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Die vorliegende Arbeit zeigt anhand von Einzelfällen, welche Probleme und Folgen eine Ausweisung und/oder Abschiebung von kriminell gewordenen Angehörigen der sogenannten zweiten Generation türkischer Staatsangehöriger im Hinblick auf deren Eingliederung in die türkische Gesellschaft mit sich bringt.rnDem Bereich der Ausweisung und/oder Abschiebung – beides Formen von Zwangsmigration – ausländischer Staatsangehöriger in ihr Herkunftsland wurde bislang im weiten Feld der Integrationsforschung kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Nicht anders verhält es sich in der politischen und öffentlichen Diskussion, wenn es um die „Entfernung“ kriminell gewordener Ausländer, die mitunter in Deutschland geboren und aufgewachsen sind oder sich bereits viele Jahre in der Bundesrepublik aufhalten, aus dem Bundesgebiet geht. Bei dieser Diskussion wird zwar die Bestrafung kriminell gewordener Ausländer mittels Ausweisung und/oder Abschiebung vorschnell befürwortet, besonders in solch spektakulären Fällen, wie in dem des Jugendlichen Muhlis Arı, genannt „Mehmet“ oder in dem des als „Münchner U-Bahn Schläger“ bekannt gewordenen Serkan. Die weitreichenden Folgen für den Einzelnen werden in der Regel jedoch nicht tiefergehend betrachtet.rnDeshalb steht im Zentrum dieser Arbeit die Frage, wie sich die Eingliederung von in Deutschland geborenen und hier aufgewachsenen Nachkommen der „Gastarbeiter“-Generation sowie später nachgeholter Kinder im Anschluss an eine Ausweisung und/oder Abschiebung in die türkische Gesellschaft gestaltet. Die theoretische Grundlage der Untersuchung bilden vier theoretische Konzepte zu Integration, Fremdheit und Marginalität. Dabei handelt es sich um die „Integrationstheorie“ von Hartmut Esser, das Konzept des „bleibenden Fremden“ von Georg Simmel, das des „einwandernden Fremden“ von Alfred Schütz sowie um das Konzept des „marginal man“ von Robert E. Park. Auf Basis dieser vier theoretischen Konzepte und der Auswertung des erhobenen empirischen Datenmaterials wird deutlich, dass hohe soziale Barrieren auf Seiten der Mitglieder der türkischen Aufnahmegesellschaft, mangelnde integrationsförderliche Opportunitäten, aber auch eine geringe Motivation auf Seiten der Betroffenen zur Aufnahme integrationsförderlicher Handlungen eine Integration verhindern. Die von Ausweisung und/oder Abschiebung Betroffenen sind letztlich dazu gezwungen, dauerhaft ein Leben am Rande der Gesellschaft in der Marginalität zu führen.rn