen Inhalte nicht nur deskriptiv (was wird argumentiert?) darzustellen, sondern auch Zusammenhänge(z.B. Netzwerke, Kontextualisierungen, Referenzierungen, Gewichtungen) aufzuzeigen. Das vorgestellte Framework kann Grundlage für die öffentlichen Inhalte von Stakeholdermaps sein.

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Die Ungleichheit von Bildungschancen ist ein Dauerthema in der empirischen Bildungsforschung, dem in den vergangenen Jahren auch in der Bildungspolitik wieder besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Abgesehen davon, dass nach den kontroversen Debatten über Bildungsungleichheiten in den 1960er Jahren (siehe dazu Müller 1998) in den letzten 40 Jahren mehr oder weniger kontinuierlich geforscht und publiziert wurde, hat — nachdem das fachliche und öffentliche Interesse an Bildungsungleichheit in den 1970er und 1980er Jahren deutlich erlahmte — in den 1990er Jahr die Produktivität der sozialstrukturell orientierten und lebensverlaufstheoretisch fundierten Bildungssoziologie und auch die Aufmerksamkeit an ihren Befunde zugenommen. Ihre Ergebnisse lassen sich nicht alleine an den methodischen Entwicklungen (Schimpl-Neimanns 2000; Becker 2000; Henz und Maas 1995), der Auswertung von neueren Massen- und Längsschnittdaten mit ausgefeilten statistischen Verfahren (Müller und Haun 1994; Mayer und Blossfeld 1990; Blossfeld 1988) und der groß angelegten internationalen Vergleiche (Shavit und Blossfeld 1993) ablesen, sondern auch in der Weiterentwicklung theoretischer Ansätze, die den Anspruch vertreten, Ursachen sowie Mechanismen und Prozesse von Bildungsungleichheiten präziser zu benennen als dies bislang der Fall war (siehe Einleitung von Becker und Lauterbach in diesem Band). In der universitären Forschung selbst sind seitdem eine Vielzahl unterschiedlicher Projektvorhaben in Gang gesetzt worden, die sich zum Ziel gesetzt haben, diese Theorieansätze empirisch anzuwenden, um Entstehung und Reproduktion von Bildungsungleichheiten umfassend zu beschreiben und zu erklären (siehe Becker in diesem Band sowie Becker 2006). Zudem hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahre 2002 mit dem erklärten Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation der empirischen Bildungsforschung zu leisten, die Förderinitiative „Forschergruppen in der Empirischen Bildungsforschung“ beschlossen (DFG 2005).

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Die Blicke, die die Wissenschaft auf Islam und Muslime in der Schweiz wirft, sind in den meisten Fällen entweder auf Subjekte gerichtet, oder sie behandeln die soziale und kommunikative Konstruktion jener Phänomene nur mit Blick auf einzelne Teilsysteme der Gesellschaft wie Politik und Massenmedien (respektive öffentliche Diskurse) ohne gesellschaftstheoretische und funktionalistische Rückbindung. Die vorliegende Arbeit positioniert sich in dieser Beobachtungslücke und nimmt die vielfältigen Beobachter der Gesellschaft von Islam und Muslimen in der Schweiz in den Blick. Fragt man danach, welche Strukturen sich wie irritieren lassen, treten die Phänomene Islam und Muslime in den Hintergrund, und auf dem analytischen Schirm erscheint die Gesellschaft selbst. In der Folge werden die umfangreichen Kommunikationsleistungen sichtbar, die eine Irritation in verschiedenen Teilsystemen – nicht nur in der Politik oder den Massenmedien, sondern genauso im Recht, der Religion, der Kunst oder der Wirtschaft – auslöst. Sei es, dass Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht an öffentlichen Primarschulen in Basel teilnehmen lassen wollen, oder dass ein muslimischer Verein im Zuge des Um- und Ausbaus ihres Vereinslokals in Langenthal ein Minarett auf dem Dach desselben errichten will: diese und andere Gesuche, (teil-)öffentlich soziale Vielfalt in der Form religiöser Differenz auszudrücken, regen eine Fülle von Beobachtungs- und Kommunikationsleistungen an. Den Hauptteil der vorliegenden Studie bildet denn auch die Analyse der vielfältigen Reaktionen in zwei Konfliktfällen zur Nichtteilnahme am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht in Primarschulen Basel-Stadts und dem Baugesuch für ein Minarett und eine Kuppel als Teil des Ausbaus eines Vereinslokals in Langenthal. Die beiden Fälle wurden deshalb ausgewählt, weil ihre anfängliche Irritation quer durch die gesellschaftlichen Teilsysteme hindurch und über mehrere Jahre hinweg Antwortversuche auslöste und die empirische Analyse deshalb über mehr und aussagekräftigeres Material verfügen konnte, als es in anderen, ansonsten für eine Analyse prinzipiell auch denkbaren, Konfliktfällen, beispielsweise zur Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes auf einem Friedhof oder dem Tragen eines Kopftuchs an der Schule, bei der Arbeit oder beim Sport, möglich gewesen wäre. Die Beobachtung des Umgangs mit diesen beiden Instanzen sozialer Vielfalt (aber auch in inhaltlich anders gelagerten Fällen der Differenzbearbeitung) macht sichtbar, dass und wie Erwartungen verunsichert und Lösungen für die Aufhebung dieser Unsicherheiten gefunden und ausprobiert werden. Die zentrale Einsicht der Studie lautet, dass selbstreproduzierende und selbstorganisierende Systeme, wie es Recht, Politik, Massenmedien, Kunst und Religion unter den Bedingungen einer funktional differenzierten, modernen Gesellschaft sind, aufgrund ihrer spezifischen Funktionsweise in der Gesellschaft ihre eigenen Zugänge zu religiöser Vielfalt entwickeln, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. In anderen Worten interessiert sich das Rechtssystem für die rechtlichen Folgen des Auftauchens islamischer Normativitäten, die Politik für daraus resultierende Machtansprüche, oder die Massenmedien für das aus der Vielfalt resultierende Konfliktpotenzial. Um gleichzeitig diese Einsicht in kürzeste Form zu bringen und die Wahl des Titels der vorliegenden Studie zu erläutern, sind Islam und Muslime kommunikativ konstruierte Artefakte. Sie werden jeweils dazu, was die Gesellschaft – respektive die sozialen Systeme, aus denen diese besteht – aus ihnen vermittels ihrer eigenen Beobachtungsleistungen macht. Dies schliesst natürlich die im vorliegenden Text kommunizierten Beschreibungen mit ein, da auch sie nichts anderes als einen Vollzug von Gesellschaft darstellen. Die Analyse von Konfliktfällen zu muslimisch-religiöser Diversität in den folgenden Kapiteln will dementsprechend keine Aussagen über Islam, Muslime und ihre Hintergründe und Motivlagen, die zu Konflikten führen könnten, treffen. Jenseits dieser subjektorientierten Beschreibungen genügt es dem Anspruch der vorliegenden Arbeit jedoch auch nicht, nur das Kursieren von Differenzsemantiken oder Diskursen über Islam und Muslime festzustellen – obwohl dies einen Teil der Analyse bildet. Diese gesellschaftlichen Problematisierungen von und die mannigfaltigen „Umgangsformen“ gegenüber Islam und Muslimen, oder allgemeiner: gegenüber Fremdheit, Differenz, Vielfalt – sollen zudem auf ihre funktionalen und gesellschaftsstrukturellen Ermöglichungsbedingungen und Grenzen hin untersucht werden. Wenn die vorliegende Studie Konfliktfälle analysiert, die als muslimisch bezeichnete Personen in die Kommunikation miteinbeziehen, liegt ihr Forschungsinteresse also auf einer Beobachtungsebene zweiter Ordnung und in den Formen des kommunikativen Umgangs mit Kontingenz und Vielfalt in der Form von „Islam“ und „Muslimen“ – und dafür, wo die Grenzen dieses Umgangs liegen. Dementsprechend sind die beiden fallanalytischen Kapitel (4 und 5) nach systemspezifischen Problemlösungen des Rechts, der Politik, der Massenmedien, der Kunst und der Religion strukturiert. Der Einsatz eines systemtheoretischen Analyserahmens, wie in Kapitel 2 dargestellt, in Kombination mit einer adaptierten Methode (in Kapitel 3 diskutiert) ermöglicht es dabei,spezifische, system- oder beobachterspezifische Unterscheidungsleistungen zu erkennen, die den jeweiligen Problemlösungsstrategien zu Grunde liegen. Die Bezeichnung „systemtheoretisch“ deutet dabei bereits an, dass sich der Analysefokus von individuellen Akteuren mit Motiven und Handlungen weg und in Richtung überindividueller, also sozialer, Kommunikationsstrukturen verschiebt. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der alltäglichen und wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem, was gemeinhin „Realität“ genannt wird, werden gleich in Kapitel 2 diskutiert, um die Basis für die darauffolgenden konstruktivistischen, kommunikations-, system- und differenztheoretischen sowie funktionalistischen Überlegungen der hier verwendeten Methodologie zu schaffen (Kapitel 3). Der empirischen Erforschung der kommunikativen Mechanismen des Umgangs mit (sozialer Vielfalt, hier: Islamität zugeschriebener) Kontingenz widmet sich die vorliegende Arbeit daraufhin anhand der beiden obengenannten Fallstudien des Schwimmunterrichts in Basel-Stadt (Kapitel 4) und des Minarettbaugesuchs in Langenthal (Kapitel 5). Eine Analyse der kommunikativen Unterscheidungsleistungen, die Objekte durch sprachlichen Ein- und Ausschluss (und blinde Flecken) konstruiert, fördert die Schlüsselstellung von System- und Gesellschaftsstrukturen, tradierten Gesellschaftsbildern, Integrationsvorstellungen und dem ungebrochenen Vertrauen in die Möglichkeit gesellschaftlicher Steuerung für die Grenzen des Umgangs mit sozialer Vielfalt zu Tage. In der Fallstudie zum Schwimmunterricht in Basel (Kapitel 4) treten einander die Beobachtungsperspektiven des Rechts, der Politik, der Erziehung und der Massenmedien gegenüber, und ihre verschiedenen Funktionslogiken werden sichtbar. Angesichts dieses Befunds gesellschaftlicher Ausdifferenzierung zeichnet sich die Schwierigkeit ab, noch vom Nichtbesuch des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen als einem Problem zu sprechen. Im Gegenteil: in der funktional differenzierten, modernen Gesellschaft stellt der Widerspruch, das „Nein“ der Absage an den Besuch des gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterrichts, ein Mehrfachproblem dar. Er wird von mehreren Systemen gleichzeitig, aber aufgrund ihrer Funktion und Strukturen unterschiedlich beobachtet. Darüber hinaus lassen sich auch innerhalb politischer Kommunikation von Seiten der Integrations-, Erziehungs- und Ausländerpolitik drei unterschiedliche „Lösungsansätze“ feststellen. Das Kapitel beschreibt diese funktionale Differenzierung für das Rechtssystem, die Politik und die Massenmedien anhand empirischer Daten wie Gerichtsurteilen, Verwaltungsakten und -publikationen, politischen Vorstössen, massenmedialen Produkten und Interviews. Der Aufbau des Kapitels orientiert sich an jenen systemischen Zugängen. Der Befund der funktionalen Differenzierung wird in einem zweiten Schritt den Selbstbeschreibungen der Systeme gegenüber gestellt, um in den jeweiligen Erwartungsstrukturen die semantischen Grenzen des Umgangs mit Fremdheit respektive Vielfalt aufzudecken und den Weg für Alternativen zu ebnen. Die Fallanalyse zum Minarettbaugesuch in Langenthal (Kapitel 5) ermöglicht eine Überprüfung der Ergebnisse aus der Analyse zum Schwimmunterricht. Im Fall Langenthal bestätigt sich der Befund der systemisch differenzierten Zugänge zum Konfliktfall, wobei zusätzlich zum Recht, der Politik und den Massenmedien in diesem Fall auch die Systeme Religion und Kunst kommunikativ beteiligt sind. Auch dieses Kapitel ist analog zur Fallanalyse dees Schwimmunterrichts entlang der systemischen Zugänge aufgebaut. Durch die Vergleichsmöglichkeiten mit dem Fall Basel können im Fall Langenthal empirische Befunde zu den Formen und Grenzen gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen und dem Umgang mit sozialer Vielfalt noch vertieft werden, und um die religiöse und künstlerische Dimension erweitert werden. Das Schlusskapitel (Kapitel 6) rollt die Befunde zur zentralen Bedeutung von Gesellschaftsstruktur und -bildern, Integrations- und Steuerungskonzepten für den Umgang mit islamischer und anderen Formen sozialer Vielfalt – und seine Beschränkungen – noch einmal auf. In der Folge setzt es sich auf der Grundlage der bisher erarbeiteten Erkenntnisse mit einem alternativen Ansatz des Umgangs mit Differenz, der Selbstreflektion, auseinander. Und schliesslich werden die Implikationen dieser Art von Analysen für die Islamwissenschaft sowie wissenschaftliche Anschlussmöglichkeiten diskutiert.

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Die Regierung kündigte eine umfassende Reform der 1. und 2. Säule an. – Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision trat in Kraft. – Grosse Teile des zweiten Massnahmenpakets für die 6. IV-Revision wurden in den Ratsverhandlungen zerzaust. – Die Räte verabschiedeten einzig die neue Regelung der Kostenvergütung bei stationären Spitalaufenthalten von IV-Beziehenden. – Die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ kam zustande; der Bundesrat begann mit der Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. – Das Volk lehnte die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (Managed Care) wuchtig ab.

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Das kantonale Verwaltungsrecht zeichnet sich durch eine grosse thematische Breite aus. Im vorliegenden, nun in zweiter Auflage erschienenen Sammelband stellen Experten aus Praxis und Wissenschaft jene Rechtsbereiche dar, die im Verwaltungsalltag auf kommunaler und kantonaler Ebene besonders bedeutsam sind: Verwaltungsorganisationsrecht, Personal- und Staatshaftungsrecht, Gemeinderecht, Polizeirecht, Informations- und Datenschutzrecht, Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, Umwelt- und Energierecht, Bildungsrecht, Gesundheits- und Sozialhilferecht sowie Wirtschaftsverwaltungs-, Submissions- und Finanzverwaltungsrecht. Als Lehrbuch erschliesst es angehenden Rechtsanwältinnen und Notaren die wesentlichen Bereiche des kantonalen Verwaltungsrechts. Als Praxishandbuch ist es Arbeitshilfe und Nachschlagewerk für Verwaltung, Justiz und Advokatur, und zwar schweizweit, weil sich die kantonale Gesetzgebung in vielen Materien des Verwaltungsrechts immer stärker annähert.

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In der Schweiz stellt die ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche im Schulalter seit rund 10 Jahren ein Thema von wachsender Bedeutung dar. Man findet unterdessen in den meisten Kantonen der Schweiz ein Angebot der Institution Schule oder weiterer Anbieter. Während sich in der Fachsprache im deutschen Sprachraum für solche Angebote vorwiegend der Begriff ganztägige Bildung und Betreuung eingebürgert hat, findet man in Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wie der EDK1 und der SODK2 insbesondere den Begriff Tagesstrukturen. Darunter wird «die Gesamtheit an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schule (im Bereich der Sonderpädagogik bis 20 Jahre) ausserhalb der Familie» verstanden (EDK & SODK 2008, p. 1). Um eine Form von Tagesstrukturen handelt es sich bei der Tagesschule. Bei einer solchen handelt es sich um eine Schule, die nebst dem regulären Unterricht in der Verantwortung der Schulleitung ein (Tagesschul-)Angebot an mehreren Tagen in der Woche anbietet. Die Kantone, die dem Harmos-Konkordat beigetreten sind, werden zu einem flächendeckenden Ausbau von Tagesstrukturen verpflichtet.

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Der Schulhausbau ist im 19. Jahrhundert einem starken Wandel unterworfen. In diesem Buch wird erstmals der Frage nachgegangen, wie und weshalb Normen für den Schulhausbau in der Schweiz von 1830 bis 1930 generiert und in formale Regelungen umgesetzt werden. Die Annahme, Erneuerungen im Schulhausbau betreffend Hygiene, Ergonomie, Ästhetik und Pädagogik hätten erst seit der Wende zum 20. Jahrhundert, insbesondere unter dem Einfluss der Reformpädagogik, stattgefunden, lässt das 19. Jahrhundert in Sachen Schulhausbau als rückständig erscheinen. Dabei wird vergessen, dass in dieser Zeit, gerade was die Zahl der gebauten Schulhäuser und die Entwicklung von Normen betrifft, eine intensive Arbeit geleistet wurde, die unter den historischen Umständen innovativ war. Die Organisation des Unterrichts, Licht und Luft im Schulzimmer und die Gesundheit der Schulkinder haben bereits das frühe 19. Jahrhundert normativ, praktisch und technisch beschäftigt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts findet eine über institutionelle und kantonale Grenzen hinausgehende öffentliche Diskussion statt, die breit rezipiert und professionalisiert wird. Verschiedene professionelle Akteure knüpfen an vorangegangene normative Debatten, staatliche Regulative, bestehende Traditionen und historische Kontexte an, um unterschiedlich motivierte, von Professionalisierungsprozessen beeinflusste Ansprüche an den Schulhausbau zu legitimieren, bis das Schulhaus zum „geheimen Miterzieher“ stilisiert wird.

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Erstmals in der Schweiz gibt eine Studie Einblick in den neu entstandenen «Third Space» an Hochschulen – Arbeitsstellen, die zwischen der Wissenschaft und der Verwaltung angesiedelt sind. Die Studie sowie weitere Texte zum Strukturwandel der Hochschulen im Bereich des «Third Space» sind im neuen «zoom» des Zentrums für universitäre Weiterbildung ZUW erschienen. Neue Berufsbilder halten in Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen Einzug. Die Leitung von Studiengängen, das Management von Forschungsinstitutionen und Departementen oder die Schaffung dienstleistungsorientierter Servicestellen für Studierende und Forschende sind nur einige Beispiele für diesen Prozess.

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Ziel vorliegender Arbeit ist, das Disziplinarrecht und dessen tendenzielle Abschaffung aufzu-arbeiten. Dazu wird im ersten Teil der Arbeit geprüft, ob die Grundlagen des Disziplinarrechts - die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit, das besondere Rechtsverhältnis sowie die Treuepflicht - nach wie vor bedeutsam sind. Weiter wird das Disziplinarwesen als rechtliches Institut begründet und die Restbestimmungen des Disziplinarrechts werden veranschaulicht. Gegenstand der Aufzeichnung des Ist-Zustandes ist weiter, den Inhalt des Disziplinarrechts aufzuzeigen und dieses von der Administrativuntersuchung, dem Strafverfahren, dem perso-nalrechtlichen Verfahren und der Umsetzung ethischer Standards abzugrenzen, um festzu-stellen, ob eines dieser Verfahren in der modernen Verwaltung dazu geeignet ist, die Funkti-on des Disziplinarverfahrens zu übernehmen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die gewonnenen Erkenntnis verarbeitet, indem der Rege-lungsbedarf aufgezeigt und ein gesetzlicher Lösungsvorschlag präsentiert wird. Obwohl seit dem Abschluss der Dissertation wesentliche Änderungen in der Gesetzgebung vollzogen wurden, bleibt die Analyse in den Grundzügen relevant und die darauf gestützte Diskussion grundsätzlicher Fragen als Diskussionsgrundlage der disziplinarrechtlichen Ver-antwortlichkeit wesentlich. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, interdisziplinäre Lö-sungen zu entwickeln, welche langfristig institutionelle Ordnung sicherzustellen und das Ver-trauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen aufrecht zu erhalten vermögen.

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Die vorliegende Dissertation verfolgt das Ziel, zu untersuchen, wie sich ehemalige Schweizer Nachwuchs-Elite-Athleten unter dem Aspekt des sportlichen Erfolgs entwickelt haben und wie sich ihre heutige Lebenssituation präsentiert. Zudem will die Arbeit ergründen, inwiefern der sportliche Erfolg durch ausgewählte institutionelle, sportwissenschaftliche und individuelle Parameter vorhergesagt werden kann. Zu diesem Zweck wurden alle deutschsprachigen Nachwuchs-Elite-Athleten untersucht (N = 221), welche im Jahre 1999 Inhaber einer Swiss Olympic Talent-Card waren. Die Prädiktoren stammen teilweise aus einer ersten schriftlichen Befragung, welche 1999 durchgeführt wurde (Rücklauf: 79%). Die Daten für die Beschreibung der Laufbahn sowie der heutigen Situation wurden im Sommer 2011 durch eine weitere schriftliche Befragung erhoben (Rücklauf: 48%). Die Daten wurden mit deskriptiven, inferenzstatistischen, cluster- sowie regressionsanalytischen Verfahren ausgewertet. Die Resultate zeichnen insgesamt ein positives Bild. Trotz verschiedener Hürden im Nachwuchsalter schafften die meisten befragten Athleten den Sprung in die Elite-Stufe. Knapp ein Drittel von ihnen konnte dabei grosse Erfolge (Medaillengewinn) an bedeutenden internationalen Wettkämpfen erringen. Die bereits zurückgetretenen Athleten scheinen das Laufbahnende grösstenteils gut bewältigt zu haben, was wohl damit zusammenhängt, dass die Mehrheit von ihnen freiwillig zurückgetretenen ist und konkrete Pläne für die nachsportliche Laufbahn hatte. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich ein Engagement im Leistungssport nicht negativ auf die Entwicklung in anderen Lebensbereichen auszuwirken scheint. So zeigte sich, dass sich die heutige Situation der ehemaligen Nachwuchs-Elite-Athleten in gesundheitlicher, psychologischer, sozialer, beruflicher und finanzieller Hinsicht durchwegs positiv präsentiert – in gesundheitlicher, beruflicher und finanzieller Hinsicht sogar besser als jene von gleichaltrigen Vergleichspersonen der Schweizer Bevölkerung. Bei der Vorhersage des sportlichen Erfolgs zeigte sich, dass Athleten aus weniger geförderten und weniger bedeutenden Sportarten später insgesamt erfolgreicher sind an bedeutenden internationalen Wettkämpfen. Darüber hinaus erwies sich die mentale Stärke als langfristiger Erfolgsfaktor. Die Ergebnisse erweitern das bestehende Wissen über Laufbahnen von Leistungssportlern sowie über Determinanten von sportlichem Erfolg generell, besonders aber hinsichtlich des Schweizer Sportsystems. Athleten und ihr Umfeld erhalten dadurch einen vertieften Einblick in die Chancen und Risiken eines Engagements im Leistungssport. Swiss Olympic und die Verbände gewinnen ein besseres Verständnis darüber, wie sich Nachwuchs-Elite-Athleten in ihrer sportlichen Entwicklung noch besser unterstützen lassen. Bund, Kantone und Gemeinden können anhand der Ergebnisse besser abschätzen, inwiefern sich die Förderung des Spitzensports durch öffentliche Gelder rechtfertigen lässt.