2 resultados para Technical aspects

em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha


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Das Jahr 1989 markiert nicht nur den Beginn entscheidender geopolitischer Veränderungen, sondern gleichzeitig den Ursprung eines bedeutsamen Wandels in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Mit der viel beachteten Studie ‚Sub-Saharan Africa – From Crisis to Sustainable Growth’ initiierte die Weltbank eine Debatte über die Relevanz institutioneller Faktoren für wirtschaftliche Entwicklung, die in den folgenden Jahren unter dem Titel ‚Good Governance’ erhebliche Bedeutung erlangte. Nahezu alle zentralen Akteure begannen, entsprechende Aspekte in ihrer praktischen Arbeit zu berücksichtigen, und entwickelten eigene Konzepte zu dieser Thematik. Wenn auch mit der Konzentration auf Institutionen als Entwicklungsdeterminanten eine grundlegende Gemeinsamkeit der Ansätze festzustellen ist, unterscheiden sie sich jedoch erheblich im Hinblick auf die Einbeziehung politischer Faktoren, so dass von einem einheitlichen Verständnis von ‚Good Governance’ nicht gesprochen werden kann. Während die meisten bilateralen Akteure sowie DAC und UNDP Demokratie und Menschenrechte explizit als zentrale Bestandteile betrachten, identifiziert die Weltbank einen Kern von Good Governance, der unabhängig von der Herrschaftsform, also sowohl in Demokratien wie auch in Autokratien, verwirklicht werden kann. Die Implikationen dieser Feststellung sind weit reichend. Zunächst erlaubt erst diese Sichtweise der Bank überhaupt, entsprechende Aspekte aufzugreifen, da ihr eine Berücksichtigung politischer Faktoren durch ihre Statuten verboten ist. Bedeutsamer ist allerdings, dass die Behauptung der Trennbarkeit von Good Governance und der Form politischer Herrschaft die Möglichkeit eröffnet, Entwicklung zu erreichen ohne eine demokratische Ordnung zu etablieren, da folglich autokratische Systeme in gleicher Weise wie Demokratien in der Lage sind, die institutionellen Voraussetzungen zu verwirklichen, welche als zentrale Determinanten für wirtschaftlichen Fortschritt identifiziert wurden. Damit entfällt nicht nur ein bedeutsamer Rechtfertigungsgrund für demokratische Herrschaft als solche, sondern rekurrierend auf bestimmte, dieser zu attestierende, entwicklungshemmende Charakteristika können Autokratien nun möglicherweise als überlegene Herrschaftsform verstanden werden, da sie durch jene nicht gekennzeichnet sind. Die Schlussfolgerungen der Weltbank unterstützen somit auch die vor allem im Zusammenhang mit der Erfolgsgeschichte der ostasiatischen Tigerstaaten vertretene Idee der Entwicklungsdiktatur, die heute mit dem Aufstieg der Volksrepublik China eine Renaissance erlebt. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Staaten ist danach auf die überlegene Handlungsfähigkeit autokratischer Systeme zurückzuführen, während Demokratien aufgrund der Verantwortlichkeitsbeziehungen zwischen Regierenden und Regierten nicht in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Die dargestellte Sichtweise der Weltbank ist allerdings von verschiedenen Autoren in Zweifel gezogen worden, die auch für ein im Wesentlichen auf technische Elemente beschränktes Good Governance-Konzept einen Zusammenhang mit der Form politischer Herrschaft erkennen. So wird beispielsweise vertreten, das Konzept der Bank bewege sich ausdrücklich nicht in einem systemneutralen Vakuum, sondern propagiere zumindest implizit die Etablierung demokratischer Regierungsformen. Im Übrigen steht die aus den Annahmen der Weltbank neuerlich abgeleitete Idee der Entwicklungsdiktatur in einem erheblichen Widerspruch zu der von multilateralen wie bilateralen Akteuren verstärkt verfolgten Förderung demokratischer Herrschaft als Mittel für wirtschaftliche Entwicklung sowie der fortschreitenden Verbreitung der Demokratie. Besteht nun doch ein Einfluss der Herrschaftsform auf die Verwirklichung von Good Governance als zentraler Entwicklungsdeterminante und kann zudem davon ausgegangen werden, dass Demokratien diesbezüglich Vorteile besitzen, dann ist eine Entwicklungsdiktatur keine denkbare Möglichkeit, sondern im Gegenteil demokratische Herrschaft der gebotene Weg zu wirtschaftlichem Wachstum bzw. einer Verbesserung der Lebensverhältnisse. Aufgrund der mit den Schlussfolgerungen der Weltbank verbundenen bedeutsamen Implikationen und der bisher weitestgehend fehlenden ausführlichen Thematisierung dieses Gegenstands in der Literatur ist eine detaillierte theoretische Betrachtung der Zusammenhänge zwischen den zentralen Elementen von Good Governance und demokratischer Herrschaft notwendig. Darüber hinaus sollen die angesprochenen Beziehungen auch einer empirischen Analyse unterzogen werden. Gegenstand dieser Arbeit ist deshalb die Fragestellung, ob Good Governance eine von demokratischer Herrschaft theoretisch und empirisch unabhängige Entwicklungsstrategie darstellt.

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Ein Tag ohne Internet ist für viele kaum vorstellbar. Das Spektrum der Internetnutzer ist breiter geworden und damit sind die Ansprüche an die Websites massiv angestiegen. Die Entscheidung auf einer Website zu bleiben oder auf einer anderen zu suchen fällt innerhalb von wenigen Sekunden. Diese Entscheidung ist sowohl vom Website-Design als auch von dem dargestellten Inhalt abhängig. Die Auswertung, wie schnell der Benutzer Online-Informationen finden und wie einfach er sie verstehen kann, ist die Aufgabe von Web-Usability-Testing. Für das Finden und Verstehen von Informationen sind die computertechnischen zusammen mit den linguistischen Aspekten zuständig. In der Usability-Forschung liegt jedoch der Fokus bislang weitgehend auf der Bewertung der computer¬linguistischen und ästhetischen Aspekte der Websites. In den Hintergrund gedrängt wurden dabei die linguistischen Aspekte. Im Vergleich sind diese weniger systematisch erforscht und in Usability-Richtlinien kaum zu finden. Stattdessen stößt man überwiegend auf allgemeine Empfehlungen. Motiviert davon hat die vorliegende Arbeit das Ziel, Die Web-Usability systematisch sowohl aus linguistischer als auch aus formaler Sicht zu erforschen. Auf linguistischer Ebene wurde in Anlehnung an die Zeichentheorie von Morris die Web-Usability analysiert und der Begriff Linguistische Web-Usability eingeführt. Auf Basis dieser Analyse sowie einer literaturstudie ‘literature review’ mehrerer Usability-Richtlinien wurde ein Kriterienkatalog entwickelt. Bei der Umsetzung dieses Kriterienkatalogs im Rahmen einer Usability-Studie wurde die Website der Universität Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) im Usability-Labor unter Anwendung der Methode Eye-Tracking zusammen mit der Think-Aloud-Methode und der Retrospective-Think-Aloud-Methode getestet. Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass die linguistischen Usability-Probleme genau wie die formalen die Benutzer hindern, die gesuchten Informationen zu finden, oder zumindest ihre Suche verlangsamen. Dementsprechend sollten die linguistischen Perspektiven in die Usability-Richtlinien miteinbezogen werden.