2 resultados para Managing conflict of interests
em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha
Resumo:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Bewertungs-portale im Internet. Zentrale Themen der Arbeit sind dabei die Zulässigkeit der Veröffentlichung der von den Nutzern abgegebenen Bewertungen vor dem Hintergrund möglicherweise entgegenstehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Des weiteren wird der Rechtsschutz der Betroffenen erörtert und in diesem Zusammenhang die haftungsrechtlichen Risiken der Forenbetreiber untersucht. Gegenstand der Arbeit sind dabei sowohl Online-Marktplätze wie eBay, auf denen sowohl der Bewertende als auch der Bewertete registriert und mit dem Bewertungsverfahren grundsätz-lich einverstanden sind (geschlossene Portale), als auch Portale, auf denen – oftmals unter einem Pseudonym und ohne vorherige Anmeldung – eine freie Bewertungsabgabe, zu Pro-dukteigenschaften, Dienstleistungen bis hinzu Persönlichkeitsmerkmalen des Bewerteten möglich ist (offene Portale). Einleitung und Erster Teil Nach einer Einleitung und Einführung in die Problematik werden im ersten Teil die verschie-denen Arten der Bewertungsportale kurz vorgestellt. Die Arbeit unterscheidet dabei zwischen so genannten geschlossenen Portalen (transaktionsbegleitende Portale wie eBay oder Ama-zon) auf der einen Seite und offenen Portalen (Produktbewertungsportale, Hotelbewertungs-portale und Dienstleistungsbewertungsportale) auf der anderen Seite. Zweiter Teil Im zweiten Teil geht die Arbeit der Frage nach, ob die Veröffentlichung der durch die Nutzer abgegebenen Bewertungen auf den offenen Portalen überhaupt erlaubt ist oder ob hier mögli-cherweise das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und hier insbesondere das Recht auf in-formationelle Selbstbestimmung in Form der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die freie Bewertungsabgabe unzulässig werden lässt. Untersucht werden in diesem Zusammenhang im einzelnen Löschungs- bzw. Beseitigungsan-sprüche der Betroffenen aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG bzw. §§ 1004 i. V. m. 823 Abs. 1 BGB (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Die Arbeit kommt in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu dem Schluss, dass die Bewertungen personenbezogene Daten darstellen, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterlie-gen und eine Veröffentlichung der Bewertungen nach dem im deutschen Recht geltenden da-tenschutzrechtlichen Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Vor dem Hintergrund dieser den tatsächlichen Gegebenheiten und Interessenlagen im Internet nicht mehr gerecht werdenden Gesetzeslage diskutiert der Autor sodann die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in diesen Fällen eine Einschränkung durch die grund-gesetzlich garantierten Informationsfreiheiten erfahren müssen. Nach einer ausführlichen Diskussion der Rechtslage, in der auf die Besonderheiten der ein-zelnen Portale eingegangen wird, kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Frage der Zuläs-sigkeit der Veröffentlichung der Bewertungen von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängt. Als Grundsatz kann jedoch gelten: Ist die bewertete Tätigkeit oder Person in Bezug auf die bewertete Eigenschaft ohnehin einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, erscheint eine Veröffentlichung der Daten nicht bedenklich. Dagegen wird man einen Löschungs- bzw. Be-seitigungsanspruch bejahen müssen für die Bewertungen, die Tätigkeiten oder Eigenschaften des Bewerteten, die in keinem Zusammenhang mit ihm als öffentlicher Person stehen, betref-fen. Anschließend geht die Arbeit auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der sich hier-aus ergebenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gemäß der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB ein, verneint jedoch wegen dem Vorrang der spezialgesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz letztlich eine Anwendbarkeit der Anspruchsgrundlagen. Schließlich wird in diesem Teil noch kurz auf die Zulässigkeit der Bewertung juristischer Per-sonen eingegangen, die im Grundsatz bejaht wird. Dritter Teil Sofern der zweite Teil der Arbeit zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung der Be-wertungen zulässig ist, stellt sich im dritten Teil die Frage, welche Möglichkeiten das Recht dem Bewerteten bietet, gegen negative Bewertungen vorzugehen. Untersucht werden, dabei datenschutzrechtliche, deliktsrechtliche, vertragliche und wettbe-werbsrechtliche Ansprüche. Ein Schwerpunkt dieses Teils liegt in der Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu der Frage wann eine Bewertung eine Tatsachenbehauptung bzw. ein Werturteil darstellt und den sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Konsequenzen für den Unterlassungsanspruch des Betroffenen. Diejenigen Bewertungen, die eine Meinungsäußerung darstellen, unterstehen dem starken Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Grenze der Zulässigkeit sind hier im wesentlichen nur die Schmähkritik und Beleidigung. An Tatsachenbehautpungen dagegen sind schärfere Maßstäbe anzulegen. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten (Bewertenden, Bewertete und Portalbetreiber) die Meinungsäußerungsfreiheit einschränkt, was jedenfalls für die geschlossenen Portale bejaht wird. Vierter Teil Der vierte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den „Zu-gut-Bewertungen“. Es geht dabei um wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Falle verdeckter Eigenbewertungen. Solche Eigenbewertungen, die unter dem Deckmantel der Pseudonymität als Werbemittel zur Imageverbesserung in entsprechenden Bewertungsportale verbreitet werden ohne den wahren Autor erkennen zu lassen, sind in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich unzulässig. Fünfter Teil Im letzten Teil der Arbeit wird schließlich der Frage nach der Verantwortlichkeit der Portal-betreiber für rechtswidrige Bewertungen nachgegangen. Zunächst wird die Feststellung getroffen, dass es sich bei den von den Nutzern abgegebenen Bewertungen um fremde Inhalte handelt und somit die Haftungsprivilegierungen der § 11 Abs. 1 TDG, § 9 Abs. 1 MDStV eingreifen, wonach die Forenbetreiber für die rechtswidrigen Bewertungen jedenfalls so lange nicht verantwortlich sind, solange sie hiervon keine Kenntnis haben. Da von dieser Haftungsprivilegierung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Störerhaftung nicht umfasst ist, wird die Reichweite die Forenbetreiber aus der Störerhaftung treffenden Überwachungspflichten diskutiert. Die Arbeit kommt hier zu dem Ergebnis, dass in den Fällen, in denen dem Adressaten der Bewertung die Identität des Verfassers bekannt ist, sich die Verpflichtungen der Forenbetrei-ber auf die Beseitigung bzw. Sperrung der rechtswidrigen Bewertung beschränken. Sofern die Identität des Bewertenden unbekannt ist, haften die Forenbetreiber als Mitstörer und dem Be-troffenen stehen Unterlassungsansprüche auch gegen die Forenbetreiber zu.
Resumo:
Diese Ausarbeitung zeigt Strukturen des menschlichen Miteinander im Rahmen einer systematisch-komparatistischen Annäherung ´auf dem Weg zum Anderen´ vor dem Hintergrund von Musils Roman ´Der Mann ohne Eigenschaften´ auf; sie verweist auf die Gefahren des zunehmend selbstzentrierten Identitätsdenkens, indem sie mit Blick auf den Anfang des 20. Jahrhunderts eine Auswahl philosophischer Denker aus dieser Zeit auf Grundlage einer poetischen Orientierung in ein Gespräch geführt, das damals in Wirklichkeit leider nicht stattgefunden hat: Ulrich, der Protagonist des Romans, übernimmt in dieser Ausarbeitung neben der poetisch-orientierenden Funktion die Rolle des Begleiters; er leitet den Leser durch die Arbeit und verbindet ´auf dem Weg zum Anderen´ philosophische Richtungen mit Musils Roman. Mit der Metapher vom ´Konflikt der beiden Bäume´, den Ulrich in sich bemerkt, beginnt der ´Weg zum Anderen´: Unter beiden Bäumen wird menschlichem Miteinander nachgespürt,indem phänomenologische Ansätze dargestellt, analysiert und komparatistisch betrachtet werden. Der ´Baum des harten Gewirrs´ steht für distanziertes Erkennen; Husserls Intentionalität und Intersubjektivität führen in ein ´Konzert einsamer Monaden´. Der ´Baum der Schatten und Träume´ - repräsentiert durch Klages - steht für verschmelzend mystisch-pathisches Erleben, das Menschen ebenfalls isoliert. Eine Verbindung der beiden Bäume erfolgt in der ´Begegnung zwischen den Bäumen´ im menschlichen Miteinander von Ulrich und seiner Schwester Agathe; hier gedeiht – um im Bild zu bleiben – der ´Baum des Lebens´ auf dem Boden der ´Notwendigkeit des Du für das Ich´. Dieser Baum wird vorgestellt hinsichtlich seiner Verwurzelung: Ansätze Feuerbachs, Diltheys und Plessners verweisen auf Gemeinschaftlichkeit, Geschichtlichkeit und Exzentrizität des Menschen. Daran schließt sich die Analyse der Struktur des Baumes an: Hier verweist Löwiths Ansatz auf die im Menschen angelegte ontologisch-konstitutionelle Zweideutigkeit. In der Krone des ´Lebensbaumes´ suchen die Dialogiker Buber, Rosenzweig und Rosenstock-Huessy nach Gleichursprünglichkeit in der ´Sphäre des Zwischen´ und beschreiten den Weg von der Menschwerdung in der ´Sphäre des Zwischen´ zu einer gelebten voraussetzungsvollen Mitmenschlichkeit im Horizont gesprochener Sprache. Komparatistische Betrachtungen offenbaren divergierende Tendenzen, die im Resümee verdichtet aufgezeigt werden: Unter philosophisch-inhaltlichem Aspekt wird dargestellt, warum Menschen ´unter beiden Bäumen´ in einsamer Beschränktheit und Endlichkeit verharren, während sie in ´Begegnung zwischen den Bäumen´ - im menschlichen Miteinander - Freiheit und Unendlichkeit erlangen: ´Haltung versus Eingebundenheit´ entscheidet über isoliertes oder gelingendes Leben. Unter philosophisch-kulturwissenschaftlichem Aspekt werden Spuren in Musils Roman ´Der Mann ohne Eigenschaften´ aufgedeckt, die vermuten lassen, Musil habe über seinen Roman Dialogisches Denken ´inkognito´ vermitteln wollen; die darin erweckte Sehnsucht nach menschlichem Miteinander gilt es, im Leben zu verantworten – zwischen Menschen, konkret und immer wieder...