3 resultados para vote régional
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Resumo:
Der Vergleich der deutschen und der schweizerischen Rundfunkordnung unter dem Aspekt des Dualismus 1.Einleitung: Bedeutung und Grundlagen des „Dualismus“ 2.Das „duale System“ in der deutschen Rundfunkordnung 2.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 2.3 Das „duale System“ im europäischen Raum – europarechtliche Einflüsse und Vorgaben 3. Das „duale System“ in der schweizerischen Rundfunkordnung 3.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 3.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 3.3 Vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Ausprägungen des „dualen Systems“ im Rahmen der Revision des RTVG 4. Vergleichende Betrachtung der „dualen Systeme“ 4.1 Historische und gesetzliche Rahmenbedingungen 4.2 Die spezifischen Besonderheiten des schweizerischen Rundfunkmarktes 4.3 Die einzelnen Elemente der Rundfunkordnung 5. Endergebnis Duale Systeme im Bereich des Rundfunkrechtes bedeuten Koexistenz von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angelegte Rundfunkordnung ist im wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. Das aufgrund dieser Vorgaben gewachsene duale System besteht aus einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Position durch die vorrangige Finanzierung aus Gebühren privilegiert wird. Im Gegenzug wird ihm die zentrale Aufgabe zur Sicherung der Grundversorgung zugewiesen. Daneben bestehen die privaten Rundfunkveranstalter, die sich aus Werbeeinnahmen und Nutzungsentgelten finanzieren und insoweit dem Wettbewerb im Markt in höherem Maße ausgeliefert sind. Im europäischen Bereich fällt der Schutz von Pluralismus und Meinungsvielfalt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Medienlandschaften der Mitgliedstaaten sind durch vielfältige Eigenheiten und Traditionen geprägt, die gerade erhalten bleiben sollen. Die Ausgestaltung des dualen Systems im europäischen Rahmen wirft mithin Bedenken allein im Hinblick auf die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Veranstalter aus öffentlichen Ressourcen und die darauf basierende Wettbewerbsverzerrung auf. Mit dem Radio- und Fernsehgesetz von 1991 wurde in der Schweiz ein duales Rundfunksystem eingeführt. Das Treuhandmodell wurde ergänzt durch das Marktmodell. Allerdings galt das duale System für Rundfunk und Fernsehen in der Schweiz nur in der abgeschwächten Form eines staatlich geordneten Wettbewerbs. Es bestand ein Drei-Ebenen-Modell, das eine direkte Konkurrenz zwischen der nationalen Dachorganisation SRG (Schweizerische Rundfunkgesellschaft) und privaten Unternehmen weitestgehend vermied. Die Hauptverpflichtung des Service public oblag der SRG, die auch die Gebühren erhielt. Daneben wurden allerdings alle Veranstalter zu Service-public-Leistungen verpflichtet. Im Gegenzug dazu sah der Gesetzgeber in marktschwachen Regionen ein Gebührensplitting vor. Mit dem neuen RTVG soll dem Service Public eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert werden. Anstelle einer scharfen Trennung zwischen gebühren- und werbefinanzierten Anbietern mit entsprechend unterschiedlichen Funktionen im Mediensystem sollen allerdings die elektronischen Medien in der Schweiz großflächig subventioniert und vermehrt mit Leistungsaufträgen gesteuert werden. Gerade auf lokaler Ebene wird eine Ausweitung des Gebührensplittings vorgesehen. Nicht nur einer, sondern eine Vielzahl von Veranstaltern soll künftig mit der Grundversorgung beauftragt werden. Insbesondere der Service public régional soll von privaten Anbietern und der SRG erbracht werden. Eine Inpflichtnahme sämtlicher privater Rundfunkveranstalter wird indes nicht vorgesehen. Anhand dieser Masterarbeit sollen weiterhin die Unterschiede herausgearbeitet werden, die einzelne nationale Rundfunksysteme aufweisen können und damit auch die rundfunkpolitischen Modelle trotz des gleich bleibenden Grundgedankens, hier des Dualismus. Die Modelle sind stets in ihrem spezifischen politischen und kulturellen Kontext zu sehen, woraus sie historisch gewachsen sind. Durch den Vergleich sollen auf der einen Seite die Probleme der Rundfunkmodelle dargelegt werden, die diesen unabhängig von ihrer Ausgestaltung in mehr oder minder ausgeprägter Form generell innewohnen (Definition der Grundversorgung - des Service public/ Ressourcenknappheit/ Krisen des dualen Systems). Andererseits sollen die spezifischen Probleme der Schweiz aufgrund ihrer mehrsprachigen, kleinstaatlichen Struktur verdeutlicht werden (Hoher Marktanteil an ausländischen, überwiegend deutschsprachigen Programmen an der Fernsehnutzung; Mehrsprachigkeit; Kleinräumigkeit von Zuschauer- und Zuhörermärkten sowie der Werbemärkte).
Resumo:
Die meisten Studien der empirischen Wahlforschung führen das Wählverhalten bei deutschen Bundestagswahlen gemäß den bewährten Erklärungsansätzen (Columbia School, Cleavage-Theorie, Michigan School, …) auf Faktoren der Individualebene zurück. Nur wenige analysieren darüber hinaus den Einfluss räumlicher Kontextmerkmale. Diese Beiträge gelangen zudem zu widersprüchlichen Befunden, z.B. darüber, welcher Anteil der Gesamtvarianz überhaupt durch Kontextfaktoren erklärt werden kann. Daher will die vorliegende Arbeit klären, inwiefern die soziale Komposition des räumlichen Kontexts über individuelle Merkmale der Wähler hinaus ihre individuelle Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl 2009 beeinflusst hat. Dazu wird zunächst ein räumliches Mehrebenen-Modell des individuellen Wahlverhaltens entwickelt, das den Einfluss von Kontextmerkmalen u.a. auf soziale Interaktionsmechanismen innerhalb der Kontexteinheiten zurückführt. Zudem werden die zentralen individuellen Erklärungsfaktoren der oben genannten Theorien (Parteiidentifikation, Kandidaten-, Sachfragen-Orientierung, soziale Gruppenzugehörigkeit) in das Modell integriert. Auf Grundlage von Daten der German Longitudinal Election Study werden anschließend logistische Mehrebenen-Modelle für die alten und erstmals auch für die neuen Bundesländer und Deutschland geschätzt. Erstmals werden zudem Wahlkreise als relevante Kontexteinheiten untersucht. Es zeigt sich, dass ein kleiner Teil der Varianz der individuellen Wahlentscheidung allein auf Merkmale des Wahlkreises zurückgeführt werden kann. Es treten sowohl direkte Kontexteffekte als auch Mehrebenen-Interaktionseffekte auf, die sich jedoch in ihrer Wirkung zwischen den Regionen und auch zwischen den Parteien erheblich unterscheiden.
Resumo:
In der Arbeit wird die Wahlbeteiligung bei Europawahlen analysiert. Es geht um die Beantwortung der Frage, ob die individuelle Wahlteilnahme in alten und neuen EU-Mitgliedsstaaten bzw. alten und jungen Demokratien auf die gleichen Erklärungsgrößen zurückgeht oder ob möglicherweise Unterschiede zwischen beiden Ländergruppen bestehen. rnAls Bezugspunkt dient die Europawahl, die im Juni 2009 stattfand: Bei dieser Wahl fällt nicht nur die generell niedrige Beteiligung auf, sondern auch erhebliche Niveauunterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Um diesen Befund erklären zu können, wird zunächst ein theoretisches Erklärungsmodell entwickelt, das sich auf die folgenden fünf Dimensionen bezieht: politisches System der EU, europäische politische Gemeinschaft, Wählermobilisierung während des Europawahlkampfes, Gewohnheitswahl und Einschätzung der staatlichen sowie der eigenen wirtschaftlichen Lage. Als Erklärungsgröße werden in den fünf Bereichen jeweils unterschiedlich stark ausgeprägte Defizite in den beiden Ländergruppen angenommen. rnExemplarisch werden Deutschland und Polen untersucht. Die empirischen Analysen basieren auf dem umfangreichen Datensatz der European Election Study 2009 (ESS), hier werden die Daten der Voter Study verwendet. Nicht alle Hypothesen lassen sich im Rahmen der Arbeit bestätigten, nur ein Teil der unabhängigen Variablen hat auch im multivariaten Modell noch einen Einfluss auf die Europawahlbeteiligung. rnFür Deutschland zeigen die Ergebnisse, dass Wahlnorm und Wählermobilisierung einen größeren Effekt auf die Stimmabgabe ausüben als die Nutzenseite (Effektivität) der Wahlen. Im zweiten Modell, das für die polnischen Befragten berechnet wurde, erweisen sich nur zwei der unabhängigen Variablen als signifikant, d.h. nur die Einschätzung der Effektivität der Wahl und die internalisierte Wahlnorm haben einen Einfluss auf die Wahlteilnahme. Von der Effektivitätseinstufung geht eine größere Erklärungskraft aus als von der Wahlnorm; in diesem Modell überwiegt folglich die Nutzenseite der Europawahl. Es kann gezeigt werden, dass die unterschiedlichen Beteiligungsraten in den beiden Staaten durch unterschiedlich stark ausgeprägte Defizite in den Bereichen des politischen Systems und der Wahlnorm zustande kommen. Die Defizite sind in Polen stärker ausgeprägt und können so die niedrigere Wahlbeteiligung erklären. Darüber hinaus kann resümiert werden, dass die Nutzenseite der Europawahl in Polen einen stärkeren Einfluss auf die Beteiligung ausübt als in Deutschland.